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ag-gesundheitswesen - Re: [AG-Gesundheit] Datenschutz bei Mammographiescreenings

ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de

Betreff: AG Gesundheit

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Re: [AG-Gesundheit] Datenschutz bei Mammographiescreenings


Chronologisch Thread 
  • From: Privacy <pirat AT praes.eu>
  • To: AG Gesundheit <ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [AG-Gesundheit] Datenschutz bei Mammographiescreenings
  • Date: Tue, 28 Feb 2012 15:10:18 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-gesundheitswesen>
  • List-id: AG Gesundheit <ag-gesundheitswesen.lists.piratenpartei.de>

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Hash: SHA1

schrieb Sven Krohlas:
> [cc: pirates.de.talk.politik.etc.gesundheit] [f'up2:
> pirates.de.region.bw.ag.landespolitik]
>
> Moin,
>
> wenn ich den Anfragenden richtig verstanden habe:
>
> Offenbar werden laut
>
> "Gesetz über die Zentrale Stelle zur Durchführung des
> Einladungswesens im Rahmen des Mammographie-Screenings Vom 28. Juli
> 2005" (MammoEzStG BW)
>
> http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=MammoEzStG+BW&psml=bsbawueprod.psml&max=true&aiz=true
>
> die Daten der Zielgruppe ohne Opt-Out-Möglichkeit an die
> zuständigen Ärzte gesendet. Da es laut Kritikern jedoch zu vielen
> false positives bei der Untersuchung kommt sieht er dies als nicht
> verhältnismäßig an.


Die Durchführung des Mammographiescreenings ist Länderrecht. Aber auch
hier in Sachsen erhalten die zentralen Stellen die Daten (Anschriften,
Geb) der "Einzuladenden". Dier zentralen Stellen versenden die
Einladungen - und was völlig UNNÖTIG ist auch gleich die Personalien
an die durchführenden Ärzte - ich habe hiergegen gerade Beschwerde
eingelegt - ich hatte an der Meldebehörder JEDER Datenweitergabe
widersprochen - aber der Datenweitergabe ab die Zentralstelle kann ich
nicht widersprechen - sondern muss an der Zentralstelle Widerspruch
einlegen, die hat aber meine Daten schon an irgendeinen Radiologen
weitergegeben - und mir nicht mitgeteilt an wen ...

Wenn schon reicht m.E: wenn die zentrale Stelle:

1. Nur Daten von Leuten erhält, die KEINE Sperre im Melderegister haben
2. Die Einladungen an die Betroffenen verschickt - und denen
mitteilt, in welcher (n) Rö-Praxen sie die Untersuchung vornehmen
lassen können - die Einladung dann gleichzeitig als
"Berechtigungsausweis" dient.

Aber nein, so müssen mal wieder Daten weit gestreut werden - ohne
irgendwelche Nutzenabwägung für die Betroffenen.

Übrigens ... die Vorsorge führt zu einem signifikanten Anstieg der
Erkrankungen (!) ... d.h. Überdiagnostik - siehe auch:

www.slaek.de/50aebl/2012/archiv/01/pdf/0112_024a.pdf

man diagnostiziert erst einmal "zuviel" und dann - oh Wunder erhält
man vielleicht einmal bei den "zuviel diagnostizierten" mehr "Heilungen".

http://www.aerzteblatt.de/pdf.asp?id=122702

Gruß

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