ag-drogen AT lists.piratenpartei.de
Betreff: Mailingliste der AG Drogen- und Suchtpolitik
Listenarchiv
- From: Michael Demus <cyfarwyddi AT t-online.de>
- To: Christine Zander <Christine.Zander AT gmx.net>, Piratenpartei AG Drogen <ag-drogen AT lists.piratenpartei.de>
- Subject: Re: [AG-Drogen] LQFB: Konsum-Grenzen im Straßenverkehr
- Date: Wed, 29 Feb 2012 23:09:01 +0100
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-drogen>
- List-id: Mailingliste der AG Drogen <ag-drogen.lists.piratenpartei.de>
Hi Christine,
naja, mit der Eigenverantwortung ist es nicht so weit her wenns ums Saufen, Kiffen, Koksen geht. Andererseits hat die 0,0 Promilleregel in der DDR unglaubliche Blüten hervorgebracht. Trotzdem wurde weiter besoffen gefahren. Die Strafandrohung sieht im Tunnelblick zu weit entfernt aus, als dass sie der Suffkopp erkennen kann.
Letztlich ist m.E. keine*juristische* Umsetzung einer 0,0 Promilleregel möglich. Ich vermute, ein solcher Antrag würde aus verfassungsrechtlichen Gründen abgelehnt. Lohnt sich nicht daran Herzblut zu verschwenden.
@René
Hinzu kommt, dass die Piraten keine Verbotspartei sein wollen oder möchte jemand sich als Falke outen und die Hardliner von den bisher regierenden Parteien noch überholen?? Sag mir Bescheid! Ich habe gestern meinen Mitgliedsantrag abgegeben und würde sehr gern an der Abstimmung teilnehmen.
LG
Micha
Am 29.02.2012 21:38, schrieb Christine Zander:
Hallo René,
Ich verstehe deine Argumente, halte mich persönlich an die 0-promille Grenze im Strassenverkehr. Aber gerade das finde ich so wichtig und gut an der bisherigen Regelung für Alkohol: dass nicht gleich von vornherein alles verboten und vorgeschrieben wird, sondern einen Spielraum gibt. Hier muss sich jeder persönlich mit der Wirkungsweise von Alkohol und den Folgen im Strassenverkehr auseinandersetzen und für sich einen Weg finden mit den Risiken umzugehen. Ich wünsche mir generell mehr Eigenverantwortlichkeit. Wirksamer wäre es, die Aufklärung zu intensivieren. Die Menschen durch Aufklärung dazu zu bringen sich mit ihrem Verhalten – ihren Grenzen – ihrem Umgang mit Alkohol im Strassenverkehr – auseinanderzusetzen.
LG, Christine
Am 29.02.2012 um 17:48 schrieb Michael Demus:
Am 29.02.2012 16:03, schrieb René Heinig:
Hi,
da sicherlich einige von euch den Umweltbereich nicht so im Auge haben, da wurde gerade eine Initiative zur 0-Promille-Grenze eingestellt. Ich habe jetzt mal auf die schnelle eine Alternative erstellt, wäre aber schön, wenn ihr da noch etwas Input liefern könntet, kann auch gern jemand als Mitinitiator einladen, wenn das gewünscht ist:
https://lqfb.piratenpartei.de/pp/issue/show/1408.html
Viele Grüße
René
Hallo René,
nun zu den Betäubungsmitteln, diesmal ohne Anwalt:-)
der menschliche Körper produziert eigene Opiate, welche in den Blutkreislauf gelangen um z.B. Verletzungsschmerz zu betäuben. Diese körpereigenen Opiate verursachen keine Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit, es ist also möglich unter dem Einfluss einer bestimmbaren Opiatekonzentration ein Kraftfahrzeug sicher zu führen.
Mohnkuchen enthält tatsächlich ebenfalls Opiate, anders als - wie immer gern behauptet - Mohnbrötchen. Die Opiate welche dem Backmohn enthalten sind, wären nur bei sehr hoher Konzentration wirksam, aber hier geht es ja um die strikte 0,0 Regelung auch für Opiate und das kann ich nicht unterstützen.
Gegenwärtig ist eine Trunkenheitsfahrt unter Medikamenteneinfluss unter der Bedingung der "Rechtmäßigkeit der Einnahme" und gleichzeitigen fehlenden Ausfallerscheinungen ebenfalls straffrei. Nehmen wir Wick Medinait, das ist ein Cocktail aus psychoaktiv wirksamen Betäubungsmitteln. Ein Schluck davon muss nicht dafür sorgen, dass der Fahrer nunmehr nicht mehr fahrsicher ist. Bei einer 0,0 Regelung würde der Verschnupfte jedoch die Fahrerlaubnis verlieren.
Kokain LSD LSA und andere Stoffe haben im Blut eines Kraftfahrers nichts verloren. Heute führt jedoch bereits die Auffindung von nicht psychoaktiv wirksamen Abbauprodukten des Kokain zum verwaltungsrechtlichen Entzug der Fahrerlaubnis, eine sehr harsche Regelung wie ich finde.
Bei Cannabis wurde erst 2006 das BVerfG tätig, weil eine Behörde versuchte ein OWi-Verfahren wegen einer THC-Konzentration von unter 1 Nanogramm durchzuziehen. Hier wurde festgestelt, dass die juristische Bewertung grundsätzlich zu beachten hat, dass die ermittelte Wirkstoffkonzentration einen tatsächlichen Einfluss auf die Kraftfahrteignung haben muss. Das ist lt. eines Gutachtens der Uni Würzburg bei weniger als 1 ng THC nicht gegeben.
Soll ich noch weiter machen?
LG
Micha
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- [AG-Drogen] LQFB: Konsum-Grenzen im Straßenverkehr, René Heinig, 29.02.2012
- Re: [AG-Drogen] LQFB: Konsum-Grenzen im Straßenverkehr, Michael Demus, 29.02.2012
- <Mögliche Wiederholung(en)>
- Re: [AG-Drogen] LQFB: Konsum-Grenzen im Straßenverkehr, Michael Demus, 29.02.2012
- Re: [AG-Drogen] LQFB: Konsum-Grenzen im Straßenverkehr, Christopher B., 29.02.2012
- Nachricht nicht verfügbar
- Re: [AG-Drogen] LQFB: Konsum-Grenzen im Straßenverkehr, Michael Demus, 29.02.2012
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