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ag-gesundheitswesen - Re: [AG-Gesundheit] Gesundheitskonzept von Herrn Dr. Eggeling

ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de

Betreff: AG Gesundheit

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Re: [AG-Gesundheit] Gesundheitskonzept von Herrn Dr. Eggeling


Chronologisch Thread 
  • From: Wolfgang Gerstenhöfer <wolfgang.gerstenhoefer AT gmx.de>
  • To: "AG Gesundheit" <ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [AG-Gesundheit] Gesundheitskonzept von Herrn Dr. Eggeling
  • Date: Thu, 26 Jan 2012 21:07:01 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-gesundheitswesen>
  • List-id: AG Gesundheit <ag-gesundheitswesen.lists.piratenpartei.de>

Hallo Birger, hallo Syna,

herzlichen Dank für Eure Reaktionen, auf die ich gern eingehe.

Darüber hinaus habe ich auch mein Konzept angehängt, das ich bisher "nur" an die "Reformer" geschickt habe.


----- Original Message ----- From: "haarbrandt" <haarbrandt AT googlemail.com>
To: "AG Gesundheit" <ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de>
Sent: Thursday, January 26, 2012 2:52 PM
Subject: Re: [AG-Gesundheit] Gesundheitskonzept von Herrn Dr. Eggeling


Hallo Wolfgang,

wenn man das System volkswirtschaftlich sinnvoll gestalten möchte
kommt man um die Einbeziehung einer breiten Basis vermutlich nicht
herum. Dazu gehören dann imho auch Abgaben über die Steuer.

Das Steuersystem ist in meinem Konzept insofern beteiligt, als darüber der Sozialausgleich stattfindet. Diese Verlagerung des Sozialausgleichs aus der Krankenversicherung in das Steuersystem stellt diesen Ausgleich auf eine wesentlich breitere Basis (alle Bürger und Unternehmen), als es etwa bei der Bürgerversicherung der Fall wäre, ohne den Menschen eine Einheitsversicherung oder überhaupt einen bestimmten Versicherungsschutz aufzuzwingen.

Mein Ansatz, um die Kosten im Gesundheitswesen in Grenzen zu halten, setzt
auf Vereinbarungen
zwischen den Beteiligten, Erbringer medizinischer Leistungen einerseits und
Kostenträger und Patienten andererseits, auf einen Ausbau der so genannten
Leitlinienmedizin (Evidenzbasierte Medizin/EbM) und auf eine ganzheitliche
Medizin, die auf
Zusammenarbeit setzt und den Menschen nicht nach Zuständigkeiten der
Gesundheitsberufe, Fachrichtungen, ambulant und stationär in Körperteile,
Organe und Psyche aufteilt.

Das klingt ehrlich gesagt ziemlich unpräzise, das musst du bitte
weiter ausführen. Was bedeutet das für dich in der Praxis und wie
möchtest du es erreichen?

Die Träger der Krankenversicherung (Krankenversicherer) bekommen als Gesamtheit und auch einzeln die Möglichkeit, mit den Verbänden der Erbringer medizinischer Leistungen, mehreren oder auch einzelnen Erbringern medizinischer Leistungen Vereinbarungen zugunsten ihrer Versicherten/Kunden zu treffen. Das kann die Behandlung zu geringeren Sätzen der jeweiligen Gebührenordnung, können Rabatte oder spezielle Gesundheitsprogramme für die Patienten sein und, und, und ... Das wird letztendlich der Wettbewerb unter den Krankenversicherern auf der einen und unter den Erbringern medizinischer Leistungen auf der anderen Seite entscheiden. Gleichzeitig achtet die von mir geforderte Aufsichtsbehörde mit einem an den heutigen Gemeinsamen Bundesausschuss angelehnten Gremium darauf, dass solche Vereinbarungen nicht zu Lasten der medizinischen Qualität und damit der Gesundheit der Patienten gehen.

Die Leitlinienmedizin und eine ganzheitliche Medizin sollten ebenfalls durch das besagte Gremium gefordert und gefördert werden. Ich bin mir sicher, wenn Patienten frühzeitiger richtig behandelt würden und es eine bessere Abstimmung zwischen den an der Therapie Beteiligten geben würde, könnten wir sehr viel Geld sparen. Mir haben Mediziner gesagt, dass Ärzte pro Tag durchschnittlich 17 Studien lesen müssten, um immer auf dem neuesten Stand der medizinischen Wissenschaft zu sein. Das schafft niemand, vor allem wenn man nebenbei auch noch Patienten behandeln will/soll. Deshalb befürworte ich den Ausbau der Evidenzbasierten Medizin. Und das Drama (und die Kosten) der Suche nach dem "richtigen" Arzt und der "richtigen" Therapie kenne ich leider aus eigener Erfahrung.

Hinzu können Kostentransparenz für die Versicherten/Patienten durch
Rechnungen und Kostenerstattung statt Sachleistung, individuell wählbare, in
der Höhe begrenzte und damit überschaubare Selbstbeteiligungen, mit denen
die private Krankenversicherung seit Jahrzehnten sehr gute Erfahrungen
macht, die auch versicherungsmathematisch kalkulierbar sind, und
Beitragsrückerstattungen, ebenfalls ein in der privaten Krankenversicherung
seit langer Zeit erfolgreiches Instrument, kommen.

Du hast Herrn Eggerling anscheinend nicht aufmerksam gelesen. Er
stellt sehr ähnliche Forderungen, auch wenn er die Selbstbeteiligung
grundsätzlich fordert, um seitens der Patienten zu mehr
Kostenachtsamkeit zu kommen.

Ich habe das Papier von Herrn Dr. Eggeling sehr aufmerksam gelesen. Er fordert von allen Patienten/Versicherten eine Zuzahlung von zehn Prozent des Rechnungsbetrags bis zu einem Höchstbeitrag von zwei Prozent der gesamten steuerlichen (= steuerpflichtigen?) Einkünfte - pro Rechnung, pro Kalenderjahr ... ? Gleichzeitig geht er davon aus, dass man bisher die Wirkung von Selbstbeteiligungen auf die Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen nicht kennen würde.

Diese Forderung lehne ich ab, weil sie erstens allen Versicherten ohne Not etwas aufzwingt, was man - und das zeigt die heutige private Krankenversicherung - auf freiwilliger Basis anbieten kann, und sie zweitens einen aus meiner Sicht völlig unangemessenen bürokratischen Aufwand erzeugt und die Krankenversicherer auch noch zu zweiten Finanzämtern macht. Wollen wir tatsächlich das Steuergeheimnis noch weiter aushöhlen?

Außerdem irrt Herr Dr. Eggeling, denn die Wirkung der Selbstbeteiligung ist - zumindest in der privaten Krankenversicherung - sehr wohl bekannt und führt zu versicherungsmathematisch berechenbaren überproportionalen Beitragsersparnissen pro Jahr.

Ärzte und auch alle anderen Angehörigen von Gesundheitsberufen müssen
angemessen bezahlt werden und vor allem müssen sie wissen, was sie an einer
Behandlung verdienen. Es kann nicht sein, dass sie zum Zeitpunkt der
Leistungserbringung nicht wissen, ob und ggf. was ihre Arbeit wert ist. Und
Rationierung ist schon gar nicht ihre Aufgabe.

Ich glaube da widersprecht ihr euch auch nicht. Das EBM-System müsste
sowieso mit der GOÄ verschmolzen werden. Zwei unterschiedliche
Abrechnungssysteme sorgen möglicherweise für Anreize, die nicht dem
Wohle der Allgemeinheit dienen. Ohne nun den Ärzten einen Vorwurf zu
machen, aber schnellere Terminvergabe für Privatpatienten und
teilweise sehr offensives "IgeLn" sind vermutlich Folgen.

Deshalb sollen für alle Patienten die gleichen Gebührenordnungen gelten -
mit Öffnungsklauseln für Vereinbarungen (siehe oben) - und soll es ein
Gremium geben, in dem auf der einen Seite die Erbringer medizinischer
Leistungen (nicht nur Ärzte) und auf der anderen Seite die Kostenträger und
Patienten vertreten sind und das - unterstützt durch das Institut für
Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen - über die medizinische
Notwendigkeit von Untersuchungen, Behandlungen, Arznei-, Heil- und
Hilfsmitteln grundsätzlich entscheidet.

GBA, anyone? Patientenvertreter sollten noch Stimmrecht erhalten,
ansonsten haben wir sowas schon.

Ja und nein. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), der heute verbindlich nur für die gesetzliche Krankenversicherung zuständig ist, besteht auf Leistungserbringerseite heute nur aus Ärzte-, Zahnärzte- und Krankenhausvertretern und entscheidet über die Erstattungsfähigkeit.

Ich möchte, dass er alle Leistungserbringer repräsentiert, allgemeinverbindliche Festlegungen über die medizinische Notwendigkeit trifft und damit für die Qualität der mediznischen Versorgung verantwortlich ist. Erstattet wird dann eben nicht mehr nur das, was wirtschaftlich, ausreichend, notwendig und zweckmäßig ist, sondern alles, was medizinisch notwendig ist.

Ein vergangenheitsorientiertes System wie unsere gesetzliche
Krankenversicherung mit ihrem Umlageverfahren wird nicht dadurch gut oder
besser bzw. generationengerecht und zukunftssicherer, wenn man es
zwangsweise auf noch mehr Menschen ausdehnt. Einmal ganz
abgesehen davon, dass man hier auch an verfassungsrechtliche Grenzen stößt -
sowohl mit Blick auf die Ausdehnung auf immer mehr Menschen als auch auf die
Höhe des Beitrags für gleiche Leistungen.

Die Ausdehnung macht kein Problem. Warum auch? Man lässt die jetzigen
Versicherungen auslaufen und neue Mitglieder kommen automatisch in der
neue System. Die Höhe des Beitrages ist zu diskutieren, allerdings
zahlen ja reiche Menschen auch für Infrastruktur durch ihre Steuern
mehr. Warum also nicht auch über den Fonds das System teilweise
finanzieren?

So einfach ist das nicht. Sowohl die privaten Krankenversicherer als auch die Privatversicherten stehen unter dem Schutz des Grundgesetzes. Berührt sind hier mindestens die Grundrechte auf Eigentum, auf Berufsfreiheit und auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit. Auch und gerade die private Krankenversicherung braucht als Versicherung immer wieder neue Kunden, denn ohne eine ständige Ergänzung der Versichertengemeinschaft um junge und gesunde Menschen wird sie unbezahlbar. Dank der Vorsorge durch die Alterungsrückstellung ist das Problem zwar nicht so dramatisch wie beim Umlageverfahren der gesetzlichen Krankenversicherung, aber selbstverständlich bedarf jede Versicherung - und nur das macht sie zu einer Versicherung - des Risikoausgleichs. Versicherungsbegriff nach Farny: Versicherung ist die Deckung, eines im Einzelnen ungewissen, insgesamt schätzbaren Geldbedarfs, auf der Grundlage eines Risikoausgleichs im Kollektiv und in der Zeit.

Solidarität ist wichtig und richtig, aber was hat es mit Solidarität zu tun,
wenn bald ein Erwerbstätiger einen Rentner und dann zwei Erwerbstätige sogar
drei Rentner finanzieren sollen bzw. müssen.

Soll er ja gar nicht, weil es einfach nicht funktionieren wird.
Genauso werden sich aber irgendwann nicht mehr alle eine
Krankenversicherung leisten können im privaten System, wenn jeder nach
seinem persönlichen Risiko haftet. Den Mittelweg gilt es zu finden.
Ich glaube, man ist da auch nicht so weit auseinander.

Genau diesen Mittelweg schlage ich mit meinem Konzept vor.

Eine Krankenversicherung mit dem Kapitaldeckungsverfahren in Kombination mit
dem Sozialausgleich über das
Steuersystem (und nur dort spielt das Einkommen eine Rolle), die eine
Unterteilung in Kassen- und Privatpatienten nicht mehr kennt, kann nach
meiner Überzeugung die bestehende Situation nur verbessern.

Ist ein Ansatz, nur wie gesagt, ich würde gerne EINEN Markt für
Versicherungen schaffen (selbe Regeln für alle) und der darf dann auch
gerne viele Elemente aus der jetzigen PKV übernehmen. Siehe
Eigenverantwortung bis zu einem bestimmten Prozentsatz des Einkommens.

Dieser EINE Markt mit gleichen Regeln für alle ist mein Konzept. Das Einkommen hat aber in der Krankenversicherung nichts zu suchen. Oder wollen wir alle Preise einkommensabhängig gestalten? Das wäre dann konsequent. In der Krankenversicherung findet der Ausgleich zwischen gesund und krank statt, im Steuersystem mit Grundfreibetrag und einer negativen Einkommensteuer (BGE, Bürgergeld oder wie man das Kind auch immer nennen möchte) der Ausgleich zwischen arm und reich.


Viele Grüße,

Birger


----- Original Message ----- From: "syna" <syna AT news.piratenpartei.de>
To: <ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de>
Sent: Thursday, January 26, 2012 6:39 PM
Subject: Re: [AG-Gesundheit]Gesundheitskonzept von Herrn Dr. Eggeling



Wolfgang Gerstenhöfer schrieb:
...

Solidarität ist wichtig und richtig, aber was hat es mit Solidarität zu
tun,
wenn bald ein Erwerbstätiger einen Rentner und dann zwei Erwerbstätige
sogar drei Rentner finanzieren sollen bzw. müssen.

Ja, wie könnte man das ändern?

Durch die Umstellung des Finanzierungssystems vom Umlage- auf das Kapitaldeckungsverfahren und gleichzeitig die Verlagerung des Sozialausgleichs in das Steuersystem und damit auf eine wesentlich breitere Basis (alle Bürger und Unternehmen), ohne den Menschen eine Einheitsversicherung oder überhaupt einen bestimmten Versicherungsschutz aufzuzwingen, wie das z. B. bei der so genannten Bürgerversicherung der Fall wäre.

Wolfgang Gerstenhöfer schrieb:
Eine Krankenversicherung ... die eine Unterteilung in Kassen- und
Privatpatienten nicht mehr kennt, kann nach meiner Überzeugung die
bestehende Situation nur verbessern.

+1. Eine der nötigsten und wichtigsten Vorhaben IMO.

Wolfgang Gerstenhöfer schrieb:
Eine Krankenversicherung mit dem Kapitaldeckungsverfahren in Kombination
mit dem Sozialausgleich über das Steuersystem (und nur dort spielt das
Einkommen eine Rolle), ...

Piratig-liberale Grüße
Wolfgang

Hallo Wolfgang,

eine interessante Lösung, die Du hier vorschlägst. Aber mir kommen einige
Bedenken - das ist der Rhetorik nach der Vorschlag der FPD (Rösler & Co).

Für Dich und mich sicher eine adäquate Lösung. Aber was passiert mit den
vielen niedrig Beschäftigten, die wenig oder fast keine Steuern zahlen?
Wie
soll da der Ausgleich funktionieren? Müssen die dann erstmal Anträge
stellen - oder gibt es eine "negative" Steuer? Oder funktioniert das nur im
Zusammenhang mit einem BGE? Mmmhh ....

Die FDP ist zurzeit tatsächlich die einzige Partei, die inzwischen erkannt hat, dass das Umlageverfahren aufgrund der demographischen Entwicklung zum Scheitern verurteilt ist und nicht ausschließlich auf ein staatliches Zwangssystem setzt. Für mein Empfinden geht man dort mit diesem Thema - wie auch mit vielen anderen - nur sehr halbherzig um. Deshalb hoffe ich sehr, dass die freiheitsliebenden Piraten das besser können und machen. ;-)

Es ist unfair, Menschen aufgrund eines geringeren Einkommens eine Krankenversicherung über dem Niveau einer Basisversorgung - wie wir sie heute in der geetzlichen Krankenversicherung kennen - zu verweigern.

Deshalb trete ich auch nicht für einen steuerfinanzierten Zuschuss an die Krankenversicherer (Stichwort Gesundheitsfonds) ein, sondern nach dem Prinzip "Subjekt- statt Objektförderung" für einen Zuschuss über den steuerlichen Grundfreibetrag bzw. das staatlich garantierte Mindesteinkommen (z. B. BGE) - bitte nicht mit einem Mindesgehalt oder -lohn verwechseln, von dem ich gar nichts halte. Das ist aber ein anderes Thema.

Denn dann hat jeder, selbst die Möglichkeit zu entscheiden, welchen Anteil seines Einkommens er für seine Krankenversicherung aufbringen kann und will.

Warum soll man jemanden, der zwar ein niedriges oder auch "nur" das Mindesteinkommen hat, das Recht nehmen, auf anderes zugunsten einer Krankenlversicherung über dem Niveau eines Basistarifs zu verzichten? Auch das entspricht für mich der Freiheits- und Selbstbestimmungsidee der Piraten.


Grüsse, Syna.


----- Original Message ----- From: "Wolfgang Gerstenhöfer" <wolfgang.gerstenhoefer AT gmx.de>
To: "Sub-AG der AG Gesundheit der Piratenpartei Deutschland" <ag-gesundheit-reformer AT lists.piratenpartei.de>
Sent: Tuesday, January 17, 2012 8:04 PM
Subject: Re: [Ag-gesundheit-reformer] Finanzierung des Gesundheitswesens bzw. der Krankenversicherung


Ahoi zusammen,

hier nun das versprochene Konzept für eine piratige
Krankenversicherungsreform.

So könnte die "Piraten-Krankenversicherung" in Zukunft aussehen:

Die Versicherungspflicht in der Krankenversicherung wird zugunsten einer
Pflicht zur Versicherung ersetzt. Demnach muss jeder einen gesetzlich
definierten Basis- oder Grundversicherungsschutz bei einem der Träger der
Krankenversicherung abschließen. Meines Erachtens sollten dessen Leistungen
dem derzeitigen Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung
entsprechen. Alternativ besteht die Möglichkeit, Tarife zu wählen, die
zusätzliche, höhere oder umfangreichere Leistungen, Beitragsrückerstattungen
oder auch gar keine,
geringere oder andersartige Selbstbeteiligungen/Zuzahlungen vorsehen.

Der Basisversicherungsschutz bzw. -tarif steht jedem offen. Bei den anderen
Tarifen kann eine Risikoprüfung vorgesehen werden, die zu einer Annahme,
einer Annahme mit einem Risikozuschlag oder einem Leistungsausschluss und
auch zu einer Ablehnung des Antrags führen kann.

Träger der Krankenversicherung sind in meinem Modell die bisherigen
Krankenkassen nicht mehr als Körperschaften des öffentlichen Rechts, sondern
als Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit und die bisherigen privaten
Krankenversicherer entweder als Aktiengesellschaften oder ebenfalls als
Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit. Für alle Träger gelten die
gleichen Rechtsvorschriften und Rahmenbedingungen z. B. im Steuerrecht.

Die Beiträge sowohl des Basistarifs als auch aller anderen Tarife werden
nach versicherungsmathematischen Grundsätzen kalkuliert. Sie sehen die
Bildung von Alterungsrückstellungen vor, die dazu dienen, die mit
zunehmendem Alter steigenden Krankheitskosten auszugleichen.
Beitragserhöhungen oder -senkungen müssen - allerdings höchstens einmal pro
Jahr - vorgenommen werden, wenn die kalkulierten von den tatsächlichen
Versicherungsleistungen abweichen.

Über Transferleistungen (z. B. dem bedingungslosen Grundeinkommen) wird
sichergestellt, dass sich jeder mindestens den Basistarif leisten kann.
Damit hat jeder Anspruch auf alle medizinisch notwendigen Untersuchungen und
Behandlungen.

Auf der Leistungsseite gibt es Gebührenordnungen, die primär ein Ergebnis
von Verhandlungen zwischen den Verbänden der jeweiligen Erbringer
medizinischer Leistungen und der Träger der Krankenversicherung bzw. der
Versicherten/Patienten sein sollten, mit Öffnungsklauseln, die
Vereinbarungen zwischen einem, mehreren oder auch allen Trägern der
Krankenversicherung und Erbringern medizinischer Leistungen zugunsten ihrer
Kunden/Versicherten vorsehen.

Die Aufsicht über die Träger der Krankenversicherung, ihre Tarife, die
notwendige Anpassung von Beiträgen an sich verändernde
Versicherungsleistungen und ihren Geschäftsbetrieb soll aufgrund der
existentiellen Bedeutung der Krankenversicherung (wieder) bei einer
staatlichen Aufsichtsbehörde im Zuständigkeitsbereich des Bundesministers
für Gesundheit (statt des Bundesministeriums der Finanzen) liegen und nicht
nur bei "unabhängigen Treuhändern". Diese Behörde soll auch das Thema
medizinische Notwendigkeit im Blick haben, um einem Wettbewerb zu Lasten der
medizinischen Qualität vorzubeugen.

Kurzbegründung:

Für die Piraten ist der Sozialstaat ein Staat, der nicht selbst für die
soziale Sicherheit seiner Bürger sorgt, sondern sicherstellen muss, dass
jeder für
seine soziale Sicherheit vorsorgen kann.

Ziel der piratigen Krankenversicherungsreform ist es, das
Krankenversicherungssystem endlich an die demographische
Entwicklung unserer Gesellschaft anzupassen und für die Zukunft nachhaltig
und damit generationengerecht finanzierbar zu machen (Kapitaldeckungs- statt
Umlageverfahren) und gleichzeitig die
ebenfalls nicht mehr zeitgemäße Trennung von gesetzlicher und privater
Krankenversicherung und von Pflicht- und freiwilligen Versicherten aufgrund
von Einkommensunterschieden aufzuheben.

Der Solidarausgleich findet - wie es sich für eine
Krankenversicherung gehört - zwischen Gesunden und Kranken statt. Der
Ausgleich zwischen arm und reich muss über das Steuersystem und mögliche
Transferleistungen (negative
Einkommensteuer, Bürgergeld, bedingungsloses Grundeinkommen oder ...)
sichergestellt werden. Das ist auch gerechter, weil es tatsächlich alle
Bürger (und
Unternehmen) erfasst und die Last so auf wesentlich mehr und belastbarere
Schultern verteilt werden kann.

Der Vorteil gegenüber der heutigen Finanzierung liegt darin, dass man
einerseits von der Bevölkerungsentwicklung deutlich unabhängiger wird und
jede Generation selbst für sich vorsorgt und nicht zu Lasten ihrer Kinder
und Enkel lebt und andererseits über das Steuersystem trotzdem das soziale
Element der Umlage auf die gesamte Gemeinschaft erhalten bleibt, ohne in
Zukunft überstrapaziert zu werden.

Die Gemeinschaft der Bürger, der Staat, würde also dafür sorgen, dass sich
jeder gegen das finanzielle Risiko, krank zu werden, versichern kann und
auch
tatsächlich versichert; er würde jedoch niemanden bevormunden und einen
bestimmten, häufig
sogar bei geringeren Leistungen teureren Versicherungsschutz aufzwingen.

Gleiche Rahmenbedingungen für die Träger der Krankenversicherung
(Krankenversicherer) sorgen für einen Leistungswettbewerb, der sich positiv
auf den Service, die Kundenorientierung, die beitragsrelevanten
Verwaltungskosten und die alternativen Tarife (Leistungen und Beiträge)
auswirken wird.

Ebenso sorgen der Wettbewerb unter den Krankenversicherern zum einen und
unter den Erbringern medizinischer Leistungen um Kunden bzw. Patienten zum
anderen in Verbindung mit der Möglichkeit, z. B. Preise auszuhandeln, für
marktgerechte Honorare und Gebühren. Die zuständige Aufsichtsbehörde achtet
in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Verbänden auf das Einhalten von
Mindeststandards, damit dieser Wettbewerb zugunsten der Kunden als
Beitragszahler nicht zu ihren Lasten als Patienten geht.

Hintergrund bzw. umfangreiche Begründung

Bitte vergleicht meine E-Mail unter dem gleichen Betreff vom 15. Januar 2012
(20:20 Uhr).

Piratig-liberale Grüße
Wolfgang

----- Original Message ----- From: "Wolfgang Gerstenhöfer" <wolfgang.gerstenhoefer AT gmx.de>
To: "Sub-AG der AG Gesundheit der Piratenpartei Deutschland" <ag-gesundheit-reformer AT lists.piratenpartei.de>
Sent: Thursday, January 19, 2012 7:49 PM
Subject: Re: [Ag-gesundheit-reformer] Finanzierung des Gesundheitswesens bzw. der Krankenversicherung


Ahoi alle miteinander,

ganz herzlichen Dank für die sehr konstruktiven Rückmeldungen und Fragen.
Darüber habe
ich mich sehr gefreut.

Hiermit versuche ich, auf das eine oder andere einzugehen, und hoffe, dass
mir dies möglichst vollständig gelingt.

Kern meines Vorschlags ist tatsächlich die Umstellung des
Finanzierungssystems vom
Umlage- auf das Kapitaldeckungsverfahren und gleichzeitig die Verlagerung
des Sozialausgleichs in das Steuersystem und damit auf eine wesentlich
breitere Basis (alle Bürger und Unternehmen), ohne den Menschen eine
Einheitsversicherung oder überhaupt einen bestimmten Versicherungsschutz
aufzuzwingen.

Ich gehe davon aus, dass dies mit Blick auf die Bevölkerungsentwicklung in
Deutschland und trotz der derzeitigen Krise auf längere Sicht nicht nur die
zukunftssicherere Reform ist, sondern auch im Hinblick auf die Grundrechte
der Privatversicherten und der privaten Krankenversicherer die
verfassungsrechtlich einwandfreiere (Recht auf Eigentum, Berufs- und
Vereinigungsfreiheit/Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10.6.2009).

http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg09-059.html

Das Angebot der Krankenversicherer (dann ehemalige gesetzliche Krankenkassen
und private Krankenversichrerer) soll bei meinem Vorschlag so aussehen, dass
es zwingend eine Basis-Krankheitskostenvollversicherung bzw. einen
Basistarif gibt und darüber hinaus - aber das bestimmt letztendlich der
Wettbewerb - verschiedene Krankheitskostenvollversicherungstarife z. B. auch
nach wie vor für Beihilfeberechtigte. (Das Thema Beihilfe wäre sicher noch
einmal eine andere Diskussion wert.)

Ob es Zusatz- oder Ergänzungstarife - wie wir sie heute in der privaten
Krankenversicherung kennen - dann überhaupt noch geben wird/muss, wird sich
zeigen (Wettbewerb).

Für den Basistarif gilt ein Kontrahierungs-, also ein Annahmezwang, dennoch
findet eine Risiko- bzw. Gesundheitsprüfung statt – dies gilt auch für
Umwandlungen in den Basistarif. Eine Ablehnung des Antrags ist aber nicht
zulässig. Notwendige Risikozuschläge
(versicherungsmedizinische Beitragszuschläge) sind für einen branchenweiten
finanziellen Spitzenausgleich „fiktiv“ zu ermitteln. Während der
Vertragsdauer nach dem Basistarif darf dieser Beitragszuschlag nicht
verlangt
werden. Bei einer Umstellung aus dem Basistarif in einen anderen Tarif wird
für etwaige Mehrleistungen eine Gesundheitsprüfung durchgeführt sowie der
bei
Vertragsabschluss ermittelte Beitragszuschlag erhoben.

Der Spitzenausgleich ist notwendig, um eine ungleiche Verteilung der Risiken
auf die einzelnen Krankenversicherer auszugleichen. Nur ein solcher
Ausgleich macht einen Annahmezwang gegenüber der jeweiligen
Versichertengemeinschaft vertretbar. Hierbei wird die unterschiedliche
Versicherten- und Krankheitsstruktur berücksichtigt. Krankenversicherer mit
älteren und kränkeren Versicherten erhalten über den Spitzenausgleich mehr
Mittel als Krankenversicherer mit einer Vielzahl an jungen und gesunden
Versicherten.

Die Beiträge für den Basistarif werden weitgehend identisch sein, da die
Leistungen gesetzlich für alle gleich festgelegt werden. Leichte
Unterschiede kann (und sollte) es wegen der einzukalkulierenden
Verwaltungskosten geben. Dies halte ich auch für richtig und wichtig, um
auch hier einen Anreiz zu einem wirtschaftlichen und kostenbewussten Umgang
mit den Geldern der Versicherten/Kunden zu gewährleisten.

Grundsätzlich zum Thema Wettbewerb:

Ich halte einen funktionierenden und konstruktiven Wettbewerb für äußerst
wichtig, da nur Wettbewerb, also die Möglichkeit des Kunden den Anbieter
wechseln zu können, für Service, Kundenorientierung, Produktinnovationen und
möglichst niedrigen Verwaltungskosten sorgt. (Das ist (leider) so. Menschen
sind in der Regel
bequem.)

Dies ist auch ein Grund für meine Forderung, keine Unterscheidung mehr
zwischen gesetzlichen Krankenkassen und privaten Krankenversicherern
vorzunehmen, sondern für alle gleiche Rahmenbedingungen zu schaffen. Deshalb
auch die Umwandlung der Krankenkassen von Körperschaften des öffentlichen
Rechts zu Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit. Versicherungsvereine,
weil diese Unternehmensform - ähnlich wie es heute bei den Krankenkassen der
Fall ist - eine Mitwirkung der Mitglieder/Kunden quasi als Eigentümer des
Versicherungsvereins vorsieht und dies auch die ursprüngliche
privatwirtschaftliche Rechtsform zumindest der früheren Ersatzkassen (z. B.
BEK, DAK) war.
Ein anderer, vielleicht noch wichtigerer Grund liegt darin, dass es unfair
ist,
Menschen aufgrund eines geringeren Einkommens eine
Krankheitskostenvollversicherung über dem Niveau der Basisversorgung zu
verweigern.

Deshalb trete ich auch nicht für einen steuerfinanzierten Zuschuss an die
Krankenversicherer (Stichwort Gesundheitsfonds) ein, sondern nach dem
Prinzip "Subjekt- statt Objektförderung" für einen Zuschuss über den
steuerlichen Grundfreibetrag bzw. das staatlich garantierte Mindesteinkommen
(z. B. BGE).

Denn dann hat jeder, selbst die Möglichkeit zu entscheiden, welchen Anteil
seines Einkommens er für seine Krankenversicherung aufbringen kann und will.
Warum soll man jemanden, der zwar ein niedriges oder auch "nur" das
Mindesteinkommen hat, das Recht nehmen, auf anderes zugunsten einer
Krankheitskostenvollversicherung über dem Niveau des Basistarifs zu
verzichten? Auch das entspricht für mich der Freiheits- und
Selbstbestimmungsidee der Piraten.

Noch etwas zur Leistungsseite:

Von Kostendämpfungsgesetzen halte ich gar nichts. Davon hatten wir seit 1977
mehr als genug. Sie haben letztendlich nichts gebracht
und sind auch mit einer sozialen Marktwirtschaft nicht wirklich vereinbar.

Deshalb setze ich auch hier zum einen auf den Wettbewerb - mit einer starken
staatlichen Rechts- und Fachaufsicht - und auf Vereinbarungen zwischen den
Erbringern medizinischer Leistungen und den Krankenversicherern.

Die Krankenversicherer bekommen damit Möglichkeiten für eine wirtschaftliche
und hochwertige Versorgung ihrer Versicherten/Kunden an die Hand gegeben.
Sie können zum Beispiel mit Arzneimittelherstellern Rabattverträge
abschließen, Hilfsmittel günstiger einkaufen oder mit Heilmittelerbringern
verhandeln. Sie können Verträge mit besonders qualifizierten Ärzten
schließen oder mit Krankenhäusern die ambulante Behandlung für schwer kranke
Versicherte vereinbaren. Das sind nur einige Beispiele.

Solche Verträge sollten insofern auch im Interesse der Leistungserbringer
liegen, als sie damit ihren Kundenstamm erweitern oder besser an sich binden
können.

Für die Aufsicht werden die für die Krankenversicherung zuständigen Bereiche
des heutigen Bundesversicherungsamts und der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht zu einer neuen Aufsichtsbehörde zusammen
geführt. Der heutige Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) wird durch ein
Gremium ersetzt, in dem zum einen die verschiedenen Berufsgruppen auf der
Seite der Erbringer medizinischer Leistungen (nicht nur Ärzte-, Zahnärzte-
und Krankenhausvertreter) und zum anderen die Krankenversicherer, aber auch
die Versicherten/Kunden sowohl als Patienten als auch als Beitragszahler
vertreten sind.

Die Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen würden aufgrund
dieser Reform überflüssig. Über Sinn, Zweck und Nutzen der Ärzte- und
Zahnärztekammern einerseits und der verschiedenen Berufsverbände
andererseits sollte man gesondert diskutieren und entscheiden.

Exkurs Beitragskalkulation nach versicherungsmathematischen Grundsätzen:

Für die Kalkulation der Beiträge gilt das Äquivalenzprinzip, also die
Gleichwertigkeit zwischen Leistung und Beitrag.
Jeder Versicherte zahlt soviel, wie er voraussichtlich an Leistungen in
Anspruch nehmen wird. Der Beitrag setzt sich aus mehreren "Einzelposten"
zusammen:
1. Der Risikobeitrag wird gebraucht, um das versicherte Risiko, nämlich
Krankheitskosten, abzudecken.
2. Der Vorsorgebeitrag wird in der so genannten Alterungsrückstellung für
die Versichertengemeinschaft gesammelt und verzinslich angelegt. Diese
Rückstellung wird aufgebaut, um die erfahrungsgemäß mit zunehmendem Alter
steigenden Ausgaben für die Gesundheit abzudecken.
3. Der Kostenbeitrag finanziert den allgemeinen Geschäftsbetrieb des
Krankenversicherers.
Ausgeglichen werden die im Zeitablauf steigenden Krankheitskosten durch die
Alterungsrückstellung. Während also im Laufe der Jahre der Anteil des
Risikobeitrags immer mehr steigt, nimmt der Anteil des Vorsorgebeitrags
immer mehr ab. Gebe es nicht noch einige Rahmenbedingungen
(Preissteigerungen, neue
Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, stärkere Inanspruchnahme von
Leistungen), würde der Beitrag also über die gesamte Dauer des Vertrags
gleich bleiben (Grundsatz der Beitragskonstanz). Beitragssteigerungen
aufgrund steigender Verwaltungskosten
sind in diesem Finanzierungssystem übrigens ausgeschlossen.

Piratig-liberale Grüße und schon mal ein schönes Wochenende
Wolfgang


----- Original Message ----- From: "Wolfgang Gerstenhöfer" <wolfgang.gerstenhoefer AT gmx.de>
To: "Sub-AG der AG Gesundheit der Piratenpartei Deutschland" <ag-gesundheit-reformer AT lists.piratenpartei.de>
Sent: Sunday, January 22, 2012 9:11 PM
Subject: Re: [Ag-gesundheit-reformer] Finanzierung des Gesundheitswesensbzw. der Krankenversicherung


Ahoi zusammen,

gern antworte ich auf Eure Rückmeldungen.

In der Basisversorgung bzw. in dem Basistarif gibt es - nach meinem
Konzept - keine Risikozuschläge.

Es muss aber eine Risikoprüfung und fiktive Risikozuschläge geben, um zum
einen einen Risikoausgleich zwischen den Krankenversicherern vornehmen zu
können und um zum anderen bei einer späteren Umwandlung des Basistarifs in
einen Tarif mit besseren, höheren und/oder umfangreicheren Leistungen
sicherzustellen, dass Basistarifversicherte weder schlechter noch besser
gestellt werden als andere Antragsteller.

Für die Basistarifversicherten eine eigene Institution zu schaffen, kostet
nur zusätzliches Geld. Es könnte außerdem wahrscheinlich kein Unternehmen,
sondern müsste eine Behörde sein, da nur mit den Basistarifversicherten
keine Gewinne erzielt werden können. (Gewinne werden übrigens dadurch
erzielt, dass ein Unternehmen auf seine Kapitalanlagen mehr Zinsen
("Überzinsen") erwirtschaftet als bei der Beitragskalkulation zugrunde
gelegt werden/wurden ("Rechnungszins", zzt. in der PKV 3,5 %).)

Basistarifversicherte könnten so schnell zu Kunden zweiter Klasse werden,
denn die Mitarbeiter der Behörde hätten keinen Anreiz, sich kunden- und
serviceorientiert zu verhalten. Denn sie haben ja keine andere Alternative
als
diese "Verwaltungsbehörde".

Andere Honorierungen können auch so festgelegt werden - sowohl vom
Verordnungsgeber als auch durch Vereinbarungen zwischen den
Krankenversicherern und den Erbringern medizinischer Leistungen.

So etwas gab bzw. gibt es bereits bei früheren Basistarifen oder beim Tarif
PSKV für Studenten in der PKV.

Noch einmal zum Thema Kapitaldeckungs- versus Umlageverfahren:

Das Umlageverfahren fährt mit künftigen Verhältnissen von einem
Erwerbstätigen zu einem Rentner und dann sogar von nur noch zwei
Erwerbstätigen auf drei Rentner vor die Wand. Das ist so sicher wie das Amen
in der Kirche. Das ist mit Blick auf die Geburtenraten und die
Lebenserwartung auch nicht mehr zu ändern - auch nicht mit Zuwanderungen.

Das Kapitaldeckungsverfahren in Kombination mit dem Sozialausgleich über das
Steuersystem (und nur dort spielt das Einkommen eine Rolle) kann die
Situation nur verbessern. Es mag zwar sein, dass es keine Nettoverzinsung
von 9 und mehr Prozent mehr gibt, aber dass gar keine Zinsen irgendwo auf
der Welt mehr zu erwirtschaften sind, halte ich für äußerst
unwahrscheinlich.

Es kann also nur besser werden.

Piratig-liberale Grüße und einen guten Start in die neue Woche
Wolfgang

Noch eine Anmerkung zum Thema Risikozuschläge:
Diese versicherungsmedizinischen Beitragszuschläge können von den
Krankenversicherern nicht willkürlich festgelegt und erhoben werden. Ihre
Höhe muss versicherungsmedizinisch, also mit der Höhe der voraussichtlich
entstehenden Kosten begründet und versicherungsmathematisch berechnet
werden. Darüber wacht die in meinem Konzept vorgesehene Aufsichtsbehörde.







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