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ag-geldordnung-und-finanzpolitik - Re: [AG-GOuFP] [Bundesbank] - Welchen rechtlich einklagbaren Anspruch stellen EUR-Banknoten und EUR-Münzen dar?

ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik

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Re: [AG-GOuFP] [Bundesbank] - Welchen rechtlich einklagbaren Anspruch stellen EUR-Banknoten und EUR-Münzen dar?


Chronologisch Thread 
  • From: Keox <piratkeox AT googlemail.com>
  • To: ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [AG-GOuFP] [Bundesbank] - Welchen rechtlich einklagbaren Anspruch stellen EUR-Banknoten und EUR-Münzen dar?
  • Date: Thu, 10 May 2012 16:59:19 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-geldordnung-und-finanzpolitik>
  • List-id: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik <ag-geldordnung-und-finanzpolitik.lists.piratenpartei.de>

Hallo,

das solltest Du jetzt in unsere FAQ eintragen, damit es nicht verloren geht. Und übertrage bitte alle wichtigen Informationen. Trage auch dich als Fragensteller ein, mit vier Tilden (~~~~ -> unter dem Pluszeichen).

http://wiki.piratenpartei.de/AG_Geldordnung_und_Finanzpolitik/FAQ

Kategorien werden nachträglich erstellt.

Gruß Keox

Am 10.05.2012 11:13, schrieb alex AT twister11.de:
---------- Forwarded message ----------
From: <presse-information AT bundesbank.de>
Date: 2012/5/10
Subject: Antwort auf Ihre Anfrage 2012/006189 - Welchen rechtlich
einklagbaren Anspruch stellen EUR-Banknoten und EUR-Münzen dar?


Die Rechte, die der Eigentümer einer Euro-Banknote oder -Münzen gegen den
Emittenten hat, ergeben sich für Banknoten aus Art. 3 des Beschlusses der
Europäischen Zentralbank vom 13. Dezember 2010 über die Ausgabe von
Euro-Banknoten geregelt. Nach Art. 3 Abs. 2 dieses Beschlusses nehmen die
nationalen Zentralbanken der teilnehmenden Mitgliedstaaten sämtliche
Euro-Banknoten, d.h. unabhängig vom aufgedruckten Ländercode, zum Austausch
in Euro-Banknoten des gleichen Wertes oder zur Gutschrift auf ein bei der
Empfänger-NZB unterhaltenes Konto an. Den Beschluss finden Sie unter
folgendem Link:

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2011:035:0026:0030:DE:PDF

Anders als Euro-Banknoten werden Euro-Münzen vom jeweiligen Mitgliedstaat
ausgegeben. Euro-Umlaufmünzen, also die Münzen von 1 Cent bis 2 Euro, sind
in allen Mitgliedstaaten gleichermaßen gesetzliches Zahlungsmittel. Nach §
3 Abs. 2 des Münzgesetzes hat die Deutsche Bundesbank, unbeschadet des Art.
123 Abs. 1 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union und
des Art. 8 Abs. 2 der Verordnung (EU) Nr. 1210/2010 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 2010 zur Echtheitsprüfung von
Euro-Münzen und zur Behandlung von nicht für den Umlauf geeigneten
Euro-Münzen (ABl. L 339 vom 22.12.2010, S. 1), Euro-Münzen und deutsche
Euro-Gedenkmünzen in jeder Zahl und in jedem Betrag für Rechnung des Bundes
in Zahlung zu nehmen oder in andere gesetzliche Zahlungsmittel
umzutauschen.

Das Münzgesetz finden Sie unter folgender Verknüpfung:

http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/m_nzg_2002/gesamt.pdf


Mit freundlichen Grüßen


DEUTSCHE BUNDESBANK
Kommunikation
Wilhelm-Epstein-Strasse 14
60431 Frankfurt am Main

Tel. +49 69 9566 - 3511 oder 3512
Fax: +49 69 9566 - 3077

http://www.bundesbank.de


An
25.04.2012 14:04 presse-information AT bundesbank.de


Diese Nachricht wurde mittels des Pressekontakt-Formulars verschickt.

Betreff: Welchen rechtlich einklagbaren Anspruch stellen EUR-Banknoten und
EUR-Münzen dar?

Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,

auf der Suche nach einer Antwort auf meine Frage war ich Heute bei der EZB
und bei der Deutschen Bundesbank, wo man mir geraten hat eine E-Mail an Sie
zu richten.
Meine Frage lautet:
&amp;amp;quot;Welchen rechtlich einklagbaren Anspruch hat der Besitzer
(=Eigentümer?) einer EURO-Banknote oder einer EURO-Münze (=Scheidemünze,
also verbriefter Anspruch auf Zentralbankgeld?)?

Ich habe gelesen, dass sowohl die EUR-Münzen als auch die EUR-Banknoten
streng genommen verbrieftes Zentralbankgeld darstellen.
Naiv würde man annehmen, dass man einen Anspruch auf einen Teil der in
Pension gegebenen Wertpapiere der Geschäftsbanken hat. Dies ist meines
Wissens (ohne das ich es belegen könnte) nicht der Fall.

In einem Ladengeschäft kann ich mir in der Regel einen 10 EUR Schein gegen
beispielsweise zwei 5 EUR Scheine wechseln lassen.Das Ladengeschäft ist
NICHT dazu verpflichtet das zu tun.
Falls ein 10 EUR Schein einen rechtlich einklagbaren Anspruch auf etwas
darstellt, dann vielleicht die Pflicht der Zentralbank mir diesen zu
wechseln, selbst wenn es nur der gleiche 10 EUR Schein ist den ich zur
Zentralbank zwecks Einwechselung getragen habe.

Wenn es diesen rechtlich einklagbaren Anspruch gibt, dann möchte ich wissen
auf welchem oder welchen Gesetz(en)/Paragraph(en)/Artikel(en) er beruht und
wo ich diese nachlesen kann.


Vielen Dank und Beste Grüße
Alexander Praetorius

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http://wiki.piratenpartei.de/AG_Geldordnung_und_Finanzpolitik/ThemaGegenwaertigesGeldsystem : wird noch erweitert.
http://wiki.piratenpartei.de/AG_Geldordnung_und_Finanzpolitik/ThemaVollgeldreform: wird noch erweitert.

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