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ag-drogen - Re: [Drogenpolitik] BGH-Urteil vom 14.01.2015 "geringe Menge"

ag-drogen AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Drogen- und Suchtpolitik

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Re: [Drogenpolitik] BGH-Urteil vom 14.01.2015 "geringe Menge"


Chronologisch Thread 
  • From: Georg Wurth <Georg.Wurth AT hanfverband.de>
  • To: Mailingliste der AG Drogen- und Suchtpolitik <ag-drogen AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Drogenpolitik] BGH-Urteil vom 14.01.2015 "geringe Menge"
  • Date: Fri, 30 Jan 2015 15:42:11 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-drogen>
  • List-id: Mailingliste der AG Drogen- und Suchtpolitik <ag-drogen.lists.piratenpartei.de>

In dem genannten Urteil geht es um die Definition der Mengen für diverse "Legal Highs". Die "nicht geringe Menge" von 7,5 Gramm THC wurde schon vor einer Ewigkeit festgelegt.
Das hat nichts mit der "geringen Menge" Cannabis zu tun, die in den Bundesländern unterschiedlich festgelegt wurde und bis zu der die Verfahren eingestellt werden. Ab der "nicht geringen Menge" (bundesweit einheitlich 7,5 Gramm THC) gelten verschärfte Strafen. Dazwischen liegt dann quasi die "Normalmenge".

lg
Georg



Am 30.01.2015 um 14:49 schrieb Bestenfalls:
BGH setzt Grenzwerte für nicht "geringe Menge"!
7,5 Gramm reines THC liegt deutlich über Bundesländerschnitt oder?
Wenn mir das mal keine Klagen gibt ;-)

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2015&Sort=3&nr=69922&pos=0&anz=5

- --
Lieben Piratengruß

Andreas alias Bestenfalls
http://wiki.piratenpartei.de/Benutzer:Bestenfalls
@bestenfalls




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