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ag-bauen-verkehr - Re: [Ag-bauen-verkehr] Reform Fahrradausrüstungs (Beleuchtung) Verordnung

ag-bauen-verkehr AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Bundes-AG Bauen und Verkehr Diskussionsliste

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Re: [Ag-bauen-verkehr] Reform Fahrradausrüstungs (Beleuchtung) Verordnung


Chronologisch Thread 
  • From: Michael Blödow <arkon0 AT gmx.de>
  • To: Bundes-AG-Bauen-und-Verkehr <ag-bauen-verkehr AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Ag-bauen-verkehr] Reform Fahrradausrüstungs (Beleuchtung) Verordnung
  • Date: Thu, 02 Aug 2012 00:36:27 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-bauen-verkehr>
  • List-id: Bundes-AG-Bauen-und-Verkehr <ag-bauen-verkehr.lists.piratenpartei.de>

Am 01.08.2012 23:57, schrieb Bjoern:
Ahoi

Die meisten haben selbst vorne nur einen weissen Reflektor, wo eigentlich der
Scheinwerfer hingehört.
Ich hoffe doch dass dann im Falle eines Unfalls der "Unbeleuchtete"
wenigstens 100% der Schuld bekommt !?

Zumindest bekommt er eine ordentliche Teilschuld.



Im Gesetz (StVZO §67 Absatz 1) steht, dass die Lichtmaschine mindestens
3 Watt haben muss. Demnach MÜSSTE ja eigentlich LED-Scheinwerfer
zwingend vorgeschrieben sein, weil Glühlampen bei 1,5 Watt (vorne und
hinte) ja kaum sichtbar sind. Es steht aber nirgends dass
LED-Beleuchtung vorgeschrieben ist !? ..... Gibt es irgendwo eine Regel
wie hell so eine Lampe sein muss, oder wenigstens wieviel Watt sie haben
muss?
Die 3 Watt sind IMO aus den 60er Jahren.
Aktuelle Nabendynamos haben aber auch nicht mehr, wobei ich das nicht ganz verstehe. Da schreiben einige die haben 2 Lampen dran in Reihe. Meine letzten Elektrischen versuche sind Jahre her. vielleicht kennt sich da eher jemand aus.

Es gibt eine Regel und zwar in 10m Abstand im Kernstrahlbereich 10 Lux. Irgend eine Anlage zur StVZO


Ansonsten sind 3W mindestens.


In (StVZO §67 Absatz 3) wird gefordert dass der Lichtkegel bei 5 Meter
auf halber Höhe ist. Daraus resultieren 10 Meter Sichtweite. Bei 30 km/h
fährt man diese Strecke in knapp über einer Sekunde. Da frag ich mich
doch: WTF???? Das sollte man mindestens verdoppeln. Stellt euch mal vor
ihr fahrt mit 30 auf dem Radweg und plötzlich taucht 10 Meter vor euch
ein Hindernis auf.

Ich hab einen Leuchtkraftvergleich von Busch und Müller gepostet. in 5m muss die Leuchtstärkste Stelle auf halber Höhe sein. Wenn du dir anschaust was B&M und andere daraus machen hast du keine Probleme mit dem 30m.

Die Sonderregeln für Rennräder (StVZO §67 Absatz 11) machen meiner
Meinung nach keinen Sinn. Die sollte man auf alle Fahrräder ausweiten.
Gleiches Recht für alle. Es gibt auch keine Sonderregeln für Rennwagen
die im Straßenverkehr bewegt werden.

Die Sonderregel macht Sinn wenn man 3kg abzieht.Das sind wirklich reine Sportgeräte und werden in Dunkelheit nicht bewegt. Im Gegensatz zu den ganzen Haios die meinen Nachts mit dem MTB rumfahren zu müssen.

Gruß Michael





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