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ag-gesundheit-reformer - Re: [Ag-gesundheit-reformer] Vorschlag für eine Positionierung der Piraten zum Thema Krankenversicherung

ag-gesundheit-reformer AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Sub-AG der AG Gesundheit der Piratenpartei Deutschland

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Re: [Ag-gesundheit-reformer] Vorschlag für eine Positionierung der Piraten zum Thema Krankenversicherung


Chronologisch Thread 
  • From: Günter Weller <pirat.wittenzwerg AT web.de>
  • To: ag-gesundheit-reformer AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Ag-gesundheit-reformer] Vorschlag für eine Positionierung der Piraten zum Thema Krankenversicherung
  • Date: Sun, 27 May 2012 11:04:48 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-gesundheit-reformer>
  • List-id: Sub-AG der AG Gesundheit der Piratenpartei Deutschland <ag-gesundheit-reformer.lists.piratenpartei.de>
  • Organization: Newsserver der Piratenpartei Deutschland - Infos siehe: http://wiki.piratenpartei.de/Syncom/Newsserver

Am 25.05.2012 11:50, schrieb Wolfgang Gerstenhöfer:
Ahoi zusammen,

Moin,

was mich zuerst stört ist dein HTML Text, und dann auch noch mit
verschiedenen Schriften und Schrift Höhen :-(. In Mailinglisten sollte
man Nur-Text schreiben!

hiermit mache ich einen Vorschlag für eine mögliche Positionierung
der Piratenpartei Deutschland zum Thema Krankenversicherung:
"Krankenversicherung der Zukunft

Für die Piraten ist der Sozialstaat ein Staat, der nicht selbst
quasi bevormundend für die soziale Sicherheit seiner Bürger sorgt
(Zwangssystem wie z. B. die so genannte Bürgerversicherung), sondern
sicherstellen muss, dass jeder für seine soziale Sicherheit vorsorgen
kann (z. B. mithilfe des bedingungslosen Grundeinkommens).

Die Piraten setzen sich deshalb zum einen dafür ein, dass jeder eine
möglichst große Wahlfreiheit hat, beim wem und wofür er sich
versichern möchte, und zum anderen für eine Finanzierung, die
möglichst zukunftssicher, also weitgehend unabhängig von der
Bevölkerungs- und auch von der Einkommensentwicklung ist.

Eine Entkoppelung von der Bevölkerungsentwicklung wäre nur möglich wenn
jeder seine Reserve fürs Alter ansparen würde, bei den letztjährigen
Erfahrungen mit Bänkstern und Co. sollte das gestorben sein.

Welche Einkommensentwicklung ist gemeint?
Die Persönliche oder die Nationale?

Es geht darum, das Krankenversicherungssystem endlich an die
demografsche Entwicklung unserer Gesellschaft anzupassen und für die
Zukunft nachhaltig und damit generationengerecht finanzierbar zu
machen

Siehe Oben.

und gleichzeitig die ebenfalls nicht mehr zeitgemäße Trennung von
gesetzlicher und damit quasi-staatlicher Krankenversicherung (GKV)
und privater Krankenversicherung (PKV) aufzuheben.

OK.

Die Piraten stehen für eine Gesundheitsreform, die zu einer
generationengerechten, möglichst zukunftssicheren und bezahlbaren
Krankenversicherung führt, die größtmögliche Wahlfreiheit mit der
medizinisch notwendigen Vorsorge, Untersuchung und Behandlung
verbindet und zu angemessenen Arbeitsbedingungen im Gesundheitswesen
führt.

Kern der Reform der Piraten ist die Umstellung des
Finanzierungssystems vom nicht mehr dem Bevölkerungsaufbau (Pilz
statt Pyramide) entsprechenden Umlage- auf das
versicherungsmathematische Kapitaldeckungsverfahren und gleichzeitig
die Verlagerung des Sozialausgleichs in das Steuersystem und damit
auf eine wesentlich breitere Basis (alle Bürger und Unternehmen),
ohne den Menschen eine Einheitsversicherung oder überhaupt einen
bestimmten Versicherungsschutz über eine Grundversorgung hinaus
aufzuzwingen.

Kein Kapitaldeckungsverfahren, siehe oben.

Die Versicherungspflicht in der Krankenversicherung wird zugunsten
einer Pflicht zur Versicherung ersetzt - analog der
Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung. Demnach muss jeder einen
gesetzlich definierten Basisversicherungsschutz bei einem Träger der
Krankenversicherung abschließen. Dessen Leistungen orientieren sich
an dem derzeitigen Leistungskatalog der gesetzlichen
Krankenversicherung. Alternativ besteht die Möglichkeit, Tarife zu
wählen, die zusätzliche, höhere oder umfangreichere Leistungen,
Beitragsrückerstattungen oder auch gar keine, geringere oder
andersartige Selbstbeteiligungen/Zuzahlungen vorsehen.

Diese Wahlfreiheit verschiedener Tarife, bzw. Rückvergütungen /
Schadensfreiheitsrabatt muss für alle Versicherten möglich sein. Die
einfachste Möglichkeit Verschwendung zu vermeiden.

Wirklich Kranke, Kroniker dürfen dadurch nicht benachteiligt werden.

Der Basisversicherungsschutz bzw. -tarif steht jedem offen. Bei den
anderen Tarifen kann eine Risikoprüfung vorgesehen werden, die zu
einer Annahme, einer Annahme mit einem Risikozuschlag oder einem
Leistungsausschluss und auch zu einer Ablehnung des Antrags führen
kann.

Das Angebot der Träger der Krankenversicherung soll so aussehen, dass
es zwingend eine Basis-Krankheitskostenvollversicherung (Basistarif)
gibt und darüber hinaus - aber das bestimmt letztendlich der
Wettbewerb - verschiedene Krankheitskostenvollversicherungstarife z.
B. auch nach wie vor für Beihilfeberechtigte. Dieser
Versicherungsschutz ist vertraglich garantiert und kann nicht - wie
heute in der gesetzlichen Krankenversicherung möglich und üblich -
jederzeit durch den Gesetzgeber einseitig verändert und in den
meisten Fällen bei steigenden Beiträgen - durch Erhöhung der
Beitragssätze und der Beitragsbemessungsgrenze - gekürzt werden.

Ob es Zusatz- oder Ergänzungstarife - wie wir sie heute in der
privaten Krankenversicherung kennen - dann überhaupt noch geben wird,
wird sich zeigen (Wettbewerb).

Für den Basistarif gilt ein Kontrahierungs-, also ein Annahmezwang,
dennoch findet eine Risikoprüfung statt – dies gilt auch für
Umwandlungen in den Basistarif. Eine Ablehnung des Antrags ist aber
nicht zulässig.

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Notwendige Risikozuschläge sind für einen branchenweiten finanziellen
Spitzenausgleich „fiktiv“ zu ermitteln. Während der Vertragsdauer
nach dem Basistarif darf dieser Beitragszuschlag nicht verlangt
werden. Bei einer Umstellung aus dem Basistarif in einen anderen
Tarif wird für etwaige Mehrleistungen eine Risikoprüfung durchgeführt
sowie der bei Vertragsabschluss ermittelte Beitragszuschlag erhoben.
Diese Risikozuschläge (versicherungsmedizinische Beitragszuschläge)
können von den Trägern der Krankenversicherung nicht willkürlich
festgelegt und erhoben werden. Ihre Höhe muss
versicherungsmedizinisch, also mit der Höhe der voraussichtlich
entstehenden Kosten begründet und versicherungsmathematisch berechnet
werden.

Der Spitzenausgleich ist notwendig, um eine ungleiche Verteilung der
Risiken auf die einzelnen Träger der Krankenversicherung
auszugleichen. Nur ein solcher Ausgleich macht einen Annahmezwang
gegenüber der jeweiligen Versichertengemeinschaft vertretbar. Hierbei
wird die unterschiedliche Versicherten- und Krankheitsstruktur
berücksichtigt. Träger der Krankenversicherung mit älteren und
kränkeren Versicherten erhalten über den Spitzenausgleich mehr Mittel
als Träger mit einer Vielzahl an jungen und gesunden Versicherten.

Die Beiträge für den Basistarif werden weitgehend identisch sein, da
die Leistungen gesetzlich für alle gleich festgelegt werden.
Leichte Unterschiede kann (und sollte) es wegen der
einzukalkulierenden Verwaltungskosten geben. Diese sind richtig und
wichtig, um einen Anreiz zu einem wirtschaftlichen und
kostenbewussten Umgang mit den Geldern der Versicherten/Kunden zu
gewährleisten. Die Beiträge sowohl des Basistarifs als auch aller
anderen Tarife werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen
kalkuliert. Sie sehen die Bildung von Alterungsrückstellungen vor,
die dazu dienen, die mit zunehmendem Alter steigenden
Krankheitskosten auszugleichen. Beitragserhöhungen oder -senkungen
müssen - allerdings höchstens einmal pro Jahr - vorgenommen werden,
wenn die kalkulierten von den tatsächlichen Versicherungsleistungen
abweichen. Dabei gibt es einen gesetzlich festgelegten
Ermessensspielraum für den einzelnen Träger der Krankenversicherung.
Dieser ermöglicht es, auf Beitragserhöhungen ganz oder teilweise zu
verzichten, wenn mittels einer guten Kapitalanlage
(Alterungsrückstellung) oder einer sparsamen Verwaltung zusätzliche
Mittel vorhanden sind. Für die Kalkulation der Beiträge gilt das
Äquivalenzprinzip, also die Gleichwertigkeit zwischen Leistung und
Beitrag. Jeder Versicherte zahlt soviel, wie er voraussichtlich an
Leistungen in Anspruch nehmen wird. Der Beitrag setzt sich aus
mehreren "Einzelposten" zusammen.

Der Risikobeitrag wird gebraucht, um das versicherte Risiko, nämlich
Krankheitskosten, abzudecken. Der Vorsorgebeitrag wird in der so
genannten Alterungsrückstellung für die Versichertengemeinschaft
gesammelt und verzinslich angelegt. Diese Rückstellung wird
aufgebaut, um die erfahrungsgemäß mit zunehmendem Alter steigenden
Ausgaben für die Gesundheit abzudecken. Der Kostenbeitrag finanziert
den allgemeinen Geschäftsbetrieb des Trägers der
Krankenversicherung.

Ausgeglichen werden die im Zeitablauf steigenden Krankheitskosten
durch die Alterungsrückstellung. Während also im Laufe der Jahre der
Anteil des Risikobeitrags immer mehr steigt, nimmt der Anteil des
Vorsorgebeitrags am Gesamtbeitrag immer mehr ab. Gebe es nicht noch
einige Rahmenbedingungen (Preissteigerungen, neue Untersuchungs- und
Behandlungsmethoden, stärkere Inanspruchnahme von Leistungen), würde
der Beitrag also über die gesamte Dauer des Vertrags gleich bleiben
(Grundsatz der Beitragskonstanz). Beitragssteigerungen aufgrund
steigender Verwaltungskosten sind in diesem Finanzierungssystem
ausgeschlossen. Über Transferleistungen (z. B. dem bedingungslosen
Grundeinkommen) wird sichergestellt, dass sich jeder mindestens den
Basistarif leisten kann. Damit hat jeder Anspruch auf alle
medizinisch notwendigen Untersuchungen und Behandlungen.

Träger der Krankenversicherung sind die bisherigen Krankenkassen
nicht mehr als Körperschaften des öffentlichen Rechts, sondern als
Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit und die bisherigen privaten
Krankenversicherer entweder als Aktiengesellschaften oder ebenfalls
als Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit. Für alle Träger gelten
die gleichen Rechtsvorschriften und Rahmenbedingungen z. B. im
Unternehmens-, Steuer-, Wettbewerbs- und Tarifrecht. Einen
funktionierenden und konstruktiven Wettbewerb halten die Piraten für
äußerst wichtig, da nur Wettbewerb, also die Möglichkeit des Kunden
den Anbieter wechseln zu können, für Service, Kundenorientierung,
Produktinnovationen und möglichst niedrige Verwaltungskosten sorgt.

Dies ist auch ein Grund für die Forderung, keine Unterscheidung mehr
zwischen gesetzlichen Krankenkassen und privaten Krankenversicherern
vorzunehmen, sondern für alle gleiche Rahmenbedingungen zu schaffen.
Deshalb auch die Umwandlung der Krankenkassen von Körperschaften des
öffentlichen Rechts zu Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit.
Versicherungsvereine, weil diese Unternehmensform - ähnlich wie es
heute bei den Krankenkassen der Fall ist - eine Mitwirkung der
Mitglieder/Kunden quasi als Eigentümer des Versicherungsvereins
vorsieht und dies auch die ursprüngliche privatwirtschaftliche
Rechtsform zumindest der früheren Ersatzkassen (z. B. BEK, DAK) war.

Ein anderer, vielleicht noch wichtigerer Grund liegt darin, dass es
unfair ist, Menschen aufgrund eines geringeren Einkommens eine
Krankheitskostenvollversicherung über dem Niveau der Grundversorgung
zu verweigern.

Deshalb treten die Piraten auch nicht für einen steuerfinanzierten
Zuschuss an die Träger der Krankenversicherung (Stichwort
Gesundheitsfonds) ein,

Wg Steuerzuschuß: Damit hätte ich eigentlich keine Probleme, bekanntlich
macht der Finanzminister vor der Leberzirrhose richtig Kasse!

sondern nach dem Prinzip "Subjekt- statt Objektförderung" für einen
Zuschuss über den steuerlichen Grundfreibetrag bzw. das staatlich
garantierte Mindesteinkommen (z. B. bedingungsloses Grundeinkommen).

Denn dann hat jeder, selbst die Möglichkeit zu entscheiden, welchen
Anteil seines Einkommens er für seine Krankenversicherung aufbringen
kann und will.

Das möchte ich auch, habe aber Zweifel ob das nach deiner Methode gelinkt.

Warum soll man jemanden, der zwar ein niedriges oder auch "nur" das
Mindesteinkommen hat, das Recht nehmen, auf anderes zugunsten einer
Krankheitskostenvollversicherung über dem Niveau des Basistarifs zu
verzichten? Auch das entspricht der Freiheits- und
Selbstbestimmungsidee der Piraten. Auch auf der Leistungsseite bzw.
der Seite der Erbringer medizinischer Leistungen setzen die Piraten
zum einen auf Wettbewerb - mit einer starken staatlichen Rechts- und
Fachaufsicht - und auf Vereinbarungen zwischen den Erbringern
medizinischer Leistungen und den Trägern der Krankenversicherung. So
soll es Gebührenordnungen geben, die primär ein Ergebnis von
Verhandlungen zwischen den Verbänden der jeweiligen Erbringer
medizinischer Leistungen und der Träger der Krankenversicherung bzw.
der Versicherten/Patienten sind, mit Öffnungsklauseln, die
Vereinbarungen zwischen einem, mehreren oder auch allen Trägern der
Krankenversicherung und Erbringern medizinischer Leistungen zugunsten
ihrer Kunden/Versicherten vorsehen.

Die Träger der Krankenversicherung bekommen damit Möglichkeiten für
eine wirtschaftliche und hochwertige Versorgung ihrer
Versicherten/Kunden an die Hand gegeben. Sie können zum Beispiel mit
Arzneimittelherstellern Rabattverträge abschließen, Hilfsmittel
günstiger einkaufen oder mit Heilmittelerbringern verhandeln. Sie
können Verträge mit besonders qualifizierten Ärzten schließen oder
mit Krankenhäusern die ambulante Behandlung für schwer kranke
Versicherte vereinbaren. Das sind nur einige Beispiele.

Solche Verträge sollten insofern auch im Interesse der
Leistungserbringer liegen, als sie damit ihren Kundenstamm erweitern
oder besser an sich binden können.

Die Aufsicht über die Träger der Krankenversicherung, ihre Tarife,
die notwendige Anpassung von Beiträgen an sich verändernde
Versicherungsleistungen und ihren Geschäftsbetrieb soll aufgrund der
existentiellen Bedeutung der Krankenversicherung (wieder) bei einer
staatlichen Aufsichtsbehörde im Zuständigkeitsbereich des
Bundesministers für Gesundheit (bisher ist für die private
Krankenversicherung das Bundesministerium der Finanzen zuständig)
liegen und nicht nur - wie zurzeit in der privaten
Krankenversicherung - bei "unabhängigen Treuhändern". Diese Behörde
soll auch das Thema "medizinische Notwendigkeit" im Blick haben, um
einem Wettbewerb zu Lasten der medizinischen Qualität und damit der
Patienten vorzubeugen. Zu diesem Zweck werden die für die
Krankenversicherung zuständigen Bereiche des heutigen
Bundesversicherungsamts und der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht zusammen geführt. Der Gemeinsame
Bundesausschuss (G-BA), der heute verbindlich nur für die gesetzliche
Krankenversicherung zuständig ist, besteht auf
Leistungserbringerseite heute nur aus Ärzte-, Zahnärzte- und
Krankenhausvertretern und entscheidet über die Erstattungsfähigkeit.
Dieser Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) wird durch ein Gremium
ersetzt, in dem zum einen die verschiedenen Berufsgruppen auf der
Seite der Erbringer medizinischer Leistungen (nicht nur Ärzte-,
Zahnärzte- und Krankenhausvertreter) und zum anderen die Träger der
Krankenversicherung, aber auch die Versicherten/Kunden sowohl als
Patienten als auch als Beitragszahler vertreten sind. Er
repräsentiert damit alle Leistungserbringer, trifft
allgemeinverbindliche Festlegungen über die medizinische
Notwendigkeit und ist damit für die Qualität der medizinischen
Versorgung verantwortlich. Erstattet wird künftig nicht nur das, was
wirtschaftlich, ausreichend, notwendig und zweckmäßig ist, sondern
alles, was medizinisch notwendig ist. Unterstützt wird er dabei
durch das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im
Gesundheitswesen. Die Leitlinienmedizin und eine ganzheitliche
Medizin sollen ebenfalls durch dieses Gremium gefordert und gefördert
werden. Wenn Patienten frühzeitig richtig behandelt werden und es
eine bessere Abstimmung zwischen den an der Therapie Beteiligten
gibt, kann sehr viel Geld gespart werden. Ärzte müssten pro Tag
durchschnittlich 17 Studien lesen, um immer auf dem neuesten Stand
der medizinischen Wissenschaft zu sein. Das schafft niemand. Deshalb
befürworten die Piraten den Ausbau der Evidenzbasierten Medizin.

Die Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen würden
aufgrund dieser Reform überflüssig. Über Sinn, Zweck und Nutzen der
Ärzte- und Zahnärztekammern einerseits und der verschiedenen
Berufsverbände andererseits soll gesondert diskutiert und entschieden
werden."

Jetzt ist die Frage ob wir uns auf ein gemeinsames Projekt einigen können?

--
Wittenzwerg




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