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ag-drogen - Re: [Drogenpolitik] BGH-Urteil vom 14.01.2015 "geringe Menge"

ag-drogen AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Drogen- und Suchtpolitik

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Re: [Drogenpolitik] BGH-Urteil vom 14.01.2015 "geringe Menge"


Chronologisch Thread 
  • From: "Andi@G-mail" <andi.nrw.pp AT gmail.com>
  • To: ag-drogen AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Drogenpolitik] BGH-Urteil vom 14.01.2015 "geringe Menge"
  • Date: Fri, 30 Jan 2015 17:15:04 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-drogen>
  • List-id: Mailingliste der AG Drogen- und Suchtpolitik <ag-drogen.lists.piratenpartei.de>

Danke Georg. Wollte auch schon korrigieren...bevor das als Missverständnis weiter verbreitet wird. ;)

Bei angenommenen durchschnittlichen 8% THC-Anteil wären das (wenn ich richtig gerechnet habe) 60 Gramm Gras. So was hat sicher auch kaum jemand als Eigenbedarf in der Tasche, oder?

LG Andi

Am 30.01.2015 um 15:42 schrieb Georg Wurth:
In dem genannten Urteil geht es um die Definition der Mengen für diverse
"Legal Highs". Die "nicht geringe Menge" von 7,5 Gramm THC wurde schon
vor einer Ewigkeit festgelegt.
Das hat nichts mit der "geringen Menge" Cannabis zu tun, die in den
Bundesländern unterschiedlich festgelegt wurde und bis zu der die
Verfahren eingestellt werden. Ab der "nicht geringen Menge" (bundesweit
einheitlich 7,5 Gramm THC) gelten verschärfte Strafen. Dazwischen liegt
dann quasi die "Normalmenge".

lg
Georg



Am 30.01.2015 um 14:49 schrieb Bestenfalls:
BGH setzt Grenzwerte für nicht "geringe Menge"!
7,5 Gramm reines THC liegt deutlich über Bundesländerschnitt oder?
Wenn mir das mal keine Klagen gibt ;-)

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2015&Sort=3&nr=69922&pos=0&anz=5


- --
Lieben Piratengruß

Andreas alias Bestenfalls
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