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ag-geldordnung-und-finanzpolitik - Re: [AG-GOuFP] Abflüsse und Zuflüsse

ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik

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Re: [AG-GOuFP] Abflüsse und Zuflüsse


Chronologisch Thread 
  • From: Axel Grimm <axel.grimm AT baig.de>
  • To: ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [AG-GOuFP] Abflüsse und Zuflüsse
  • Date: Mon, 25 Jun 2012 09:10:04 +0000
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-geldordnung-und-finanzpolitik>
  • List-id: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik <ag-geldordnung-und-finanzpolitik.lists.piratenpartei.de>

nussriegel schrieb:
Hallo Axel,

stimmt, es gibt auch Zuflüsse. Im Bankensystem ist die Summe der Zu- und Abflüsse ausgeglichen. Habe ich nicht bestritten. Eine Bank kann aber nicht in unbegrenzter Höhe Kredit vergeben, weil sie das so abgehobene Giralgeld (Abflüsse) mit Ihren Zuflüssen, oder aber per Ausleihen ausgleichen muss.

Wo kommen denn die Zuflüsse her? Aus dem Automaten?

Fakt ist: Die Bank HAFTET für jeden Kredit (Vorschuss) den sie ausgibt, es sei denn, Politiker entscheiden Ihnen die Haftung abzunehmen.

Die Kreditvergabe ist nur durch die EK-Vorschriften nach Basel und dem Sicherheitsvolumen des Kreditnachfragers begrenzt. Eine Begrenzung durch Interbankengeld bbit es nicht.

Jede Bank hat eine Überschussreserve. Keine Bank benötigt zunächst irgendwelche "Refinanzierungen". Alle Banken haben Zuflüsse ist genauso richtig wie alle Banken haben Abflüsse.
Differenzen (Salden) werden selten mit Überweisungen in ZBG ausgeglichen, zumal man überhaupt nicht feststellen kann, an wen man überweisen sollte.
Salden werden angeschrieben und das häufig bei ganz anderen Banken. Jede Bank hat nun Verbindlichkeiten und Forderungen gleichzeitig an anderen Banken und auch in der Zweibankbetrachtung hat Bank A an Bank B und Bank B an Bank A Forderungen und Verbindlichkeiten gleichzeitig.

Das Banken für Kredit haften zeigt doch sehr deutlich, das die kein Geld vermittelt haben und das eine Trennung von Geld(anlagen) und Kredit vorliegt. Die Geldanlagen sind die Kredittilgungsmittel und sollten bei Kreditausfällen betroffen sein.
Eigentlich ist der Verwalter anzuklagen (die Bank), die bewusst und mit Absicht die Kredittilgungsmittel durch Geldanlagen einfriert.
Man muss auch ert mal vestehen, das Banken nur Verwalter und Prüfer sind. Banken prüfen, ob eine Firma oder Person kreditwürdig ist, dann wird der Person gestattet, Geld zu schöpfen, das die Bank dann per Buchung dokumentiert.
Danach verwalten Banken nur noch das Geld und wickeln einen Zahlungsverkehr ab.

Da kommt mir so ein Gedanke: man könnte auch die Kreditzinsen auf Null setzen, doch dannw wird halt jede Überweisung bealstet werden müssen und zwar nicht mit einem festen Betrag, sondern relativ zuir Überweisungshöhe.
Das könnte man den Kreditzinsen kombinieren, um das Kreditzinsniveau weiter zu senken. Geschickt ausgeführt, ist somit auch schon eine Finanztransaktionsabgabe durch die Hintertür installiert, wenn die Überweisungsgebühr auch für bankinterne Überweisungen angeordnet wird.




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