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ag-barrierefreiheit - Re: [Ag-barrierefreiheit] LPT-Antrag: UN-Behindertenrechtskonvention

ag-barrierefreiheit AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Koordinations und Arbeitsliste der AG Barrierefreiheit

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Re: [Ag-barrierefreiheit] LPT-Antrag: UN-Behindertenrechtskonvention


Chronologisch Thread 
  • From: markus0071 <markus0071 AT news.piratenpartei.de>
  • To: ag-barrierefreiheit AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Ag-barrierefreiheit] LPT-Antrag: UN-Behindertenrechtskonvention
  • Date: Tue, 15 May 2012 13:56:11 +0000
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-barrierefreiheit>
  • List-id: Koordinations und Arbeitsliste der AG Barrierefreiheit <ag-barrierefreiheit.lists.piratenpartei.de>
  • Organization: Newsserver der Piratenpartei Deutschland - Infos siehe: http://wiki.piratenpartei.de/Syncom/Newsserver


Johannes Britz schrieb:
markus0071 schrieb:
*Der Antrag ist ausgearbeitet und deutsches Recht (nur noch nicht
umgesetzt) nur die Begründung war etwas unüberlegt.*

Neufassung der Begründung:

die BRK ist seit dem 26. März 2009 deutsches Recht, jeoch nur spärlich
umgesetzt. <Link zur BRK>

Oder noch etwas dazu?

Welche Fragen kamen denn als du den Antrag gestellt hast?

seltsamer weise kam keine einzige frage auf,
habe stichpunktartig die wichtigsten kernpunkte genannt:
deutschland ist 2007 den un konventionen beigetreten
- 2009 wurden sie ratifiziert und ist somit wie deutsches recht
- die mitgliedsstaaten sind verpflichtet alle 2 jahre über maßnahmen und entwicklung zu berichten
*inhalt u.a.*
- barrierefreiheit gebäude, straßen, transportmittel, schulen, wohnhäuser, medizinische einrichtungen, arbeitsstätten
- webseiten, beschilderung in blindenschrift und verständlicher form
- in behörden gebärdendollmetscher
- universelles design für gebäude (bad, rolligerechte eingangstür, klingelanlagen)
- anerkennung von gebärdensprache und blindenschrift
- entmündigungen und andere weitgehende eingriffe in persönliche rechte sind nicht zulässig
- alle formen von gewalt, ausbeutung, missbrauch sind zu verhindern
- menschen mit behinderung sind nicht mehr in sondereinrichtungen unterzubringen sondern sollten ihren aufentaltsort und mit wem sie leben wollen, selbstbestimmt auswälen dürfen
- freiheitsentziehung sind in keinem fall gerechtfertigt
- isolation und absonderung von der gemeinschaft sind zu verhindern
- recht auf bildung und ein inklusives bildungssystem
- eingriffe in den körper eines menschen mit behinderung (versuche, gewebeentnahme, op´s) sind nicht zulässig ohne freie einwilligung
- möglichkeit den lebensunterhalt durch arbeit auf dem offenen arbeitsmarkt zu verdienen - werkstätten erfüllen diesen anspruch nicht

viel erfolg!




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