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ag-gesundheitswesen - Re: [AG-Gesundheit] Beihilfe

ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de

Betreff: AG Gesundheit

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Re: [AG-Gesundheit] Beihilfe


Chronologisch Thread 
  • From: haarbrandt <haarbrandt AT googlemail.com>
  • To: AG Gesundheit <ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [AG-Gesundheit] Beihilfe
  • Date: Mon, 12 Dec 2011 14:48:26 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-gesundheitswesen>
  • List-id: AG Gesundheit <ag-gesundheitswesen.lists.piratenpartei.de>

Hallo Robert,

die müsste man dann auch bei einer BV cutten. Meine Freundin (Lehrerin
und PKV versichert, nur mal so als disclaimer) ärgert sich damit ab,
zumal die so schnell arbeiten, wie man das von einer Behörde erwartet.
Es ist ja nicht einzusehen, dass Beamte eine Extrawurst an der Stelle
bekommen. Das selbe Thema wird noch bei Pensionen abzuhandeln sein.

Gruß,

Birger


Am 12. Dezember 2011 14:37 schrieb Robert Stein (Bobby79) <SteinRob AT gmx.de>:
> Ahoi,
>
> einen Versicherungsaspekt haben wir derzeit noch gar nicht durchleuchtet.
> Es handelt sich um die Beihilfestellen. Über die Beihilfe sind in erster
> Linie Staatsdiener (wie Lehrer) und ihre direkten Verwandten (Kinder etc.)
> versichert.
>
> Die Beihilfestellen erstatten Arztrechnung auf Basis der GOÄ/GOZ mit
> Ausnahme auch begründeter Faktorerhöhungen. Einreichen können die
> Beihilfe-Versicherten ihre Rechnungen allerdings erst ab einem Gesamtwert
> von 250€ (zumindest hier in NRW). Da die Mehrheit der Beihilfe-Versicherten
> etwa zu 50% über die Beihilfestellen versichert sind, bedeutet das einen
> zeitweiligen Eigenanteil von bis zu 124,99€ für eine so versicherte
> Familie/Person, der, sollte er sich im Kalenderjahr nicht erhöhen, aus
> eigener Tasche bezahlt werden muss (ok, Beamte werden deswegen
> wahrscheinlich nicht am Hungertuch nagen).
>
> Beihilfestellen verweigern außerdem die gesetzlichen Verjährungsfristen.
> Rechnungen dürfen nicht älter als ein Jahr sein (Rechnungsdatum, nicht
> Behandlungsdatum, beim letzteren wird die Erstattung gemäß gesetzlicher
> Verjährungsfrist gehandhabt).
>
> Der wohl hahnebüchendste Fakt ist allerdings die Tatsache, dass
> Beihilfestellen ausschließlich auf Rezept vergebene Medikamente, die
> apotheken- und rezeptpflichtig sein müssen, erstatten. In einem aktuellen
> Fall führt das für die steuerfinanzierte Beihilfe zu Mehrkosten in bis zu
> dreifacher Höhe. Patienten wird nicht das rezeptpflichtige Medikament Goon
> erstattet, dafür aber das 3x so teure Hyalart mit weitgehend identischem
> Wirkstoff. Da hat die Pharmalobby gute Arbeit geleistet, bezahlt vom
> Steuerzahler.
>
> So weit so gut meine ersten Fakten in Sachen Beihilfestellen.
>
> MfG
>
> Robert (@Pirat_Robert für Twitter)
> --
> AG-Gesundheitswesen mailing list
> AG-Gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de
> https://service.piratenpartei.de/listinfo/ag-gesundheitswesen




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