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Re: [AG-Gesundheit] AG-Gesundheitswesen Nachrichtensammlung, Band 9, Eintrag 29
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- From: "Thorsten W." <jumpfunky AT web.de>
- To: AG Gesundheit <ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de>
- Subject: Re: [AG-Gesundheit] AG-Gesundheitswesen Nachrichtensammlung, Band 9, Eintrag 29
- Date: Sun, 22 Aug 2010 17:46:08 +0200
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-gesundheitswesen>
- List-id: AG Gesundheit <ag-gesundheitswesen.lists.piratenpartei.de>
Hallo,
Am Sonntag, den 22.08.2010, 16:54 +0200 schrieb Thorsten W.:
> Hallo,
>
> Am Sonntag, den 22.08.2010, 15:26 +0200 schrieb mb:
> > Beschlossen wurde der pflichtmäßige Stammdatenabgleich bei jedem
> > Arztbesuch zwischen Arztpraxis und Krankenkasse (Änderung im SGB V).
> > Hierzu gehören teilweise auch medizinische Informationen, z.B. die
> > Teilnahme an Chronikerprogrammen.
>
> Liegen die Stammdaten nicht sowieso bei den Krankenkassen und werden von
> Ihnen gepflegt?
>
> Daniel Bohr von der FDP kommmentiert den Antrag so:
> "Weder Leistungserbringer noch Kostenträger (Krankenkassen) erhielten
> durch den Stammdatenabgleich zusätzliche Daten. Es gebe auch keine
> Speicherung von Daten auf zentralen Servern, der Dienst sei dezentral
> organisiert. Die Prüfung und Aktualisierung der Daten sei auf diesem
> Wege schneller und effizienter als bisher und als Alternativen wie eine
> Aktualisierung der Daten in den Geschäftsstellen der Kassen."
>
> Aber ich verstehe schon was du meinst, es geht einfach nur darum, das
> Gesetzesänderungen zum Nachteil des Patienten durchgeführt werden
> könnten.
Hierzu möchte ich noch etwas ergänzen. Hat sich jemand den
entsprechenden Absatz 2b im SGB V §291 mal angeschaut? Das kann man
hier:
http://dejure.org/gesetze/SGB_V/291.html
Ich bin nun kein Jurist, finde aber gerade diesen Teil des Absatzes
besonders interessant:
"Dazu ermöglichen sie den Online-Abgleich und die -Aktualisierung der
auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeicherten Daten nach Absatz
1 und 2 mit den bei der Krankenkasse vorliegenden aktuellen Daten."
Hier werden also nur Daten auf der Gesundheitskarte aktualisiert, nicht
bei den Krankenkassen, oder verstehe ich das falsch? Der Datenabgleich
ist hier rein unidirektional Krankenkassen -> eGK, oder?
Dann habe ich noch eine weitere Frage. In Absatz 2 des Paragraphen
werden alle Daten aufgezählt, die zu den Stammdaten gehören. Du
erwähntest eben, dass zu den Stammdaten auch Chronikerprogramme gehören.
Unter welchen Punkt fällt das bei dieser Aufzählung?
Viele Grüße
Thorsten
- Re: [AG-Gesundheit] AG-Gesundheitswesen Nachrichtensammlung, Band 9, Eintrag 29, mb, 22.08.2010
- Re: [AG-Gesundheit] AG-Gesundheitswesen Nachrichtensammlung, Band 9, Eintrag 29, Enrico Weigelt, 22.08.2010
- <Mögliche Wiederholung(en)>
- Re: [AG-Gesundheit] AG-Gesundheitswesen Nachrichtensammlung, Band 9, Eintrag 29, mb, 22.08.2010
- Re: [AG-Gesundheit] AG-Gesundheitswesen Nachrichtensammlung, Band 9, Eintrag 29, Thorsten W., 22.08.2010
- Re: [AG-Gesundheit] AG-Gesundheitswesen Nachrichtensammlung, Band 9, Eintrag 29, Thorsten W., 22.08.2010
- Re: [AG-Gesundheit] AG-Gesundheitswesen Nachrichtensammlung, Band 9, Eintrag 29, Thorsten W., 22.08.2010
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