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Betreff: AG Gesundheit
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Re: [AG-Gesundheit] AG-Gesundheitswesen Nachrichtensammlung, Band 5, Eintrag 34
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- From: Arnold Schiller <schiller AT babsi.de>
- To: ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de
- Subject: Re: [AG-Gesundheit] AG-Gesundheitswesen Nachrichtensammlung, Band 5, Eintrag 34
- Date: Thu, 22 Apr 2010 04:26:53 +0000 (UTC)
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- List-id: AG Gesundheit <ag-gesundheitswesen.lists.piratenpartei.de>
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Am Wed, 21 Apr 2010 14:46:17 +0200 schrieb mb:
> Gesetzlich müsste geregelt werden, dass kein Medikament (außerhalb von
> Studien) von den Kassen erstattet werden darf, dessen Nutzen nicht durch
> unabhängige wissenschaftlich einwandfreie Studien belegt ist . Problem
> ist nur, dass der Wirksamkeitsnachweis bisher nur für recht wenige
> Medikamente tatsächlich besteht.
>
Und selbst wenn er bestünde, eine Behandlung mit Placebos sollte
ebensowenig verboten werden, wie alles was eine Heilung sinnvoll
unterstützen kann. Das Objekt der Behandlung ist kein physikalischer
Gegenstand, der immer in der Form wissenschaftlich neutral einem
Wirksamkeitsnachweis unterworfen werden kann. Die gesamte homöopathische
Medizin könnte nach deiner Forderung einfach in die Tonne getreten
werden, da es keinen Wirksamkeitsnachweis für diese Dosen gibt.
Und bis vor 2 Jahren hätte ich das auch getan und obwohl ich weiß, dass
Osanit nichts wirksames enthält und ich meiner Frau nachgegeben habe, so
unter dem Motto es schadet auch nichts, musste ich mit Verblüffung
feststellen, dass aus welchen Gründen auch immer diesen halb- bis
einjährigen Bengel beim Zahnen zumindest beruhigte. Möglicherweise gibt
es Wechselwirkungen des Glaubens der Mutter auf das Kind, aber mir war es
letztlich egal - es half. Und da stehe ich schlicht auf dem Standpunkt
"Wer heilt, hat recht." und alles andere ist egal.
Das Gesetz hat imho nicht zu Regeln, was der Mediziner zu Heilung
einsetzen möchte, sondern sie hat jenes nicht zuzulassen, dass
erwiesenermaßen gefährlich oder zumindest wenn es wie bei Contergan
gefährlich bei gewissen Indikation ist nur dort zuzulassen, wo es
erwiesenermaßen keine Gefahr darstellt. Obwohl der Wirkstoff von
Contergan zum Beispiel zur Krebstherapie eingesetzt werden kann, hat er
wohl auch wegen der Gefahr für Ungeborene Zulassungsprobleme gehabt (oder
noch?).
> Hier besteht nicht nur ein sehr hohes Sparpotential, Vermeiden unnötiger
> Medikamente kommt auch der Gesundheit des Patienten zu Gute.
Bestimmt ist den in vielen Fällen so, aber das ist eine Sache zwischen
Arzt und Patient und keine Frage des Gesetzes. Eine Frage des Gesetzes
wäre allerdings die Verkaufskorruption um Medikamente in den Arztpraxen
in den Markt zu drücken. Auch das ein Thema warum Siemens Medizintechnik
immer gegen Kontron Medizintechnik gewann, nachdem aber Kontron an BMW
ging hackt da keine Krähe der anderen ein Auge mehr aus und solche
Stories der Korruption tauchen ja immer erst dann in der Öffentlichkeit
auf, wenn es keine Kläger und Richter mehr gibt. Doch wer glaubt, dass
heute nicht genauso bestochen und betrogen wird, wie vor dreissig bis
vierzig Jahren, der muss schon schwer naiv sein.
Diese Bestechungs- und Reiseincentivs zahlt letztlich der Patient.
Grüße,
Arnold
- Re: [AG-Gesundheit] AG-Gesundheitswesen Nachrichtensammlung, Band 5, Eintrag 34, mb, 21.04.2010
- Re: [AG-Gesundheit] AG-Gesundheitswesen Nachrichtensammlung, Band 5, Eintrag 34, Arnold Schiller, 22.04.2010
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