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Re: [AG-GOuFP] Fundstück: „Irreführen der Öffentlichkeit durch Sprachsinnverdrehung“
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- From: moneymind <moneymind AT gmx.de>
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- Subject: Re: [AG-GOuFP] Fundstück: „Irreführen der Öffentlichkeit durch Sprachsinnverdrehung“
- Date: Fri, 12 Sep 2014 21:04:09 +0000
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- List-id: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik <ag-geldordnung-und-finanzpolitik.lists.piratenpartei.de>
Ich kenne den Liated aus dem Gelben, bin auch persönlich mit ihm in Kontakt. Hatte ihn auch mal eingeladen, hier mitzumachen, das wollte er aber damals nicht.
Er ist aber sehr kompetent und helle, kennt die Literatur der verschiedensten fachlichen Perspektiven zum Thema Geld- und Kreditwirtschaft (von der Bank-BWL bis zur Geldhistorie) und wird z.B. auch von Huber und anderen öfters mal per mail etwas gefragt.
Noch dazu ein witziger und konstruktiver Typ :-)
Die sprachlichen Irreführungen und so selbsterzeugte Konfusion nicht nur der VWL, sondern der Sozialwissenschaften insgesamt und die Mittel, diese systematisch zu hinterfragen und durch präzise, treffende Aussagensysteme zu ersetzen, wären ein eigenes Thema. Allerdings eines, bei dem es ans Eingemachte der Wissenschaftstheorie und Epistemologie der "Sozialwissenschaften" ginge, weit jenseits der alten Methodenstreitigkeiten zw. qualitativ vs. quantitativ, "Positivismusstreit", "Natur-vs. Geisteswissenschaften", "Erklären vs. Verstehen" etc.
Zu einem großen Teil ist es aus meiner Sicht pure epistemologische, "wissenschaftstheoretische" und sprachliche Konfusion und Unfähigkeit, die sich dann aber auch ideologisch gut im Sinne von Partialinteressen (gesellschaftlicher Interessengruppen) funktionalisieren läßt.
Axel Grimm schrieb:
Der "Teufel im Detail" fällt seit Jahren durch Sachverstand auf. Im Gegesatz zu vielen Postulierern begründert er Aussagen. Ihm ist wohl ein bisschen Galle geplatzt, als er folgendes formuliert hat:
Quelle:
http://www.dasgelbeforum.net/forum_entry.php?id=322819
Zitat der Kernaussage
*„Wäre dass offensichtlich völlig legale Irreführen der Öffentlichkeit durch Sprachsinnverdrehung wie "Annahme" oder "Entgegennahme" "fremder Gelder" verboten, dann kämen die Autoren des KWG Abs 1, Nr 1 wohl ins Kittchen.“*
mit Bezug auf --> „Nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 KWG gilt die Annahme fremder Gelder als Einlagen ...(.)... sind ausschließlich Kreditinstitute berechtigt, Sichteinlagen entgegenzunehmen...“
http://de.wikipedia.org/wiki/Sichteinlage#Rechtsgrundlagen
Noch ein Hinweis auf die Irreführer hier im Forum: Die Ausführungen im Gelben beziehen ich auf auf das KWG (Kreditwesengesetz) und nicht auf die Ausführungen der Autoren des wikipedia-Artikels. (Für den Fall, falls mal wieder einer vom Kern ablenken will um die Leserschaft der mailinglsite irrezuführen zum Zwecke die Sprachsinnverdrehung „zu retten“)
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Das Irre ist, das Banken tatsächliche "Einlagen" entgegennehmen, nur sind diese Einlagen nicht "Einlegen von Geld" sondern es sind Kreditverträge und andere angekaufte Vermögenswerte. Das die Banken selbst bei der Gestaltung der Einlage fast immer beteiligt sind oder gar die Ersteller, ändern nichts an dem Fakt, das die Einlage der Vermögenstitel ist. Doch im KWG sind diese Einlagen nicht gemeint, sondern eben nur (sprachsinnverwirrenden) "Einlagen", die gar keine Einlagen sind.
- [AG-GOuFP] Fundstück: „Irreführen der Öffentlichkeit durch Sprachsinnverdrehung“, Axel Grimm, 12.09.2014
- Re: [AG-GOuFP] Fundstück: „Irreführen der Öffentlichkeit durch Sprachsinnverdrehung“, moneymind, 12.09.2014
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