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[AG-GOuFP] [Wichtig! :-)] Frage zu den "Kundeneinlagen" UND zum Verhältnis zwischen diesen und den vergebenen Krediten
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- From: alex AT twister11.de
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- Subject: [AG-GOuFP] [Wichtig! :-)] Frage zu den "Kundeneinlagen" UND zum Verhältnis zwischen diesen und den vergebenen Krediten
- Date: Mon, 23 Apr 2012 21:59:06 +0200
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Vorbemerkung: Es geht nicht um Reservehaltung, nicht um Mindestreserve oder Regelungen bezüglich der Reserve in BASEL 2 bzw. BASEL 3
Jedem von den Banken vergebenen Kredit steht auch eine Kundeneinlage gegenüber.
Warum? Weil ein Kreditnehmer beim aufnehmen eines Kredites sowohl Verbindlichkeiten in Höhe X als auch gleichzeitig Einlagen bzw. Guthaben in Höhe von X erhält.
... was nun aber passieren könnte ist, dass Guthaben an fremde Banken transferiert werden. Dadurch hat eine Bank immer noch vergebene Kredite in gleicher Höhe in den Büchern stehen, aber nicht mehr entsprechend Hohe Kundeneinlagen, richtig?
Gibt es nun eine Regelung, die "vergebene Kredite" in ein Verhältnis zu den "Kundeneinlagen" in den eigenen Büchern setzt?
Naiv nimmt man wohl an, dass diese Verhältnis 1:1 betragen sollte. Ich habe bisher noch nie von so einem Verhältnis welches eingehalten werden muss gelesen.
Hypothetisch:
Könnte also eine frisch gegründete Bank, deren Eigentümer echtes Gold im Marktwert von 1.000.000 EUR halten, diese bei der EZB in Pension geben um anschliessend einen Kredit in Höhe von 500.000 EUR an einen Kreditnehmer vergeben? In diesem Fall stünden den 500.000 KREDIT auch 500.000 EINLAGEN die ja mitgeschöpft wurden gegenüber.
Nun überweist aber der Teilnehmer seine 500.000 EINLAGEN an eine fremde Bank.
Die frisch gegründete gibt also auch 500.000 EUR Goldwert bzw. Pensionen bzw. zumindest das damit erworbene Zentralbankguthaben (Interbankenhandel mal außen vor) an die fremde Bank weiter.
Die frisch gegründete Bank hat also noch 500.000 EUR KREDIT in den Büchern stehen, aber 0 Kundeneinlagen. Des weiteren hat sie natürlich im Hintergrund weiterhin noch 500.000 Zentralbankguthaben übrig.
Ist diese Situation zulässig?
=> Das würde bedeuten es gibt keine REGEL die Kreditvergabe an Kundeneinlagen bindet oder zu diesen in ein verpflichtendes Verhältnis setzt.
Neben dieser Fragestellung wurde mir mitgeteilt, dass in der Praxis die KUNDENEINLAGEN die vergebenen KREDITE um in der Regel 10 bis 20 Prozent übersteigen.
Wie ist das möglich? (Hat das was mit der Definition von M0 bis M3 zu tun und das manche Art von Kredit nicht erfasst oder manche Art von Guthaben doppel gezählt wird?)
Ich frage, weil ich folgende Antwort von einem Professor kam dessen Name ich an dieser Stelle nicht nennen möchte:
(Wichtig ist der fettmarkierte Teil)
+++++++++++++++++++++++
Die frisch gegründete Bank hat also noch 500.000 EUR KREDIT in den Büchern stehen, aber 0 Kundeneinlagen. Des weiteren hat sie natürlich im Hintergrund weiterhin noch 500.000 Zentralbankguthaben übrig.
Ist diese Situation zulässig?
=> Das würde bedeuten es gibt keine REGEL die Kreditvergabe an Kundeneinlagen bindet oder zu diesen in ein verpflichtendes Verhältnis setzt.
Neben dieser Fragestellung wurde mir mitgeteilt, dass in der Praxis die KUNDENEINLAGEN die vergebenen KREDITE um in der Regel 10 bis 20 Prozent übersteigen.
Wie ist das möglich? (Hat das was mit der Definition von M0 bis M3 zu tun und das manche Art von Kredit nicht erfasst oder manche Art von Guthaben doppel gezählt wird?)
Ich frage, weil ich folgende Antwort von einem Professor kam dessen Name ich an dieser Stelle nicht nennen möchte:
(Wichtig ist der fettmarkierte Teil)
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Sehr geehrter Herr Praetorius,
auf einige Ihrer Fragen gehe ich - soweit ich kann - kurz ein. Bei den restlichen würde ich mich an Ihrer Stelle direkt an die Bundesbank oder EZB wenden..
> Darf ich fragen in welcher Form die Seignorage durch die Bundesbank bezahlt wird? In Form von Zentralbankguthaben?
> Geschieht dies in den anderen Mitgliedsstaaten in gleicher Form?
> Geschieht dies in den anderen Mitgliedsstaaten in gleicher Form?
Ihre erste Annahme ist richtig: Der Staat überträgt das ZBG-Guthaben an eine Bank, die damit ihre Mindestrerve auffüllen und so Zinsen sparen kann.
> Wie wird in der Praxis sichergestellt, das Banken tatsächlich nur Buchgeldkredite in Höhe der Einlagen ihrer Kunden vergeben?
> Es ist aber doch sicherlich richtig, dass Banken, wenn sie keine Einlagen durch Kunden besitzen trotzdem Buchgeldkredite vergeben dürfen, diese dann aber zu 100% durch Zentralbankguthaben gedeckt sein müssen.
> Es ist aber doch sicherlich richtig, dass Banken, wenn sie keine Einlagen durch Kunden besitzen trotzdem Buchgeldkredite vergeben dürfen, diese dann aber zu 100% durch Zentralbankguthaben gedeckt sein müssen.
> Falls dies nicht der Fall ist, wie kann dann jemals das erste Buchgeld geschaffen worden sein?
Wenn nicht durch ZBG gedeckt, kann keine Bank an eine andere eine Überweisung tätigen. - Und das "erste Buchgeld" wurde - wie auch heute noch jede Vermehrung - durch Bargeldeinzahlungen geschaffen.
> Was ist mit x-fach gemeint? Geht es hier um den Mindestreservesatz?
> Ich habe noch nie von einer Vorschrift gehört, die Buchgeldkreditvergabe durch Geschäftsbanken auf ein x-faches der Kundeneinlagen begrenzt.
> Könnten Sie mir hierzu eine Quelle nennen?
> Ich habe noch nie von einer Vorschrift gehört, die Buchgeldkreditvergabe durch Geschäftsbanken auf ein x-faches der Kundeneinlagen begrenzt.
> Könnten Sie mir hierzu eine Quelle nennen?
Gewiss haben Sie schon einmal etwas von "Basel 1, 2 oder 3" gehört, mit der die Ausschöpfung der Kundeneinlagen eingegrenzt wird.
> Allerdings steht tatsächlich nicht in dem Artikel auf was sich die Mindestreserve bezieht, allerdings werde ich versuchen das genauer zu recherchieren.
Das steht in jedem Monatsbericht: Die MR beziehen sich bereits seit vielen Jahren in Höhe von 2 Prozent auf alle Kundeneinlagen bis zu zwei Jahren.
> Ich bin aktuell etwas verwundert über die Aussage, dass die Einlagen in der Regel die vergebenen Kredite um 10 bis 20 Prozent übersteigen.
> Wie ist soetwas möglich? Das würde bedeuten, dass es mehr Buchgeld im Umlauf in Form von Sparguthaben gibt als in Form von Krediten erschaffen wurde.
> Oder liegt das an Insolvenzen mit denen Schulden aus einem Buchgeldkreditverhältnis erlöschen, nicht jedoch das in Umlauf befindliche Buchgeld?
> Ist dieses Phänomen so stark ausgeprägt das es doch 10 bis 20 Prozent der gesamten existierenden Buchgeldmenge ausmacht?
> Wie ist soetwas möglich? Das würde bedeuten, dass es mehr Buchgeld im Umlauf in Form von Sparguthaben gibt als in Form von Krediten erschaffen wurde.
> Oder liegt das an Insolvenzen mit denen Schulden aus einem Buchgeldkreditverhältnis erlöschen, nicht jedoch das in Umlauf befindliche Buchgeld?
> Ist dieses Phänomen so stark ausgeprägt das es doch 10 bis 20 Prozent der gesamten existierenden Buchgeldmenge ausmacht?
Das ergibt sich bereits aus jeder Bankbilanz, oder besser: den monatlichen Zusammenfassungen aller Bankbilanzen:
Wenn Sie alle Einlagen der Nichtbanken (einschl. Schuldverschreibungen) mit den Krediten vergleichen, die die Banken an die Nichtbanken vergeben!
- [AG-GOuFP] [Wichtig! :-)] Frage zu den "Kundeneinlagen" UND zum Verhältnis zwischen diesen und den vergebenen Krediten, alex, 23.04.2012
- Re: [AG-GOuFP] [Wichtig! :-)] Frage zu den "Kundeneinlagen" UND zum Verhältnis zwischen diesen und den vergebenen Krediten, Keox, 23.04.2012
- Re: [AG-GOuFP] [Wichtig! :-)] Frage zu den "Kundeneinlagen" UND zum Verhältnis zwischen diesen und den vergebenen Krediten, alex, 23.04.2012
- Re: [AG-GOuFP] [Wichtig! :-)] Frage zu den "Kundeneinlagen" UND zum Verhältnis zwischen diesen und den vergebenen Krediten, piraten, 24.04.2012
- Re: [AG-GOuFP] [Wichtig! :-)] Frage zu den "Kundeneinlagen" UND zum Verhältnis zwischen diesen und den vergebenen Krediten, Christoph "Pluto" Puppe, 24.04.2012
- Re: [AG-GOuFP] [Wichtig! :-)] Frage zu den "Kundeneinlagen" UND zum Verhältnis zwischen diesen und den vergebenen Krediten, Keox, 23.04.2012
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