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Betreff: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik
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- From: Axel Grimm <axel.grimm AT baig.de>
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- Subject: Re: [AG-GOuFP] Kapitalertragssteuer-Abgeltungssteuer - eine Farce
- Date: Mon, 30 Sep 2013 17:50:42 +0000
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-geldordnung-und-finanzpolitik>
- List-id: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik <ag-geldordnung-und-finanzpolitik.lists.piratenpartei.de>
HumanEconomy schrieb:
Die Kapitalertragsteuer, die hier gemeint ist, wird von der Bank abgeführt, bei der die Person Kapitaleinkommen erzielt.
Sie beträgt für Privatpersonen 25%.
DAs geitl nciht nur für Personen, sondern auch für juristische Peronen. Die Quelelsteuer wird an der Quelle abgeführt.
So ist z.B. die Zinsen aus der Rücklagenbildung einer Eigentümergemeinschaft quellensteuerpflichtig.
Das mit der Verlagerung habe ich nicht verstanden. Wenn die Zinsen in Deutschland anfallen in deutschen Banken, dann SIND die quellensteuerpflichtig und können nicht "durch Verschieben" nach Lichtenstein und Co "umgangen" werden.
Dazu müssen die Zinsen in Li anfallen, doch dann gehören ide nicht zu den von Dir genanten Zahlen.
Ich weiß das die Abgeltungssteuer und Körperschaftsteuer so gering sind. Bei der Körperschaftssteuer kann und wird in der Zeit verschoben als auch gegengerechnet.
Bei der Abgeltungsteuer geht es nur, wenn die Erträge nicht unter die Abgeltungssteuer fallen. Damit sind die Zinsen nicht bei Personen, sondern bei Anlagegesellschaften, wie soll es denn sonst sein?
Doch wenn das mit Verlusten gegengerechnet wird, ja wo sind dann noch die tollen Kapitalerträge hin? Die Verluste machen doch alles wieder zunichte.
- Re: [AG-GOuFP] Kapitalertragssteuer-Abgeltungssteuer - eine Farce, Axel Grimm, 30.09.2013
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