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ag-drogen - Re: [AG-Drogen] Eigenbedarf Cannabis: bundeslandspezifisch / Kompetenzen des Zolls und Gerichtsstand

ag-drogen AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Drogen- und Suchtpolitik

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Re: [AG-Drogen] Eigenbedarf Cannabis: bundeslandspezifisch / Kompetenzen des Zolls und Gerichtsstand


Chronologisch Thread 
  • From: Michael Demus <cyfarwyddi AT t-online.de>
  • To: Mailingliste der AG Drogen <ag-drogen AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [AG-Drogen] Eigenbedarf Cannabis: bundeslandspezifisch / Kompetenzen des Zolls und Gerichtsstand
  • Date: Sun, 01 Apr 2012 13:20:35 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-drogen>
  • List-id: Mailingliste der AG Drogen <ag-drogen.lists.piratenpartei.de>

Am 01.04.2012 08:12, schrieb Andi_nRw:
Genau an dieser Stelle ist eben mit der heutigen 'Kann'-Regelung der Willkür immer die Tür offen gehalten. Auf Landesebene sollte sich hier relativ gut daraus eine Muss-Regelung machen lassen. Die würde nicht nur Konsumenten, sondern auch den Behörden Rechtsklarheit geben...eine Menge überflüssiger Verfahren sofort gar nicht erst entstehen lassen.

Hi Andi,

ich stimme Dir zwar inhaltlich zu, rate aber ein wenig zur Vorsicht bei der Formulierung. Die Staatsanwaltschaft handelt nicht willkürlich. Willkür ist ein juristischer Begriff den wir nicht verwenden dürfen, weil er in seiner juristischen Bedeutung nicht zutrifft. Nicht bei der gegenwärtigen Gesetzeslage.
Zugleich stimme ich Dir zu, dass die soll/kann-Regelung ein zentraler Punkt sein könnte der erfolgversprechend auf Landesebene angegriffen werden kann. Es ist den Landesparlamenten vorbehalten die Höhe der eingestellungsgeeigneten Menge festzulegen. In diesem Zusammenhang kann der Landtag auch festlegen, wie die Staatsanwaltschaft zu verfahren hat. Es bleibt zwar immer noch das Schlupfloch "öffentliches Interesse", aber das beträfe dann die wenigsten Fälle. Ansonsten könnte für die StA gelten: "Die (in Rede stehenden Verfahren) _*sind einzustellen*_ wenn kein öffentliches Interesse besteht".
Zugleich rate ich davon ab gegen die Möglichkeit der Fortführung einzelner Verfahren wegen "öffentlichem Interesse" zu opponieren. DAS griffe wieder in die Kompetenz des Bundes ein, weil das BtMG diese Regelung vorschreibt. Die StA und vermutlich auch die Landesgerichtspräsidenten würden sich mit allen Mitteln wehren, weil damit der StA die Kompetenz in BtM-Sachen bei der geringen Menge *komplett* abgesprochen wird. Diesen Kampf könnten wir nicht gewinnen.

LG
Micha




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"Es ist nicht wichtig, was die Leute hinter deinem Rücken reden, wichtig ist
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Niccoló Machiavelli, (1469 - 1527), italienischer Staatsmann





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