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ag-barrierefreiheit - Re: [Ag-barrierefreiheit] Regelung der GEZ-Gebühren

ag-barrierefreiheit AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Koordinations und Arbeitsliste der AG Barrierefreiheit

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Re: [Ag-barrierefreiheit] Regelung der GEZ-Gebühren


Chronologisch Thread 
  • From: StreetDogg <StreetDogg AT news.piratenpartei.de>
  • To: ag-barrierefreiheit AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Ag-barrierefreiheit] Regelung der GEZ-Gebühren
  • Date: Sun, 30 Dec 2012 22:36:29 +0000
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-barrierefreiheit>
  • List-id: Koordinations und Arbeitsliste der AG Barrierefreiheit <ag-barrierefreiheit.lists.piratenpartei.de>
  • Organization: Newsserver der Piratenpartei Deutschland - Infos siehe: http://wiki.piratenpartei.de/Syncom/Newsserver


lesend schrieb:
Befreiung ist weiterhin möglich bei
-ALG 2
-BAFöG
-Empfängern von Pflegezulage
-im Pflegeheim

Ob z.B. Demenz (außerhalb von Pflegeheimen) jetzt zu den
letztgenannten Gruppen gehört, kann ich nicht sagen!?!

Nicht nur Empfänger von Pflegezulagen, sondern alle, die Unterstützung zur Pflege nach Kapitel 7 SGB XII bekommen.

Nachlesen kann man das auch einfach in §4 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag:
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_nr=2251&bes_id=19124&aufgehoben=N&menu=1&sg=#det253706

Und wenn man das mit dem alten Gesetz vergleicht, sieht man, dass sich überhaupt nur für diese 3 Fälle etwas ändert:
1. blinde oder nicht nur vorübergehend wesentlich sehbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 60 vom Hundert allein wegen der Sehbehinderung,

2. hörgeschädigte Menschen, die gehörlos sind oder denen eine ausreichende Verständigung über das Gehör auch mit Hörhilfen nicht möglich ist, und

3. behinderte Menschen, deren Grad der Behinderung nicht nur vorübergehend wenigstens 80 vom Hundert beträgt und die wegen ihres Leidens an öffentlichen Veranstaltungen ständig nicht teilnehmen können.
(Was mit letzterem genau gemeint ist, kann man z.B. hier nachlesen: http://versorgungsaemter.de/Schwerbehindertenausweis_Merkzeichen_RF.htm)

So wie ich das sehe ändert sich für Demenzkranke nicht das geringste. Wenn die vorher von der Gebühr befreit waren, sind sie auch jetzt vom Beitrag befreit.

Das ist vielleicht ein guter Moment mal nach der Quelle für die ganze Aufregung zu fragen?!




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