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ag-geldordnung-und-finanzpolitik - [AG-GOuFP] Fundstück: „Irreführen der Öffentlichkeit durch Sprachsinnverdrehung“

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ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik

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[AG-GOuFP] Fundstück: „Irreführen der Öffentlichkeit durch Sprachsinnverdrehung“


Chronologisch Thread 
  • From: Axel Grimm <axel.grimm AT baig.de>
  • To: ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: [AG-GOuFP] Fundstück: „Irreführen der Öffentlichkeit durch Sprachsinnverdrehung“
  • Date: Fri, 12 Sep 2014 07:52:50 +0000
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-geldordnung-und-finanzpolitik>
  • List-id: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik <ag-geldordnung-und-finanzpolitik.lists.piratenpartei.de>

Der "Teufel im Detail" fällt seit Jahren durch Sachverstand auf. Im Gegesatz zu vielen Postulierern begründert er Aussagen. Ihm ist wohl ein bisschen Galle geplatzt, als er folgendes formuliert hat:

Quelle:
http://www.dasgelbeforum.net/forum_entry.php?id=322819

Zitat der Kernaussage

*„Wäre dass offensichtlich völlig legale Irreführen der Öffentlichkeit durch Sprachsinnverdrehung wie "Annahme" oder "Entgegennahme" "fremder Gelder" verboten, dann kämen die Autoren des KWG Abs 1, Nr 1 wohl ins Kittchen.“*

mit Bezug auf --> „Nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 KWG gilt die Annahme fremder Gelder als Einlagen ...(.)... sind ausschließlich Kreditinstitute berechtigt, Sichteinlagen entgegenzunehmen...“
http://de.wikipedia.org/wiki/Sichteinlage#Rechtsgrundlagen

Noch ein Hinweis auf die Irreführer hier im Forum: Die Ausführungen im Gelben beziehen ich auf auf das KWG (Kreditwesengesetz) und nicht auf die Ausführungen der Autoren des wikipedia-Artikels. (Für den Fall, falls mal wieder einer vom Kern ablenken will um die Leserschaft der mailinglsite irrezuführen zum Zwecke die Sprachsinnverdrehung „zu retten“)

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Das Irre ist, das Banken tatsächliche "Einlagen" entgegennehmen, nur sind diese Einlagen nicht "Einlegen von Geld" sondern es sind Kreditverträge und andere angekaufte Vermögenswerte. Das die Banken selbst bei der Gestaltung der Einlage fast immer beteiligt sind oder gar die Ersteller, ändern nichts an dem Fakt, das die Einlage der Vermögenstitel ist. Doch im KWG sind diese Einlagen nicht gemeint, sondern eben nur (sprachsinnverwirrenden) "Einlagen", die gar keine Einlagen sind.




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