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ag-geldordnung-und-finanzpolitik - Re: [AG-GOuFP] Fw: Aw: Wir sind weiter als wir denken ###Lösungen###

ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik

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Re: [AG-GOuFP] Fw: Aw: Wir sind weiter als wir denken ###Lösungen###


Chronologisch Thread 
  • From: Monika Herz <elisapirat AT googlemail.com>
  • To: ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [AG-GOuFP] Fw: Aw: Wir sind weiter als wir denken ###Lösungen###
  • Date: Mon, 19 Mar 2012 12:15:29 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-geldordnung-und-finanzpolitik>
  • List-id: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik <ag-geldordnung-und-finanzpolitik.lists.piratenpartei.de>

axel:
< Das hat nichts mit einem BGE zu tun. Das ist einfach nur eine Rentensystem mit der Bedingung des Lebensalters....

Hallo Axel,
Meine Frage bezog ich darauf, ob bei der Formulierung eines etwaigen Antrags, der die Rentenfianzierung zum Thema hat, bedacht worden ist, dass wir ja bereits ein BGE verabschiedet haben. Und dass die Forderung nach der Umsetzung eines BGE ja wohl auch Auswirkungen auf das Rentensystem hat.

Mir scheint manchmal, meine Art zu denken, wird von Menschen, die anders denken, so aufgefasst, als wär ich besonders blöd. Als hätt ich z.B. nicht kapiert, dass von einem Rentensystem die Rede ist. Und als müsste man mir deswegen die einfachsten Dinge immer wieder von vorn erklären. Das ist womöglich ein Irrtum!

Ich denke anders. Womöglich vernetzt! Außerdem zukunftsorientiert. Deshalb mache ich darauf aufmerksam: Hey, wo ein BGE zum Zug kommt, muss das Rentensystem ganz anders gedacht werden. Nicht in der alten Schiene. Sondern auf der neuen Schiene. Auf der Schiene mit der BGE-Oberleitung. In einem vernetzten Zusammenhang. Ist das nachvollziehbar?

Mit meiner persönlichen Situation hat das nur am Rande zu tun. Nämlich mit einer Aussage des Bundesverfassungsgerichts, welche leider in der konkreten Rechtssituation keine hinreichende Auswirkung gefunden hat.

"Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind Rentenanwartschaften durch die Eigentumsgarantie des Grundgesetzes geschützt, soweit sie auf eigenen Rentenbeiträgen beruhen. Die Rentenversicherung hat aber keinen Kapitalstock gebildet, aus dem eingezahlte Beiträge ausgezahlt werden könnten. Deshalb ist die folgende Generation dazu verpflichtet, die Altersversorgung der aktuellen Rentenbezieher (eventuell ihrer eigenen Eltern) zu sichern. Dieses als Generationenvertrag bekannte Umlageverfahren kann aber nur dann funktionieren, wenn die erwerbstätige Generation auch Kinder in hinreichender Zahl großziehen kann und wenn diese Kinder dann auch als Erwerbstätige Versicherungsbeiträge in die GRV einzahlen. Daraus ergeben sich Pflichten des Gemeinwesens denen gegenüber, die Kinder haben. Das sei aber in der Sozialgesetzgebung nicht ausreichend umgesetzt worden."
wikipedia

Deine persönlichen Anmerkungen zu meinem Lebenswerk, lieber Axel, verstehe ich nicht. Ich bitte Dich, diese meine persönliche Anmerkung einfach nur zur Kenntnis zu nehmen, als Lebens-Realität einer ziemlich fleißigen Frau. Die aufgrund eines Fehlers in der Realisierung des Grundgesetzes wieviel Rentenanspruch erworben hat? 420? 380? 480?

Gruß Monika

















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