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ag-barrierefreiheit - Re: [Ag-barrierefreiheit] Die Bedeutung des Blindenführhundes als unverzichtbares Hilfsmittel

ag-barrierefreiheit AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Koordinations und Arbeitsliste der AG Barrierefreiheit

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Re: [Ag-barrierefreiheit] Die Bedeutung des Blindenführhundes als unverzichtbares Hilfsmittel


Chronologisch Thread 
  • From: Enno Park <ennomane AT googlemail.com>
  • To: tbrass AT gmail.com, Koordinations und Arbeitsliste der AG Barrierefreiheit <ag-barrierefreiheit AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Ag-barrierefreiheit] Die Bedeutung des Blindenführhundes als unverzichtbares Hilfsmittel
  • Date: Tue, 6 Dec 2011 14:26:56 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-barrierefreiheit>
  • List-id: Koordinations und Arbeitsliste der AG Barrierefreiheit <ag-barrierefreiheit.lists.piratenpartei.de>

Hi Thomas,

danke sehr, genau sowas wünsche ich mir aus allen Ecken und Winkeln eurer
Alltagsprobleme. Ich werde demnächst auch mehrere Dinge ins Wiki schreiben.

LG, Enno

Am 06.12.2011 um 04:45 schrieb Thomas Brass:

> Hallo,
>
> dann fange ich gleich einmal ganz selbstlos mit meiner Forderung bezüglich
> der Nicht Diskreminierung von Blindenführhundhaltern im Alltag an. :-)
>
> Um die Situation der Blindenführhundhalter in der Gesellschaft zu
> verbessern fordere ich jegliches Verbot gegenüber Sehbehinderten, ihren
> Führhund mitzunehmen. Dies stellt eine unzulässige
> Diskriminierung im Alltag dar.
>
> Der Blindenführhund ist ein ersetzendes und nicht nur - wie z.B. eine
> Brille - ein unterstützendes Hilfsmittel. Er soll den vollständigen Ausfall
> des für die Verkehrsteilnahme wichtigsten Fernsinnes ausgleichen, indem er
> den Tastraum des Blinden auf den Sehraum des Hundes erweitert.
> Blindenführhund und Halter sind somit als untrennbare Einheit anzusehen;
> der Blindenführhund ist für seinen Menschen ebenso unverzichtbar wie der
> Rollstuhl für seinen Insassen.
> Selbstverständlich gilt das auch beim täglichen Einkauf, für Besuche beim
> Arzt, den Besuch von Angehörigen und Freunden auf der normalen
> Krankenstation oder die Teilnahme an einer nötigen Reha-Maßnahme.
> Genau deshalb hat das Hygienische Institut der Freien Universität Berlin
> bereits 1996 offiziell Stellung bezogen und erklärt, daß keine
> grundsätzlichen Bedenken gegen eine Mitnahme von Blindenführhunden auf die
> Stationen der Kliniken und in Arztpraxen bestehen und ein Zutrittsverbot
> ungerechtfertigt ist. Auch in der für Deutschland inzwischen als
> verbindlich geltenden UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit
> Behinderungen sind die besonderen Rechte der "tierischen Assistenz" in
> Artikel 9 und Artikel 20 verankert.
>
> Bislang wurden die Forderungen aus der UN Konvention nicht umgesetzt. In
> Bayern gibt es eine Verordnung, die es jedoch dem Ladenbesitzer, Taxifahrer
> weiterhin freistellt den Zutritt zu verweigern.
>
> Gruß, Thomas.
>
>
> --
> Ag-barrierefreiheit mailing list
> Ag-barrierefreiheit AT lists.piratenpartei.de
> https://service.piratenpartei.de/listinfo/ag-barrierefreiheit





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