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ag-gesundheitswesen - Re: [AG-Gesundheit] AG-Gesundheitswesen Nachrichtensammlung, Band 25, Eintrag 54

ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de

Betreff: AG Gesundheit

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Re: [AG-Gesundheit] AG-Gesundheitswesen Nachrichtensammlung, Band 25, Eintrag 54


Chronologisch Thread 
  • From: "DGV Birgit Schmidmeier " <bs AT deutsche-gesundheits-versicherung.de>
  • To: <ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [AG-Gesundheit] AG-Gesundheitswesen Nachrichtensammlung, Band 25, Eintrag 54
  • Date: Wed, 14 Dec 2011 20:29:38 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-gesundheitswesen>
  • List-id: AG Gesundheit <ag-gesundheitswesen.lists.piratenpartei.de>

Hallo Dietmar,
du schreibst: "3. Sind 10 Mio voll- + 10 Mio teil- und zusatzversicherte also
"reich"?"
Sind sie natürlich nicht automatisch. 48 % der PKV-Versicherten sind Beamte
(unabhängig vom Einkommen), 39 % sind Selbstständige (von denen verdienen
viele unter dem Existenzminimum und zahlen ihren Beitrag nicht mehr...) und
nur 13 % sind wirklich die Angestellten über der BBG.

Du schreibst weiter: " es ist unzutreffend, dass die PKV die
Altersrückstellungen behält. Allerdings gibt es Sperrfristen bei Wechsel
zwischen Privaten. Ich meine, es handelt sich um eine Versicherungsdauer von
5 Jahren; d.h., wer innerhalb von 5 Jahren die PKV wechselt, nimmt die
Altersrückstellung nicht mit."
Richtig ist: Die Portabilität der Alterungsrückstellungen gibt es seit dem
01.01.09. Das Recht haben aber nur die PKV-Versicherten, die ab diesem
Zeitpunkt bei einer PKV einen NEU-Vertrag abgeschlossen haben. Wenn du also
seit vor dem 31.12.08 privat versichert bist und seitdem die PKV nicht
gewechselt hast, dann nimmst du nichts mit.
Übertragen werden auch nicht die vollen Alterungsrückstellungen sondern nur
der sogenannte Übertragungswert in Höhe des Basistarifs. Beispiel: Wenn du
Alterungsrückstellungen für deinen Einbettzimmertarif gebildet hast, dann
bleiben die im Kollektiv des bisherigen Versicherers. Der Übertragungswert
ist also immer weniger, als die gesamten Alterungsrückstellungen. Außer, man
wäre wirklich im Basistarif versichert. Eine Sperrfrist von fünf Jahren gibt
es nicht. Kalkulatorisch werden die Abschlusskosten der Versicherer zwar auf
fünf Jahre verteilt. Das führt aber in der Praxis lediglich dazu, dass der
Übertragungswert in den ersten fünf Jahren seit Einführung - also seit
01.01.09 - relativ gering ist. Das hat in der Vertriebspraxis also bislang
keine große Rolle gespielt. Interessant in diesem Zusammenhang übrigens: bei
einem Wechsel von PKV zu PKV können die Alterungsrückstellungen der Privaten
Pflegeversicherung (PPV) übrigens sofort in voller Höhe übertragen werden.
Das wurde bereits bei der damaligen Pflegereform so beschlossen. Der Beitrag
für die PPV beim neuen Versicherer bleibt dann nahezu der gleiche wie beim
alten Versicherer.

Und hallo Syna:
Du schreibst: "Schön finde ich das Gedankenexperiment des Sozialphilosophen
John Rawl (sinngemäß):
Wenn wir unsere eigene ökonomische Position in der Gesellschaft nicht kennen
würden, wie würden wir dann ein Gesundheitssystem für unsere Gesellschaft,
also für uns alle, konstruieren? An Alle: Bitte diese Frage beantworten!"
Habe ich gemacht. In meinem Konzept käme ich künftig beitragsmäßig erheblich
schlechter weg, als jetzt in der Privaten... ;-)

Herzliche Grüße und viel Gesundheit -
Birgit Schmidmeier
www.deutsche-gesundheits-versicherung.de





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