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ag-gesundheitswesen - [AG-Gesundheit] Weitergeleitete PM - Datenaustasuch zwischen Hausärzten und Kassen ist rechtswidrig

ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de

Betreff: AG Gesundheit

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[AG-Gesundheit] Weitergeleitete PM - Datenaustasuch zwischen Hausärzten und Kassen ist rechtswidrig


Chronologisch Thread 
  • From: Privacy <pirat AT praes.eu>
  • To: AG Gesundheit <ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de>, AG-Datenschutz <ag-datenschutz AT lists.piratenpartei.de>, Landesverband Sachsen <sachsen AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: [AG-Gesundheit] Weitergeleitete PM - Datenaustasuch zwischen Hausärzten und Kassen ist rechtswidrig
  • Date: Mon, 26 Jul 2010 17:26:43 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-gesundheitswesen>
  • List-id: AG Gesundheit <ag-gesundheitswesen.lists.piratenpartei.de>

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PRESSEMITTEILUNG




Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD)
hat in einer Verfügung dem Hausärzteverband Schleswig-Holstein e. V.
(HÄV SH) unter Androhung eines Zwangsgeldes in Höhe von 30.000 Euro
untersagt, gemäß dem zwischen der AOK Schleswig-Holstein, dem HÄV SH und
Dienstleistern abgeschlossenen Vertrag von eingeschriebenen Hausärzten
stammende Patientendaten weiterzugeben oder diese selbst zu nutzen. Die
sofortige Vollziehung dieser Verfügung wurde angeordnet. Der
Hausarztvertrag zwischen AOK und HÄV SH war durch einen Schlichterspruch
zustande gekommen.

Damit sind die in der HÄV SH zusammengeschlossenen Hausärztinnen und
Hausärzte nicht berechtigt, Abrechnungsdaten auf dem im Vertrag
vorgesehenen elektronischen Weg zu übermitteln. Grund dieser Anordnung
ist, dass die Hausärzte faktisch keine ausreichende Möglichkeit der
Kontrolle über die Weitergabe von Patientendaten durch ihr Praxissystem
mehr hätten. Der Vertrag sieht vor, dass sich die Ärztinnen und Ärzte
der HÄV SH als Auftragsdatenverarbeiterin bedienen müssen, wenn sie von
den für sie günstigen Hausarztabrechnungen Gebrauch machen wollen.
Tatsächlich sind sie aber weder rechtlich noch faktisch in der Lage, die
Kontrolle über ihre Patientendaten als Auftraggeber wahrzunehmen.

An dem Rahmenvertrag, der das Verhältnis zwischen dem HÄV SH,
Dienstleistern und den einzelnen Ärztinnen und Ärzten festlegt, sind
Letztere überhaupt nicht beteiligt. Darin werden diese gezwungen, auf
ihren Praxissystemen Software gemäß den Vorgaben des Hausärzteverbandes
zu installieren, womit das Auftragsverhältnis geradezu auf den Kopf
gestellt wird. Ihnen wird sogar vertraglich verboten, Kenntnis von
wesentlichen Elementen der Software zu nehmen, so dass sie faktisch
keine vollständige Kontrolle mehr über die Daten auf ihrem System
hätten. Damit würden sie nicht nur ihre Datenschutzpflichten verletzen,
sondern auch ihre ärztliche Schweigepflicht. Ein Auftragsverhältnis ist
rechtlich zudem dadurch ausgeschlossen, dass der Hausärzteverband, der
ausschließlich im Interesse und nach Weisung der einzelnen Ärzte die
Daten verarbeiten sollte, ein eigenes Interesse an diesen Daten hat.

Das ULD bedauert, zu diesem förmlichen Rechtsmittel greifen zu müssen.
Das ULD hat allen Beteiligten, insbesondere den Vertretern des
Hausärzteverbandes und dem für den Inhalt des Vertrages verantwortlichen
Schlichter, zeitlich weit im Vorfeld mehrfach klargemacht, dass die
geplante Vorgehensweise bei der Abrechnung der Hausarztverträge
rechtswidrig ist. Dies wurde aber bei der Vertragsgestaltung nicht
berücksichtigt. Das ULD betont in seiner Verfügung, dass eine
datenschutzgerechte Abrechnung im Rahmen der hausarztzentrierten
Versorgung möglich ist, diese Wege aber nicht gewählt worden sind.

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an:
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Holstenstr. 98, 24103 Kiel
Tel: 0431 988-1200, Fax: -1223
Email: mail AT datenschutzzentrum.de

_______________________________________________
vpo-presse-list mailing list
vpo-presse-list AT lists.datenschutz.de
http://lists.datenschutz.de/cgi-bin/mailman/listinfo/vpo-presse-list


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Mit freundlichen Grüßen Ihre Bettina Müller




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