ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de
Betreff: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik
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- From: Patrik Pekrul <Patrik.pekrul AT hotmail.de>
- To: Axel Grimm <axel.grimm AT baig.de>
- Cc: ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de
- Subject: Re: [AG-GOuFP] Steuerzahlung vernichtet Geld ?!?
- Date: Mon, 17 Sep 2012 18:09:01 +0200
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-geldordnung-und-finanzpolitik>
- List-id: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik <ag-geldordnung-und-finanzpolitik.lists.piratenpartei.de>
§ 20 Geschäfte mit öffentlichen Verwaltungen
Die Deutsche Bundesbank darf mit dem Bund, den Sondervermögen des Bundes, den Ländern und anderen öffentlichen Verwaltungen die in § 19 Nr. 2 bis 7 bezeichneten Geschäfte vornehmen; dabei darf die Bank im Verlauf eines Tages Kontoüberziehungen zulassen. Für diese Geschäfte darf die Bank dem Bund, den Sondervermögen des Bundes und den Ländern keine Kosten und Gebühren berechnen.
Also:§ 19 Geschäfte mit Kreditinstituten und anderen Marktteilnehmern
Die Deutsche Bundesbank darf mit Kreditinstituten und anderen Marktteilnehmern unbeschadet des Kapitels IV der Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank (BGBl. 1992 II S. 1251, 1297) folgende Geschäfte betreiben:
2. Giroeinlagen und andere Einlagen annehmen;
3. Wertgegenstände, insbesondere Wertpapiere, in Verwahrung und Verwaltung nehmen; die Ausübung des Stimmrechts aus den von ihr verwahrten oder verwalteten Wertpapieren ist der Bank untersagt;
4. Schecks, Lastschriften, Wechsel, Anweisungen, Wertpapiere und Zinsscheine zum Einzug übernehmen und nach Deckung Zahlung leisten, soweit nicht die Bank für die Gutschrift des Gegenwertes für Schecks, Lastschriften und Anweisungen etwas anderes bestimmt;
5. andere bankmäßige Auftragsgeschäfte nach Deckung ausführen;
6. auf eine andere Währung als Euro lautende Zahlungsmittel einschließlich Wechsel und Schecks, Forderungen und Wertpapiere sowie Gold, Silber und Platin kaufen und verkaufen;
7. alle Bankgeschäfte im Verkehr mit dem Ausland vornehmen.
Weiter: http://www.bundesbank.de/Navigation/DE/Bundesbank/Eurosystem/Aufgaben/aufgaben.html
Als "Hausbank" des Staates bringt sie für ihn Münzen in Umlauf und übernimmt für die öffentlichen Haushalte im Geld- und Wertpapierverkehr Kontoführung und Abwicklung.
Was bedeutet nun "übernimmt für die öffentlichen Haushalte im Geld- und Wertpapierverkehr Kontoführung und Abwicklung."
So wie ich das verstehe, ist sie die kontoführende Bank für den "Bund, den Sondervermögen des Bundes, den Ländern und anderen öffentlichen Verwaltungen". Was macht sie also genau?
Bei meiner kontoführenden Land, landet mein Einkommen, von dort tätige ich Ausgaben und hebe Bargeld ab.
Vielleicht bringt uns das hier weiter: http://www.bundesbank.de/Navigation/DE/Kerngeschaeftsfelder/Bargeld/Dienstleistungsangebot/Fuer_Andere/fuer_andere.html#doc19338bodyText3
Einzahlungen zu Gunsten von Konten, die der Zahlungsempfänger bei der Deutschen Bundesbank unterhält
Die Bundesbank nimmt grundsätzlich von jeder Person Einzahlungen zu Gunsten eines bei ihr geführten Kontos des Zahlungsempfängers entgegen. Es kann also nicht nur der Kontoinhaber eines Bundesbankkontos sondern grundsätzlich auch jeder Dritte zu Gunsten eines Bundesbankkontos einzahlen, wenn der Kontoinhaber endbegünstigter Zahlungsempfänger ist.
Einzahlungen zu Gunsten eines Bundesbankkontos sind mittels eines Zahlscheins (Vordruck 3179) oder unter Verwendung von neutralen Überweisungs- / Zahlscheinvordrucken, die der Einzahler vom Zahlungsempfänger zur Verfügung gestellt bekommen hat, möglich. Bei vorgedruckten Überweisungs- / Zahlscheinvordrucken ist darauf zu achten, dass der Vordruck für ein Bundesbankkonto vorgesehen ist, da die Bundesbank Einzahlungen zu Gunsten eines bei einem anderen Kreditinstitut geführten Kontos von anderen als Bargeldgeschäftspartnern nicht entgegennimmt.
Beispiel: Ein Autofahrer kann ein Bußgeld zu Gunsten des bei der Bundesbank geführten Kontos des Ordnungsamtes gegen Entgelt einzahlen.
Zahlt der Kontoinhaber selbst zu Gunsten seines Bundesbankkontos ein, kann er die Einzahlung auch mittels Einlieferungsbeleg (Vordruck 3030-1) vornehmen. Die Angabe eines Verwendungszwecks ist dann, anders als beim Zahlschein, nicht möglich. Dafür ist die Einzahlung mittels Einlieferungsbeleg entgeltfrei, sofern der Kontoinhaber kein Bargeldgeschäftspartner ist, für die andere Konditionen gelten.
Beispiel: Ein Mitarbeiter des Ordnungsamtes zahlt in bar vereinnahmte Bußgelder zu Gunsten des Kontos der Stadtkasse mittels Einlieferungsbeleg (ohne Angabe eines Verwendungszwecks) ein.
Offensichtlich laufen doch die Einzahlungen über die Bundesbank als Hausbank der öffentlichen Haushalte. Vielleicht zahlt man zunächst bei Geschäftsbanken ein, weil die Bundesbank üblicherweise bei nicht mit jedem ein Konto hat oder haben will? Demnach wären die Geschäftsbanken als Partner der Finanzämter nur Sammelstellen, die dann die großen beträge an die Bundesbank weiterleiten (oder an die Landeshauptkassen, die ihrerseits weiterleiten)?
RedNose schrieb:
Mhhh... ich habe erst diesen Monat meine Steuernachzahlung für 2011geleistet. Die ging auf das Sparkassenkonto des Finanzamts.----------------------------------------------------------------------[size=x-small][color=darkblue]Gruß
Rudi
So ist es, auf den Steuerbescheiden stehen Geschäftsbankonten drauf. Zahlungen erfolgen auf Konten der Geschäftsbanken.
Rückzahlungen erfolgen auch von diesen GB-Konten.
Was ist denn der Staat? Damit ist meist nur der Bund gemeint und der wickelt über die ZB ab. Die aingehenden Steuerzahlungen auf den GB-Konten werden mit dem "Staatsanteil" weitergeleitet und (ZB-Konto) und von dort wieder zurück an die GBs.
Wiord unter Staat Bund, LAnd Kommune betrachtet, dann liegen die Staatskonten fast nur bei Geschäftskonten.
Das ganze ZB-Konto ist fast nur eine Vereinfachung bei der Zahlungsabwicklung zwischen Bund, Land und Kommune.
Die Aufmerksamkeit auf das ZB-Geld als auch auf die ZB lenkt in die falsche Richtung. Ich halte das für eine fantastisch gut bis perfekt gelungene Ablenkung.
Man kann alle Überlegungen und Abläufe ohne die ZB darstellen und erklären mit EINER Ausnahme: Bargeld.
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- [AG-GOuFP] Steuerzahlung vernichtet Geld ?!?, Piratos, 17.09.2012
- Re: [AG-GOuFP] Steuerzahlung vernichtet Geld ?!?, alex, 17.09.2012
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