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ag-bauen-verkehr - Re: [Ag-bauen-verkehr] § 49 der Bauordnung NRW wird bezüglich Barrierefreiheit ausgehebelt

ag-bauen-verkehr AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Bundes-AG Bauen und Verkehr Diskussionsliste

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Re: [Ag-bauen-verkehr] § 49 der Bauordnung NRW wird bezüglich Barrierefreiheit ausgehebelt


Chronologisch Thread 
  • From: Stefan Fricke <piraten AT sfricke.de>
  • To: Bundes-AG-Bauen-und-Verkehr <ag-bauen-verkehr AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Ag-bauen-verkehr] § 49 der Bauordnung NRW wird bezüglich Barrierefreiheit ausgehebelt
  • Date: Tue, 15 Jan 2013 08:09:37 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-bauen-verkehr>
  • List-id: Bundes-AG-Bauen-und-Verkehr <ag-bauen-verkehr.lists.piratenpartei.de>

Am Dienstag, 11. Dezember 2012, 14:40:38 schrieb a.benoit:
> Was nun die Barrierefreiheit der Wohnungen und die
> Landesbauordnung angeht, so finde ich, dass hier der Freiraum fuer den
> Bauherren moeglichst groß gehalten werden soll und von gesetzlichen
> Einschränken, wie eine verpflichtung barrierefrei zu bauen sogar noch
> zurückgefahren werden sollte. Die Bauausführung und bauliche Ausgestaltung
> der Wohnhäuser sollte so frei wie moeglich geregelt sein. Jeder darf und
> muss selber entscheiden, wie das eigene Haus gebaut wird. Wer Barrierefrei
> bauen will, der tut das, wer nicht, der lässt es, hier ist weniger Gesetz
> in meinen Augen mehr.

Das Problem ist hier, dass viele nicht nachdenken bei der Planung. Wer kauft
heutzutage ein Reihenhaus oder eine Doppelhaushälfte? Das sind häufig junge
Paare/Familien. Und wer denkt Ende 20/Anfang 30 beim Hauskauf daran, dass er
da möglicherweise noch als 80-Jähriger wohnen wird. Man sollte bedenken,
dass
die "Bauherren" hier in der Regel nicht die späteren Käufer sind, sondern die
ausführenden Immobilienunternehmen, die die Häuser dann verkaufen. Natürlich,
wer kauft, bevor der Rohbau fertig ist, kann Änderungen vornehmen lassen,
aber
der Wunsch nach Barrierefreiheit wird auf diesem Weg recht teuer. Dass jemand
ein Baugrundstück für ein einzelnes Haus kauft und dann selbst einen
Architekten und Bauträger für ein individuelles Haus beauftragt ist ja heute
doch eher die Ausnahme.

Allerdings gibt es noch einige Vorschriften, die Barrierefreiheit eher im Weg
stehen, z.B. 10 cm Mindesthähe der Türschwelle bei Balkon-/Terrassentüren.

Jetzt annehmen, dass die Menschen in 50 Jahren ohnehin ins Heim gehen, spielt
der Altenheim-Mafia gewaltig in die Hände.




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