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ag-bauen-verkehr - Re: [Ag-bauen-verkehr] Anfrage: Gibt es irgendeine Vorschrift, wann die Bahn Entlastungszug zu besonderem Event einsetzenmuss/kann/soll

ag-bauen-verkehr AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Bundes-AG Bauen und Verkehr Diskussionsliste

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Re: [Ag-bauen-verkehr] Anfrage: Gibt es irgendeine Vorschrift, wann die Bahn Entlastungszug zu besonderem Event einsetzenmuss/kann/soll


Chronologisch Thread 
  • From: Carolin Mahn-Gauseweg <carolin.mahn AT googlemail.com>
  • To: Bundes-AG-Bauen-und-Verkehr <ag-bauen-verkehr AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Ag-bauen-verkehr] Anfrage: Gibt es irgendeine Vorschrift, wann die Bahn Entlastungszug zu besonderem Event einsetzenmuss/kann/soll
  • Date: Sun, 1 Apr 2012 20:32:08 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-bauen-verkehr>
  • List-id: Bundes-AG-Bauen-und-Verkehr <ag-bauen-verkehr.lists.piratenpartei.de>

Joar, nochmal eine Klarstellung, weil das Statement der "Bahningenieurin" von mir war: Es besteht keine Beförderungspflicht in dem Sinne, dass Personen in bestimmten Zügen mitgenommen werden müssen. Fahrkarten darf jeder kaufen und irgendwie kann er auch von A nach B fahren. Jeder Betreiber besitzt auf seinen Zügen Hausrecht und kann Personen die Mitnahme verweigern (auf einer bestimmten Verbindung).

Weiterhin besteht erst recht kein Anspruch darauf, dass ein Bahnbetreiber Verstärkerzüge einsetzt zu bestimmten Veranstaltunge. Das kann niemand einfordern. Niemand.

Soviel von meiner Seite.
Und soviel von der (Danke, Lily...) "immer kompetenten AG Bauen und Verkehr".

Am 1. April 2012 06:40 schrieb Tlo <tilo.schneider AT piraten-sachsen.de>:

Am 01.04.2012 02:56, schrieb Piratenlily | LV Sachsen:
> Jetzt meine Frage: ... stimmt es, daß es keine Beförderungspflicht
> mehr gibt?

nein, Personenbeförderungsgesetz §22 [1]

> Was bedeutet das im Klartext?

Fahrgastverband PRO BAHN[2]

> Während jeder Unternehmer frei ist, ob er einen Vertrag abschließt
> oder nicht, sind die öffentlichen Verkehrsunternehmen zur
> Beförderung verpflichtet - deshalb heißt das Angebot auch
> ”öffentlicher Verkehr”.
>
> Aus der Beförderungspflicht ergibt sich:
>
> Das Unternehmen ist verpflichtet, den Kauf von Fahrkarten zu
> angemessenen Bedingungen möglich zu machen. Das Unternehmen ist
> verpflichtet, Fahrscheine gegen gesetzliche Zahlungsmittel zu
> verkaufen - und gesetzliches Zahlungsmittel ist nur Bargeld.

Grenzen der Beförderungspflicht

> Eine Beförderungspflicht besteht nicht
>
>     bei Überfüllung von Zügen und Bussen.
>     für die Fahrradmitnahme,
>     bei unabwendbaren Ereignissen. die das Unternehmen nicht zu
>     verantworten hat,
>     gegenüber Personen, die die eine Gefahr darstellen.

Beste Grüße
Tlo

[1] http://www.gesetze-im-internet.de/pbefg/__22.html

[2]http://www.fahrgast-rechte.de/Ubersicht/Rechtsfragen/Rechtliche_Einzelfragen/Beforderungspflicht/body_beforderungspflicht.html#BefBedingung




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