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ag-geldordnung-und-finanzpolitik - [AG-GOuFP] Finanztransaktionssteuer und Datenschutz?

ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik

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[AG-GOuFP] Finanztransaktionssteuer und Datenschutz?


Chronologisch Thread 
  • From: Bastiaan Zapf <bzapf AT online.de>
  • To: Public Piratenliste Hessen <liste AT piratenpartei-hessen.de>, ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: [AG-GOuFP] Finanztransaktionssteuer und Datenschutz?
  • Date: Fri, 13 Apr 2012 13:32:11 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-geldordnung-und-finanzpolitik>
  • List-id: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik <ag-geldordnung-und-finanzpolitik.lists.piratenpartei.de>


Wie verhält sich die Finanztransaktionssteuer zum Datenschutz?

Überlegen wir einen Augenblick: Um "eine Finanztransaktion" (gemeint ist
wohl: jede Transaktion, die Geld [sogar im weiteren Sinne] umfasst?) zu
besteuern, müsste man sie zunächst erfassen, danach bewerten, dann
entsprechende Steuern erheben.

Nehmen wir ein Beispiel: Ich möchte mir im Internet etwas kaufen.
Meinetwegen, auf Ebay eine alte Beatles-Platte. Ich überweise 30 €, und
bekomme meine Platte, und alles ist fein.

Ich gebe auf meiner Steuererklärung an: 30 € Finanztransaktionen. Nur
einmal angenommen, ich hätte in diesem Jahr bloss diese eine gemacht.

Im besten Fall glaubt mir das Finanzamt das, erhebt meinetwegen 10 ct.
Steuern, und ich zahle die.

Nehmen wir an, es kommt zu einer Steuerprüfung. Ich müsste jetzt
Nachweisen, dass und an wen ich 30 € überwiesen hätte. Wenn ich nämlich
nicht nachweisen müsste, an wen ich sie überwiesen habe, könnte ich
behaupten, ich habe sie an ein anderes Konto, über das ich die
Verfügungsgewalt habe, überwiesen. Womit sie mal unterstellterweise
nicht unter die Steuerpflicht fiele.

Nicht, dass dann nicht das "Steuergeheimnis" gelten würde, dass
weiterhin niemand (ausser das Finanzamt) erfahren darf, was da genau
passiert ist. Es ist nur so, dass diese Offenlegungspflicht dann derer,
die derzeit für Hartz-IV-Empfänger gilt ("Schwärzen Sie von mir aus die
Empfängernamen!"), ähnelt. Und auch so, dass das Finanzamt derzeit eben
nicht totalen Einblick in mein Konto fordert. Es müsste dann aber.

Mit Transparenz hat das übrigens tatsächlich nichts zu tun: es werden ja
nur von Beamten meine Kontoauszüge untersucht, nicht etwa irgendwelche
Verhältnisse veröffentlicht. Nicht, dass jemanden anginge, wer wofür
wieviel Geld ausgibt. Gerade die Herren Oligarchen bestehen immer wieder
auf diesem Recht.

Ich gebe gern zu, dass so eine Finanztransaktionssteuer durchaus Ihren
Sinn haben würde. Mir stellt sich die Frage, warum man diesen Schnüffel-
und Polizeistaat, der sich da unter dem Label "Hartz IV" breitgemacht
hat, auf alle Menschen ausweiten wollte.

Also: So sehr ich eine Finanztransaktionssteuer begrüßen würde - Eine
Abgrenzung gegenüber privatimsten Verhältnissen muss gewahrt bleiben.
Ich will mich nicht dem Finanzamt offenbaren, dass ich meinetwegen
meiner Freundin Geld geliehen habe. Ich will keinem Finanzbeamten
offenbaren, dass ich meinetwegen bei "St. Pauli Erotik" für 300 €
eingekauft habe, oder unter einer ominösen Rechnungsnummer "irgendwas"
in Kanada. So sehr eine allgemeine Finanztransaktionssteuer diese
Vorgänge zurecht erfassen würde - es muss einen Schutz meines
Persönlichkeitsrechts gegenüber den Überprüfern geben.

Bargeld wäre eine Lösung - wahrscheinlich müsste das bei der Ausgabe
besteuert werden? Andererseits hilft das eben nicht bei Überweisungen an
Versandhandel. Und Bargeld soll ja demnächst abgeschafft und durch eine
völlig "transparente" Lösung ersetzt werden.

Ich hätte gerne einen Vorschlag, wie das alles vonstatten gehen soll.

Grüße,

Basti




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