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Betreff: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik
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- Subject: [AG-GOuFP] EZB Leitlinie vom
- Date: Thu, 29 Sep 2016 23:13:34 +0200
Hallo,
Ich recherchierte grade etwas bei der EZB und bin dabei über zwei Neuerungen gestolpert.
Die erste ist nicht wirklich neu, sondern die Leitlinien über die Umsetzung des geldpolitischen Handlungsrahmens des Eurosystems (EZB/2014/60)
(Neufassung) aus Dezember 2014
- ist also jetzt schon fast zwei Jahre gültig.
https://www.bundesbank.de/Redaktion/DE/Downloads/Amtblaetter/amtsblatt_eu_L91_3.pdf?__blob=publicationFile
darin steht in der Einleitung:
in Erwägung nachstehender Gründe:
und anschließend in Punkten (Ziffer 1- 26) aufgezählte Beweggründe...
Gab es damals in dieser Liste eine Diskussion zu dem Thema? Die meisten "Beweggründe" sind früher schon innerhalb dieser AG diskutiert worden und als "nicht haltbar" bezeichnet worden. Warum versucht die EZB mit nicht haltbaren Argumenten eine Leitlinie zu definieren?
und was ich auch nicht wusste - es gibt Target Feieretage! siehe Rundschreiben 61/2016 vom 26.09.2016
https://www.bundesbank.de/Redaktion/DE/Downloads/Bundesbank/Aufgaben_und_Organisation/Rundschreiben/2016/2016_09_26_rs_61.pdf?__blob=publicationFile
die Termine haben sich wohl verschoben.
mfg
ukw
- [AG-GOuFP] EZB Leitlinie vom, ukw, 29.09.2016
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