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schiedsgericht-koordination - [Schiedsgericht-Koordination] Gemeinsame Schiedsgerichte

schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de

Betreff: Schiedsgericht-Koordination

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[Schiedsgericht-Koordination] Gemeinsame Schiedsgerichte


Chronologisch Thread 
  • From: Simon Gauseweg <simon.gauseweg@junge-piraten.de>
  • To: schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de
  • Subject: [Schiedsgericht-Koordination] Gemeinsame Schiedsgerichte
  • Date: Mon, 7 Dec 2015 03:06:54 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/schiedsgericht-koordination>
  • List-id: Schiedsgericht-Koordination <schiedsgericht-koordination.lists.piratenpartei.de>

Moin.

Stefan Kalhorn aus MV hatte am 12.11.2015 u.a. vorgeschlagen:
Wir schaffen für die Landesverbände, die mitmachen
wollen, ein gemeinsames Landesschiedsgericht. Ich halte ein solches Gericht
mit zwei Kammern und sechs juristisch gebildeten Schiedsrichtern aus sechs
Landesverbänden für effektiver als sechs Landesschiedsgerichte.

Ich will das mal transparent angehen. Zumindest in der Grobstruktur. Wenn sich genug™ Menschen finden, um das Projekt tatsächlich anzugehen, können wir ja gerne kurzfristig ein Mumble anberaumen.

Wenn wir das noch zum nächsten BPT einreichen wollen, sollte das innerhalb eines Monats von heute an fertig sein – dann sind wir meiner Zählung nach noch innerhalb der 6-Wochen-Frist vor dem BPT 16.1.


Grundlegende Überlegungen:
Das zentrale Problem, das wir hier irgendwie lösen müssen, ist, dass das PartG gemeinsame Gerichte erst ab der Kreisstufe vorsieht:

§ 14 PartG (Auszug):
Zur Schlichtung (…) sind zumindest bei der Partei und den Gebietsverbänden
der jeweils höchsten Stufe Schiedsgerichte zu bilden. Für mehrere
Gebietsverbände der Kreisstufe können gemeinsame Schiedsgerichte gebildet
werden.

Gemeinsame Gerichte mehrerer Landesverbände müssten also so ausgestaltet werden, dass die einzelnen Anteile der Länder im Zweifel auch als eigene Gerichte identifizierbar sind bzw. bleiben. Die Konstituierung muss also bottom-up statt top-down laufen, und das obwohl sie in der SGO (also oberster Satzung) geregelt ist. Das wird nicht ganz einfach.

Eine abschließende Lösung habe Ich nicht. Allerdings die folgenden, eher fragmentarischen Ideen:

Eine Möglichkeit wäre, die LSG als Kammern in solchen landesübergreifenden Schiedsgerichten zu erhalten. Also gewissermaßen "Landesübergreifendes Schiedsgericht NORD, Länderkammer SH, Länderkammer MV, etc.". Daneben dann gemischte Kammern oder gemeinsame Senate oder so.

Eine andere Möglichkeit wäre ggf, dass wir die übergreifenden Gerichte optional machen und die Landesverbände jeweils die Kompetenz zur "eigenen" Schiedsgerichtsbarkeit freiwillig (per Parteitagsbeschluss oder Satzung) "nach oben" abgeben. Das Stichwort für die Insider zu dieser Konstruktion lautet glaube Ich "begrenzte Einzelermächtigung". ;-)

Ich würde mich erstmal auf den Standpunkt stellen, dass bei einer gliederungsübergreifenden Lösung wichtig ist, dass die Gliederung sich die Jurisdiktion jederzeit irgendwie zurückholen kann, das Schiedsgericht also prinzipiell immer "bei ihnen" eingerichtet ist, weil sie es "kontrollieren" können und es ihnen nicht "weggenommen" ist. Wäre eine recht weite Auslegung des § 14 IV PartG, die halte Ich aber angesichts der verfassungsrechtlich geschützten Parteienfreiheit (Art. 21 Abs. 1 S. 2 GG) noch für sehr gut vertretbar.

Meinungen? Kommentare? Kritik? Spontane Ideen?

Grüße,
Simon




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