ag-drogen AT lists.piratenpartei.de
Betreff: Mailingliste der AG Drogen- und Suchtpolitik
Listenarchiv
- From: "Christopher B." <demmring AT yahoo.de>
- To: "AG-Drogen AT lists.piratenpartei.de" <AG-Drogen AT lists.piratenpartei.de>
- Subject: Re: [AG-Drogen] LQFB: Konsum-Grenzen im Straßenverkehr
- Date: Wed, 29 Feb 2012 18:04:39 +0000 (GMT)
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-drogen>
- List-id: Mailingliste der AG Drogen <ag-drogen.lists.piratenpartei.de>
Hallo,
zu THC sollte man aber noch sagen, dass Abbauprodukte im Blut mindestens zu
der Vorlage eines Amtsärtzlichen Gutachtens reichen. Auch bei einmaligen
Konsum. Ab einen bestimmten Wert z.B.:150THC/Cooh (Hessen) wird auf jeden
Fall der Frührerscheinentzug und eine MPU folgen. So wird der Betroffene auf
jeden Fall belangt, auch wenn der Wert des aktiven THC unter dem Grenzwert
liegt.
Mit freundlichen Grüßen,
Christopher B.
________________________________
Von: Michael Demus <cyfarwyddi AT t-online.de>
An: René Heinig <hren AT hrz.tu-chemnitz.de>; Piratenpartei AG Drogen
<ag-drogen AT lists.piratenpartei.de>
Gesendet: 17:48 Mittwoch, 29.Februar 2012
Betreff: Re: [AG-Drogen] LQFB: Konsum-Grenzen im Straßenverkehr
Am 29.02.2012 16:03, schrieb René Heinig:
> Hi,
>
> da sicherlich einige von euch den Umweltbereich nicht so im Auge haben, da
> wurde gerade eine Initiative zur 0-Promille-Grenze eingestellt. Ich habe
> jetzt mal auf die schnelle eine Alternative erstellt, wäre aber schön, wenn
> ihr da noch etwas Input liefern könntet, kann auch gern jemand als
> Mitinitiator einladen, wenn das gewünscht ist:
> https://lqfb.piratenpartei.de/pp/issue/show/1408.html
>
> Viele Grüße
> René
Hallo René,
nun zu den Betäubungsmitteln, diesmal ohne Anwalt:-)
der menschliche Körper produziert eigene Opiate, welche in den Blutkreislauf
gelangen um z.B. Verletzungsschmerz zu betäuben. Diese körpereigenen Opiate
verursachen keine Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit, es ist also möglich
unter dem Einfluss einer bestimmbaren Opiatekonzentration ein Kraftfahrzeug
sicher zu führen.
Mohnkuchen enthält tatsächlich ebenfalls Opiate, anders als - wie immer gern
behauptet - Mohnbrötchen. Die Opiate welche dem Backmohn enthalten sind,
wären nur bei sehr hoher Konzentration wirksam, aber hier geht es ja um die
strikte 0,0 Regelung auch für Opiate und das kann ich nicht unterstützen.
Gegenwärtig ist eine Trunkenheitsfahrt unter Medikamenteneinfluss unter der
Bedingung der "Rechtmäßigkeit der Einnahme" und gleichzeitigen fehlenden
Ausfallerscheinungen ebenfalls straffrei. Nehmen wir Wick Medinait, das ist
ein Cocktail aus psychoaktiv wirksamen Betäubungsmitteln. Ein Schluck davon
muss nicht dafür sorgen, dass der Fahrer nunmehr nicht mehr fahrsicher ist.
Bei einer 0,0 Regelung würde der Verschnupfte jedoch die Fahrerlaubnis
verlieren.
Kokain LSD LSA und andere Stoffe haben im Blut eines Kraftfahrers nichts
verloren. Heute führt jedoch bereits die Auffindung von nicht psychoaktiv
wirksamen Abbauprodukten des Kokain zum verwaltungsrechtlichen Entzug der
Fahrerlaubnis, eine sehr harsche Regelung wie ich finde.
Bei Cannabis wurde erst 2006 das BVerfG tätig, weil eine Behörde versuchte
ein OWi-Verfahren wegen einer THC-Konzentration von unter 1 Nanogramm
durchzuziehen. Hier wurde festgestelt, dass die juristische Bewertung
grundsätzlich zu beachten hat, dass die ermittelte Wirkstoffkonzentration
einen tatsächlichen Einfluss auf die Kraftfahrteignung haben muss. Das ist
lt. eines Gutachtens der Uni Würzburg bei weniger als 1 ng THC nicht gegeben.
Soll ich noch weiter machen?
LG
Micha
-- honi soit qui mal y pense
-- AG-Drogen mailing list
AG-Drogen AT lists.piratenpartei.de
https://service.piratenpartei.de/listinfo/ag-drogen
>From cyfarwyddi AT t-online.de Wed Feb 29 21:59:53 2012
Return-Path: <cyfarwyddi AT t-online.de>
Received: from localhost (unknown [127.0.0.1])
by mail.piratenpartei.de (MTA) with ESMTP id 61363870F
for <ag-drogen AT lists.piratenpartei.de>;
Wed, 29 Feb 2012 21:59:53 +0000 (UTC)
Received: from mail.piratenpartei.de ([127.0.0.1])
by localhost (mail.piratenpartei.de [127.0.0.1]) (MFA, port 10024)
with LMTP id dwvxDOmAKQ0G for <ag-drogen AT lists.piratenpartei.de>;
Wed, 29 Feb 2012 21:59:52 +0000 (UTC)
Received: from mailout10.t-online.de (mailout10.t-online.de [194.25.134.21])
by mail.piratenpartei.de (MTA) with ESMTP id A06E58514
for <ag-drogen AT lists.piratenpartei.de>;
Wed, 29 Feb 2012 21:59:52 +0000 (UTC)
Received: from fwd01.aul.t-online.de (fwd01.aul.t-online.de )
by mailout10.t-online.de with smtp
id 1S2rYt-0003SY-W7; Wed, 29 Feb 2012 22:59:52 +0100
Received: from [192.168.2.102]
(E1ZXzUZXZhwm6C3BpSq2qlcrYRxOyCOkybxv--9enuFTpJDQxCeIrdMSJzoDUY3g+a@[87.169.230.234])
by fwd01.t-online.de
with esmtp id 1S2rYs-0Mv6ki0; Wed, 29 Feb 2012 22:59:50 +0100
Message-ID: <4F4E9FD6.6050005 AT t-online.de>
Date: Wed, 29 Feb 2012 22:59:50 +0100
From: Michael Demus <cyfarwyddi AT t-online.de>
User-Agent: Mozilla/5.0 (Windows NT 6.1; WOW64;
rv:10.0.2) Gecko/20120216 Thunderbird/10.0.2
MIME-Version: 1.0
To: "Christopher B." <demmring AT yahoo.de>,
Piratenpartei AG Drogen <ag-drogen AT lists.piratenpartei.de>
References: <4F4E56C8.9000309 AT t-online.de>
<1330538679.95886.YahooMailNeo AT web29404.mail.ird.yahoo.com>
In-Reply-To: <1330538679.95886.YahooMailNeo AT web29404.mail.ird.yahoo.com>
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X-ID: E1ZXzUZXZhwm6C3BpSq2qlcrYRxOyCOkybxv--9enuFTpJDQxCeIrdMSJzoDUY3g+a
X-TOI-MSGID: 209b9fab-5c16-426f-8d4b-01d712fa9eba
Subject: Re: [AG-Drogen]
=?utf-8?q?LQFB:_Konsum-Grenzen_im_StraÃenverke? =?utf-8?q?hr?X-BeenThere:
ag-drogen AT lists.piratenpartei.de
X-Mailman-Version: 2.1.13
Precedence: list
List-Id: Mailingliste der AG Drogen <ag-drogen.lists.piratenpartei.de>
List-Unsubscribe: <https://service.piratenpartei.de/options/ag-drogen>,
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X-List-Received-Date: Wed, 29 Feb 2012 21:59:53 -0000
Am 29.02.2012 19:04, schrieb Christopher B.:
> Hallo,
> zu THC sollte man aber noch sagen, dass Abbauprodukte im Blut mindestens zu
> der Vorlage eines Amtsärtzlichen Gutachtens reichen. Auch bei einmaligen
> Konsum. Ab einen bestimmten Wert z.B.:150THC/Cooh (Hessen) wird auf jeden
> Fall der Frührerscheinentzug und eine MPU folgen. So wird der Betroffene
> auf jeden Fall belangt, auch wenn der Wert des aktiven THC unter dem
> Grenzwert liegt.
>
>
> Mit freundlichen GrüÃen,
> Christopher B.
Hallo Christopher,
ich muss dir widersprechen. Nicht in jedem Fall genügt bereits die
Auffindung von Karbonsäure (THC-COOH) um ein ärztliches Gutachten zu
fordern. Auch in Hessen nicht und schon gar nicht beim Erstkonsumenten.
Ich glaube Dir gern, dass Du Fälle kennst in denen die
Fahrerlaubnisbehörde vor einem solchen Hintergrund ein ÃG gefordert hat,
mit der Rechtslage wird halt auch viel Schindluder getrieben. Es kommt
immer auf die Einzelfallbetrachtung an. In vielen Fällen sind die
Forderungen der FEB übertrieben und nicht von der Rechtsprechung
gedeckt. In anderen Fällen kommen neben dem aufgefundenen COOH noch
weitere Aspekte hinzu, die dann nach der Rechtslage wieder zum ÃG
führen. Dazu gehören: Risikogruppe der Jugendlichen, Mischkonsum,
mehrfache Auffälligkeiten.
Wenn Du die 150ng THC-COOH überschritten hast, zugleich jedoch aktives
THC im Blut war und nicht nicht am StraÃenverkehr teilgenommen hast
(z.B. Blutentnahme wegen ner Schlägerei), zugleich auch nur eine BLE
erfolgte, ohne dass eine zeitversetzte zweite BLE stattfand, dann sieht
es z.B. wieder recht gut aus, da argumentiert werden kann, dass der hohe
Wert nur eine Momentaufnahme des aktiven Konsums war, der
Karbonsäurewert steigt beim aktiven Konsum dramatisch an um dann wieder
sehr schnell abzufallen. Das gilt auch für Hessen.
Fahrerlaubnissachen sind Ländersachen. Da wird in Südhessen anders
verfahren als in Kassel in Brandenburg anders als im Saarland und in
Schleswig anders als in Holstein, Hamburg oder Bremen.
*stöhn
...und das alles unter dem Etikett: RECHTSSTAAT *kotz
LG Micha
--
honi soit qui mal y pense
- [AG-Drogen] LQFB: Konsum-Grenzen im Straßenverkehr, René Heinig, 29.02.2012
- Re: [AG-Drogen] LQFB: Konsum-Grenzen im Straßenverkehr, Michael Demus, 29.02.2012
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