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ag-gesundheitswesen - Re: [AG-Gesundheit] AG-Gesundheitswesen Nachrichtensammlung, Band 25, Eintrag 54

ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de

Betreff: AG Gesundheit

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Re: [AG-Gesundheit] AG-Gesundheitswesen Nachrichtensammlung, Band 25, Eintrag 54


Chronologisch Thread 
  • From: DS Lawfox <dslawfox AT googlemail.com>
  • To: AG Gesundheit <ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [AG-Gesundheit] AG-Gesundheitswesen Nachrichtensammlung, Band 25, Eintrag 54
  • Date: Thu, 15 Dec 2011 12:00:02 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-gesundheitswesen>
  • List-id: AG Gesundheit <ag-gesundheitswesen.lists.piratenpartei.de>

Ja Birgit,
du hast Recht, was die PPV angeht!!! .... vergisst aber zu erwähnen, dass dies nur einen winzigen Bruchteil der Rückstellungen seit 09 ausmacht. Dürften abgezinst so umme 2-3 % sein.
Wennich nicht irre, ging es um die Krankenversicherung (PKV). Da sollten wir schon trennen, meine ich. Von PPV schrieb ich nichts.
Im Übrigen ist beim Wechsel von PKV zu PKV in den ersten 5 (oder sind es 3? Korrigiert mich gerne) Jahren "Essig".
Du selbst schreibst "wenn seit 08 versichert nimmst du nichts mit".
Nichts anderes habe ich geschrieben. Hm. Nur halt etwas genauer, weil von 31.12.08 bis heute ja auch erst knapp 3 und nicht 5 sind.
Jetzt weiß ich immer noch nicht, was alles zu "reich" gehört. Aber die Frage hatte ich ja auch nicht dir gestellt.
Kommen wir mal zu den %en.... Beamte sind nicht vollversichert. Beamte stocken in der Regel im Wege der Zusatzversicherung im Bereich Zahnersatz und stationäre Leistungen auf. Deshalb ist die Bezugsgröße nur Ca 1/4 der gesamten PKV.
Wenn aber 39 % aller PKV-Versicherten selbständig sind, kommst du ungefähr auf 100% der Vollversicherten abzgl derjenigen die als Nichtselbständige und Selbständige im Basistarif versichert sind und einschließlich derjenigen, die infolge BBG "können". Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass die BBG nicht dauerhaft erzielt werden muss, sondern - wiederum in der Regel - bei Wechsel von GKV zur PKV eine Rolle spielt und keine grundsätzliche Schranke zu Gunsten der PKV, sondern der GKV ist; und das selbstverständlich unter dem Solidargesichtspunkt und das ist auch gut so. Und dabei sprechen wir bereits *nur* von einem Wechsel auch schon in den PKV-Basistarif. Aber Hey, mal im Ernst: ich würde allemal in der GKV bleiben als mir den Basistarif/PKV anzutun. Nun ja ... persönliche Kalkulation und Beobachtung.
(auf diesen phones zu schreiben Ost echt kein Vergnügen)
Beste
Dietmar aka *dingens*

Am 14.12.2011 20:29 schrieb "DGV Birgit Schmidmeier" <bs AT deutsche-gesundheits-versicherung.de>:
Hallo Dietmar,
du schreibst: "3. Sind 10 Mio voll- + 10 Mio teil- und zusatzversicherte also "reich"?"
Sind sie natürlich nicht automatisch. 48 % der PKV-Versicherten sind Beamte (unabhängig vom Einkommen), 39 % sind Selbstständige (von denen verdienen viele unter dem Existenzminimum und zahlen ihren Beitrag nicht mehr...) und nur 13 % sind wirklich die Angestellten über der BBG.

Du schreibst weiter: " es ist unzutreffend, dass die PKV die Altersrückstellungen behält. Allerdings gibt es Sperrfristen bei Wechsel zwischen Privaten. Ich meine, es handelt sich um eine Versicherungsdauer von 5 Jahren; d.h., wer innerhalb von 5 Jahren die PKV wechselt, nimmt die Altersrückstellung nicht mit."
Richtig ist: Die Portabilität der Alterungsrückstellungen gibt es seit dem 01.01.09. Das Recht haben aber nur die PKV-Versicherten, die ab diesem Zeitpunkt bei einer PKV einen NEU-Vertrag abgeschlossen haben. Wenn du also seit vor dem 31.12.08 privat versichert bist und seitdem die PKV nicht gewechselt hast, dann nimmst du nichts mit.
Übertragen werden auch nicht die vollen Alterungsrückstellungen sondern nur der sogenannte Übertragungswert in Höhe des Basistarifs. Beispiel: Wenn du Alterungsrückstellungen für deinen Einbettzimmertarif gebildet hast, dann bleiben die im Kollektiv des bisherigen Versicherers. Der Übertragungswert ist also immer weniger, als die gesamten Alterungsrückstellungen. Außer, man wäre wirklich im Basistarif versichert. Eine Sperrfrist von fünf Jahren gibt es nicht. Kalkulatorisch werden die Abschlusskosten der Versicherer zwar auf fünf Jahre verteilt. Das führt aber in der Praxis lediglich dazu, dass der Übertragungswert in den ersten fünf Jahren seit Einführung - also seit 01.01.09 - relativ gering ist. Das hat in der Vertriebspraxis also bislang keine große Rolle gespielt. Interessant in diesem Zusammenhang übrigens: bei einem Wechsel von PKV zu PKV können die Alterungsrückstellungen der Privaten Pflegeversicherung (PPV) übrigens sofort in voller Höhe übertragen werden. Das wurde bereits bei der damaligen Pflegereform so beschlossen. Der Beitrag für die PPV beim neuen Versicherer bleibt dann nahezu der gleiche wie beim alten Versicherer.

Und hallo Syna:
Du schreibst: "Schön finde ich das Gedankenexperiment des Sozialphilosophen John Rawl (sinngemäß):
Wenn wir unsere eigene ökonomische Position in der Gesellschaft nicht kennen würden, wie würden wir dann ein Gesundheitssystem für unsere Gesellschaft, also für uns alle, konstruieren? An Alle: Bitte diese Frage beantworten!"
Habe ich gemacht. In meinem Konzept käme ich künftig beitragsmäßig erheblich schlechter weg, als jetzt in der Privaten... ;-)

Herzliche Grüße und viel Gesundheit -
Birgit Schmidmeier
www.deutsche-gesundheits-versicherung.de

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