Zum Inhalt springen.
Sympa Menü

ag-geldordnung-und-finanzpolitik - Re: [AG-GOuFP] Petition ESM Klagen

ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik

Listenarchiv

Re: [AG-GOuFP] Petition ESM Klagen


Chronologisch Thread 
  • From: Thomas Irmer / ID Concept <irmer AT id-concept24.de>
  • To: ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [AG-GOuFP] Petition ESM Klagen
  • Date: Fri, 03 Aug 2012 20:50:14 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-geldordnung-und-finanzpolitik>
  • List-id: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik <ag-geldordnung-und-finanzpolitik.lists.piratenpartei.de>

Jo Aller, Christoph!
Habbich auch unterzeichnent!!! Sehr geiler Vorstoß!!!

Vielen herzlichen Dank dafür!!!

;-)

LG
Tommy


Am 03.08.2012 17:57, schrieb Christoph Ulrich Mayer:
Hallo!

Ich habe eine Petition in Avaaz gestellt, wie kurz im Mumble angesprochen -

Die Petition läuft in meinem Namen, nicht in dem der Piraten, weil der
Entscheidungsprozess dazu recht komplex und langwierig ist, wer von den
Piraten aber mitmachen möchte, kann einfach mit unterschreiben (und wer
nicht, der nicht).

Hier könnt Ihr mitmachen:
http://www.avaaz.org/de/petition/Freie_Entscheidung_des_Bundesverfassungsgerichtes_zu_den_Klagen_bzgl_ESM

Herzliche Grüße
Christoph


Petition in Avaaz:

Freie Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zu den Klagen bzgl. ESM
Das Bundesverfassungsgericht wird von Politikern und Medien unter Druck gesetzt, die Klagen gegen den ESM abzulehnen (siehe z.B. http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/verhandlung-vor-bundesverfassungsgericht-der-bundesbankpraesident-zweifelt-an-den-esm-regeln-11816452.html ).
Mehrfach haben Sprecher des BuVG deutlich gemacht, dass auf die Auswirkungen der
Entscheidungen u.a. auf "die Märkte" Rücksicht genommen werde
(http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/kommentar-die-angst-vor-den-maerkten-11816081.html
).
Der Druck wird aufgebaut indem eine Alternativlosigkeit zur Maßnahme ESM behauptet wird, die keinerlei Fundament hat (die Gründe dafür sind weiter unten ausgeführt).
Wir bitten das Bundesverfassungsgericht und im besonderen den zuständigen Vorsitzenden Andreas Voßkuhle, aufgrund demokratischer Rechtsprechung auf Basis des Grundgesetzes und der Sinngebung durch dessen Gründerväter zu entscheiden und nicht auf falsche Behauptungen bezüglich ESM Rücksicht zu nehmen.
Begründung:
1. Es gibt bessere und rechtsstaatliche Alternativen:
Es gibt sehr viele mögliche Alternativen zum Konstrukt "ESM".
Eine Möglichkeit ist, Staatsfinanzen über die Zentralbank zu finanzieren statt über Finanzmärkte. Die Behauptung, dies sei bezieht sich auf einen singulären Fall, als Deutschland bis 1923 aufgrund der Reparationszahlungen übermäßig viel Geld druckte und so eine Hyperinflation auftrat. Diese Sondersituation kann nicht auf die heutige übertragen werden. Dazu ist der Paragraf 123 des Lissabonner Vertrags nivellieren, was eine einfache Paragrafenänderung darstellt und ein vergleichsweise kleinerer Eingriff ist (die Grundsätze der Demokratie und des Grundgesetzes bleiben dadurch absolut unberührt).
Eine weitere Möglichkeit besteht darin, dass alle Regierungen der Eurozone die Schulden ihrer öffentlichen Haushalte über die EZB zum gegenwärtig gültigen Zinssatz von 0,75% refinanzieren.
Damit würden z.B. in Deutschland die jährlichen Zinszahlungen von 65 Mrd.
Euro auf 15 Mrd. Euro reduziert werden, was sofort einen ausgeglichenen
öffentlichen Haushalt bzw. einen Haushaltsüberschuss ermöglicht.
Die Zinseinnahmen (hier 15 Mrd. Euro) fließen als Seigniorage an die EZB,
welche diese wiederum nach heutiger Rechtslage an die Staaten ausschüttet und
damit Geld für evtl. notwendige vorübergehende Ausgleichszahlungen zur
Verfügung stellen kann.
Nahezu alle Staaten der Eurozone hätten einen Haushaltsüberschuss, wenn sie keine Zinsen zu bezahlen hätten. Z.B. in Deutschland lagen die Zinszahlungen in den letzten 20 Jahren stets über der Neuverschuldung. Das bedeutet, ohne Zinszahlung hätten Staatsschulden abgebaut werden können statt sie auszuweiten.
Nach dieser Refinanzierung kann deshalb auch ein Stopp jeglicher Neuverschuldung der Staaten beschlossen werden. Damit ist auch die Nachhaltigkeit dieser Lösung sichergestellt.
Die Ausweitung der Staatsverschuldung ist dann gestoppt, die Staaten sind vor
drohender Insolvenz bewahrt, der Euro gesichert, die Souveränität der Staaten
und der Völker wird auf aktuellem Stand gewahrt.
Die volkswirtschaftliche Argumentation bezüglich der Bedeutung der Staatsanleihen für die (privaten) Rentenkassen ist ebenso unrichtig, denn die durch eine Refinanzierung frei werdenden Gelder können alternativ angelegt werden. Z.B. können sie bei der EZB hinterlegt werden. Auch könnten damit z.B. Aufbauprojekte in Griechenland oder Spanien, ähnlich dem KfW Konzept in Deutschland, finanziert werden. Die Kreditnehmer dort würden dann z.B. gegenüber dem Staat haften, der Staat wiederum gegenüber den Versicherungsgesellschaften haften. So würden die Gelder sinnvoll in den realwirtschaftlichen Kreislauf gebracht werden und gleichzeitig die Renten abgesichert werden.
Viele weitere Lösungen im gültigen rechtsrahmen und im Sinne der Demokratie sind möglich, z.B. die Veränderung des Geld-- und Kreditsystems usw., hier sei nur aufgezeigt, dass es sie gibt und dass sie nachhaltig (und nachhaltiger als der ESM) sind. Es besteht keine politische, wirtschaftliche, finanzielle oder staatsrechtliche Notwendigkeit für den ESM.
2. Der ESM ist ein fundamentaler Eingriff in die demokratische Ordnung. Die Einwände sind hinlänglich bekannt und liegen dem Bundesverfassungsgericht vor, hier seien einige der wichtigsten genannt:
• Mit dem ESM wird eine Europäische Superbank geschaffen.
• Die Staaten, die den ESM unterzeichnen, geben ein Stück ihrer
Finanzhoheit auf und übergeben diese dem ESM.
• Der ESM kann nach aktueller Ausrichtung mit Staatsgeldern auch Banken
"retten" und kann darüber souverän entscheiden.
• Der ESM ist nicht gewählt, nicht demokratisch gewählt, keine
Behörde, er ist ein Unternehmen.
• Geleitet wird diese Firma von Gouverneuren und Direktoren, die
Gouverneure und Direktoren werden ernannt und NICHT GEWÄHLT
• Alle Angestellten des ESM genießen juristische Immunität.
Niemand kann den ESM oder seine Angestellten verklagen.
Andererseits kann der ESM als autonome juristische Person
jeden verklagen und sich den Ort der Gerichtsbarkeit selbst wählen.
• Die Bürger der Mitgliedsstaaten haften in letzter Konsequenz
mit ihrem Privatvermögen für die Schuld des eigenen Staates.
• Der ESM kann in bestimmten Fällen Gelder anfordern, gegen die
das betroffene Land kein Vetorecht einlegen kann

(http://www.welt.de/wirtschaft/article108421052/Euro-Laender-wollen-Rettungsschirm-ohne-Limit.html#disqus_thread
)
.....
All dies ist unnötig und zu einem guten Teil noch nicht einmal der Sache dienend, denn die Manipulation des Marktes von Staatsanleihen kann nicht als nachhaltige Lösung wirken, bestenfalls die Entwicklungen hinauszögern. Während dieser Zeit werden staatliche Realvermögen enteignet werden.
Fazit:
Nachhaltige Lösungen sind innerhalb der Rechtsstaatlichkeit und der gegenwärtige Gesetzeslage möglich.
Wenn Politiker in Amt und Parlament den Beschluss fassen, statt dieser
Lösungsmöglichkeiten, den Parlamenten einen wichtigen Teil der Macht
entziehen und die Souveränität des Staates und des Volkes aufzugeben, um sie
einer Organisation ohne demokratische Legitimation und Kontrolle zu
übergeben, dann kommt dies unserer Ansicht nach einem Bruch des Amtseids nahe
und darf keinesfalls auch noch (auf Druck dieser Politiker hin) durch das
Bundesverfassungsgericht bestätigt werden. Eine Entscheidung darf
ausschließlich im Sinne des Grundgesetzes und im Sinne des Volkes erfolgen.
Wir als Teil des Volkes möchten deshalb ausdrücken, dass wir gegen den ESM und für demokratieverträgliche, möglichst sogar demokratiefördernde Lösungen sind, dass wir alternative Lösungen kennen, fordern und mittragen. Wir stellen die Grundrechte der Menschen in Europa über fälschlicherweise behauptete finanzielle "Notwendigkeiten".










Archiv bereitgestellt durch MHonArc 2.6.19.

Seitenanfang