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ag-bauen-verkehr - Re: [Ag-bauen-verkehr] Reform Fahrradausrüstungs (Beleuchtung) Verordnung

ag-bauen-verkehr AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Bundes-AG Bauen und Verkehr Diskussionsliste

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Re: [Ag-bauen-verkehr] Reform Fahrradausrüstungs (Beleuchtung) Verordnung


Chronologisch Thread 
  • From: Bjoern <bbb AT chefmail.de>
  • To: Bundes-AG-Bauen-und-Verkehr <ag-bauen-verkehr AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Ag-bauen-verkehr] Reform Fahrradausrüstungs (Beleuchtung) Verordnung
  • Date: Wed, 01 Aug 2012 23:57:37 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-bauen-verkehr>
  • List-id: Bundes-AG-Bauen-und-Verkehr <ag-bauen-verkehr.lists.piratenpartei.de>

Ahoi

> Die meisten haben selbst vorne nur einen weissen Reflektor, wo eigentlich
> der
> Scheinwerfer hingehört.
Ich hoffe doch dass dann im Falle eines Unfalls der "Unbeleuchtete"
wenigstens 100% der Schuld bekommt !?


Mir machen vorallem extrem schwach beleuchtete Fahrräder sorgen.

Im Gesetz (StVZO §67 Absatz 1) steht, dass die Lichtmaschine mindestens
3 Watt haben muss. Demnach MÜSSTE ja eigentlich LED-Scheinwerfer
zwingend vorgeschrieben sein, weil Glühlampen bei 1,5 Watt (vorne und
hinte) ja kaum sichtbar sind. Es steht aber nirgends dass
LED-Beleuchtung vorgeschrieben ist !? ..... Gibt es irgendwo eine Regel
wie hell so eine Lampe sein muss, oder wenigstens wieviel Watt sie haben
muss?

Das 6V vorgeschrieben sind macht eventuell Sinn, denn sonst würde
womöglich jeder Hersteller sein eigenes System bauen und dann passt nix
mehr zusammen. Man sollte aber vielleicht besser bis zu 7,2V zulassen
damit Li-Ion Akkus genutzt werden können. (die Nennspannung beträgt da
ja in der Regel ein vielfaches von 1,2V oder 3,6V).

In (StVZO §67 Absatz 3) wird gefordert dass der Lichtkegel bei 5 Meter
auf halber Höhe ist. Daraus resultieren 10 Meter Sichtweite. Bei 30 km/h
fährt man diese Strecke in knapp über einer Sekunde. Da frag ich mich
doch: WTF???? Das sollte man mindestens verdoppeln. Stellt euch mal vor
ihr fahrt mit 30 auf dem Radweg und plötzlich taucht 10 Meter vor euch
ein Hindernis auf.

Die Sonderregeln für Rennräder (StVZO §67 Absatz 11) machen meiner
Meinung nach keinen Sinn. Die sollte man auf alle Fahrräder ausweiten.
Gleiches Recht für alle. Es gibt auch keine Sonderregeln für Rennwagen
die im Straßenverkehr bewegt werden.


Gruß und Gute N8
Björn




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