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ag-bauen-verkehr - Re: [Ag-bauen-verkehr] Anfrage: Gibt es irgendeine Vorschrift, wann die Bahn Entlastungszug zu besonderem Event einsetzenmuss/kann/soll

ag-bauen-verkehr AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Bundes-AG Bauen und Verkehr Diskussionsliste

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Re: [Ag-bauen-verkehr] Anfrage: Gibt es irgendeine Vorschrift, wann die Bahn Entlastungszug zu besonderem Event einsetzenmuss/kann/soll


Chronologisch Thread 
  • From: Carolin Mahn-Gauseweg <carolin.mahn AT googlemail.com>
  • To: Bundes-AG-Bauen-und-Verkehr <ag-bauen-verkehr AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Ag-bauen-verkehr] Anfrage: Gibt es irgendeine Vorschrift, wann die Bahn Entlastungszug zu besonderem Event einsetzenmuss/kann/soll
  • Date: Mon, 2 Apr 2012 09:21:20 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-bauen-verkehr>
  • List-id: Bundes-AG-Bauen-und-Verkehr <ag-bauen-verkehr.lists.piratenpartei.de>

Hallo Jens,

bitte lies meine Antwort mit der Referenz auf die gestellte Frage.
Dann wird vielleicht klarer, was ich meine. Ich hatte nur keine Lust,
eine allgemein gültige Abhandlung zu verfassen.

Kurz: zu besonderen Ereignissen (wie sie angesprochen wurden), bei
denen mit erhöhtem Passagieraufkommen gerechnet werden kann/muss/soll,
kann kein Passagier darauf drängen, in einem überfüllten Zug
mitgenommen und/oder auf einen Verstärkerzug verwiesen zu werden. Die
Beförderungspflicht hat Grenzen (im Falle notwendiger Verstärker eben
Überfüllung; natürlich hat Hausrecht hier Relevanz, schon aus
betrieblichen Erwägungen heraus).

Vielleicht ist der Begriff "Beförderungspflicht" hier in diesem
Zusammenhang dumm gewählt. Fakt ist aber, dass die Bahn (oder ein
anderer Betreiber) keine Verpflichtung hat, 1000 Passagiere am
Bahnsteig unbedingt von A nach B zu befördern, nur weil die alle
Fahrkarten haben (die sie auch kaufen dürfen), wenn der Zug nur 200
Sitzplätze hat. Kein Betreiber kann zudem verpflichtet werden,
Verstärker einzusetzen.

Grundsätzlich gilt also zuerst einmal: Kontext.


So long,
Caro

Am 02.04.12 schrieb Jens Müller <ich AT tessarakt.de>:
> Am 01.04.2012 20:32, schrieb Carolin Mahn-Gauseweg:
>> Joar, nochmal eine Klarstellung, weil das Statement der
>> "Bahningenieurin" von mir war: Es besteht keine Beförderungspflicht in
>> dem Sinne, dass Personen in bestimmten Zügen mitgenommen werden müssen.
>> Fahrkarten darf jeder kaufen und irgendwie kann er auch von A nach B
>> fahren. Jeder Betreiber besitzt auf seinen Zügen Hausrecht und kann
>> Personen die Mitnahme verweigern (auf einer bestimmten Verbindung).
>
> Das ist Unsinn. Die Beförderungspflicht besteht im Rahmen der
> fahrplanmäßig verkehrenden Züge. Wenn darin Platz ist und Deine
> Fahrkarte dafür gilt, kann Dich die Eisenbahn nicht einfach auf einen
> anderen Zug verweisen.
>
> "Hausrecht" hat damit genau nichts zu tun. Dass die Ausübung des
> Hausrechts unter dem Vorbehalt entgegenstehender vertraglicher
> Verpflichtungen steht, ist doch wohl eine Selbstverständlichkeit.
>
> Gruß Jens
>
> --
> AG-Bauen-Verkehr mailing list
> AG-Bauen-Verkehr AT lists.piratenpartei.de
> https://service.piratenpartei.de/listinfo/ag-bauen-verkehr




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