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ag-gesundheitswesen - [AG-Gesundheit] Fwd: [Vpo-presse-list] Schleswig-Holsteinisches OVG bestätigt Datenschützer gegenüber Hausärzteverband,Hausarztzentrierte Versorgung durch HÄVG unzulässig

ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de

Betreff: AG Gesundheit

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[AG-Gesundheit] Fwd: [Vpo-presse-list] Schleswig-Holsteinisches OVG bestätigt Datenschützer gegenüber Hausärzteverband,Hausarztzentrierte Versorgung durch HÄVG unzulässig


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  • From: Piratenbeobachter <pirat AT praes.eu>
  • To: Diskussionen rund um den Datenschutz <ag-datenschutz AT lists.piratenpartei.de>, AG Gesundheitswesen <ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: [AG-Gesundheit] Fwd: [Vpo-presse-list] Schleswig-Holsteinisches OVG bestätigt Datenschützer gegenüber Hausärzteverband,Hausarztzentrierte Versorgung durch HÄVG unzulässig
  • Date: Fri, 14 Jan 2011 12:03:14 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-gesundheitswesen>
  • List-id: AG Gesundheit <ag-gesundheitswesen.lists.piratenpartei.de>



-------- Original-Nachricht --------
Betreff: [Vpo-presse-list] Schleswig-Holsteinisches OVG bestätigt
Datenschützer gegenüber Hausärzteverband,Hausarztzentrierte Versorgung
durch HÄVG unzulässig
Datum: Fri, 14 Jan 2011 11:06:26 +0100
Von: ULD SH - mail AT datenschutzzentrum.de
Antwort an: mail AT datenschutzzentrum.de
An: presse-list AT datenschutzzentrum.de, vpo-presse-list AT datenschutz.de

PRESSEMITTEILUNG 14.01.2011




Mit Beschluss vom 12. Januar 2011 wies das Schleswig-Holsteinische
Oberverwaltungsgericht (OVG) den Antrag des Hausärzteverbands
Schleswig-Holstein (HÄV) gegen eine Verfügung des Unabhängigen
Landeszentrums für Datenschutz (ULD) im vorläufigen
Rechtsschutzverfahren auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung
zur hausarztzentrierten Versorgung (HzV) zurück.

Am 15. Juni 2010 kam zwischen dem Hausärzteverband Schleswig-Holstein
(HÄV) und einigen Krankenkassen, u. a. der AOK, auf der Basis eines
Schiedsspruchs ein Vertrag zur hausarztzentrierten Versorgung (HzV)
zustande. Ziel der HzV-Verträge ist es, die Behandlungsqualität durch
die Lotsenfunktion der Hausärzte und durch Qualitätsvorgaben zu
verbessern. Eine gesonderte Vergütung, für die Hausärzte als
Finanzanreiz gedacht, sollte nach dem Vertrag über den HÄV, eine
Hausärztliche Vertragsgemeinschaft (HÄVG) und weitere insgesamt 13
Unterauftragnehmer abgewickelt werden. Mit Bescheid vom 21. Juli 2010
stellte das ULD fest, dass die vom HzV-Vertrag vorgesehene Verarbeitung
der Patientendaten gegen datenschutzrechtliche Anforderungen verstößt
und die Ärzte zum Verletzen ihrer Schweigepflicht zwingt. Gegen die
Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit wandte sich der HÄV zunächst
erfolglos an das Verwaltungsgericht Schleswig (VG). Das OVG bestätigte
auf die Beschwerde der HÄV hin nun den Beschluss des VG.

Der OVG-Beschluss befasst sich ausführlich mit der Frage der
Rechtmäßigkeit des Vertrags, mit dem die HÄVG zur Datenverarbeitung
beauftragt wird und der den Verträgen in vielen anderen Bundesländern im
Wesentlichen entspricht. Die Entscheidung des OVG ist für diese Form der
Abwicklung der HzV vernichtend und geht in ihrer Begründung über die
Verfügung des ULD hinaus:

Dem Arzt, der mit dem HzV-Vertrag verpflichtet wird, seine
Patientendaten an die HÄVG weiterzugeben, wird keine Möglichkeit der
Auswahl des Auftragnehmers gegeben. Will also ein Arzt an der HzV
teilnehmen, bleiben ihm keine Alternativen. Er ist gezwungen, die
sensiblen Daten an die HÄVG und deren Dienstleister weiterzugeben.
Entgegen den Vorgaben des Gesetzes bestehen für den teilnehmenden Arzt
keine oder zumindest nur geringe Einflussmöglichkeiten. Selbst eine
Direktübermittlung der Abrechnungsdaten an die Krankenkasse wird ihm
untersagt. Das OVG stellt klar, dass wegen der Verantwortlichkeit des
Auftraggebers diesem die vollständige Einsichts- und Kontrollmöglichkeit
über die Datenverarbeitung bewahrt bleiben muss, was den Hausärzten
gegenüber der HÄVG jedoch verwehrt wird. Schließlich betont das OVG den
Interessenwiderspruch, der im Fall eines Musterprozesses durch die HÄV
bei der Auftragsverarbeitung nach Abtretung einer Ärzteforderung entstünde.

Über den Bescheid des ULD hinausgehend, prüft das OVG zusätzlich zu den
allgemeinen Voraussetzungen der Auftragsdatenverarbeitung die des
Sozialrechts und stellt fest, dass die Auftragserteilung gegenüber den
privaten Stellen HÄV und HÄVG nicht mit einer gesetzlich geforderten
„Störung im Betriebsablauf“ begründet wird. Es sieht die
Unterbeauftragung durch die HÄVG im diametralen Widerspruch zu der
gesetzlichen Forderung, dass der überwiegende Teil des Datenbestandes
beim Auftraggeber verbleiben muss, was auch im Verhältnis Auftragnehmer
zu Unterauftragnehmern gilt.

Als Ergebnis stellt das OVG fest: „Ein Verstoß gegen materielles
Datenschutzrecht im Sinne von § 38 Abs. 5 BDSG liegt somit vor.“ Die
sofortige Vollziehung der Anordnung des ULD war deshalb zu Recht
erfolgt. Inwieweit die formellen Anforderungen dieser Anordnung erfüllt
sind, ließ das OVG offen und verwies insofern auf das anhängige
Hauptsacheverfahren vor dem VG Schleswig.

Thilo Weichert, Leiter des ULD: „Die Aussagen des OVG sind an Klarheit
und Eindeutigkeit kaum zu überbieten. Die Datenverarbeitung der
HzV-Verträge muss jetzt bundesweit diesen Vorgaben angepasst werden. Es
wäre kein Dienst für die Patienten sowie für die um die korrekte
Abrechnung sorgenden Hausärzte, wenn die HÄVG und die Hausarztverbände
weitere Scharmützel mit uns Datenschützern austrügen. Dafür ist die
Vertraulichkeit der Patientendaten und des Arzt-Patienten-Verhältnisses
viel zu wertvoll. Wir Datenschützer stehen weiterhin bereit zur
Diskussion über datenschutzkonforme HzV-Abrechnungen. Politik und
Hausarztverbände sollten unser Votum – anders als bisher – bitte künftig
berücksichtigen.“

Der Beschluss des OVG ist im Internet abrufbar unter

https://www.datenschutzzentrum.de/medizin/gkv/20110112-beschluss-ovg.pdf

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an:
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Holstenstr. 98, 24103 Kiel
Tel: 0431 988-1200, Fax: -1223
E-Mail: mail AT datenschutzzentrum.de

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vpo-presse-list mailing list
vpo-presse-list AT lists.datenschutz.de
http://lists.datenschutz.de/cgi-bin/mailman/listinfo/vpo-presse-list



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