schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de
Betreff: Schiedsgericht-Koordination
Listenarchiv
- From: Stefan Kalhorn <stefan.kalhorn@piraten-mv.de>
- To: Schiedsgericht-Koordination <schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de>
- Subject: [Schiedsgericht-Koordination] Zusammenlegung von Landesschiedsgerichten
- Date: Fri, 29 May 2015 07:56:08 +0200
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/schiedsgericht-koordination>
- List-id: Schiedsgericht-Koordination <schiedsgericht-koordination.lists.piratenpartei.de>
Hallo zusammen,
auch, wenn die Diskussion schon einmal auf dieser Mailingliste angefangen hat, möchte ich den Faden doch noch einmal aufgreifen. Ich habe mir extra Schreibrechte besorgt :)
Wir haben in Mecklenburg-Vorpommern inzwischen auch einen sehr kleinen Landesverband, ca. 20 halbwegs aktive Piraten. Zum Glück haben wir im letzten Jahr angefangen, Strukturen abzubauen und drei von vier Kreisverbänden aufgelöst. Trotzdem kommen wir natürlich an unsere Grenzen, fähige Leute für den Landesvorstand zu motivieren. Mit Landesvorstand (3), einem Kreisvorstand (3) und dem Schiedsgericht (3+2) haben wir fast mehr Funktionsträger als Basis, verschärft wird das alles durch Wahlerfolge bei den Kommunalwahlen, die neun Piraten in Kreistage und Bürgerschaften gebracht haben.
Im Landesschiedsgericht haben wir zum Glück seit einiger Zeit Ruhe, der personelle Aderlass hat uns leider viele aktive Mitglieder gekostet, aber den Streit auf persönlicher Ebene weitgehend beendet. Dadurch sind wir natürlich in den Blick des BSG gerückt, das uns seit Herbst fünf Verfahren aus anderen Landesverbänden verwiesen hat. Natürlich ist das in Ordnung, aber auf Dauer macht es natürlich wenig Spaß, die Probleme anderer Leute zu regeln. Ich befürchte auch, dass die Auflösungstendenzen nicht aufhören werden, es ist beängstigend, dass manche Landesverbände gar kein LSG mehr wählen (m.E. verstößt das gegen das Parteiengesetz).
Deshalb einige Gedanken, wie man gegensteuern könnte:
1. Untergliederungen auflösen, viele Probleme für Schiedsgerichte entstehen durch zu viele Untergliederungen. Ein radikaler Vorschlag wäre, in der Bundessatzung formelle Gliederungen unterhalb der Landesverbände auszuschließen. Ich weiß, dass das heftig klingt, aber so ähnlich ist z.B. NEOS ist Österreich vorgegangen, mit einer sehr handlungsfähigen Organisationsstruktur.
2. Das Bundesschiedsgericht durch ein Annahmeverfahren (ähnlich wie beim Bundesverfassungsgericht) entlasten. Eine zweite Instanz ist nur für Parteiausschlussverfahren vorgeschrieben, wenn ich das richtig überblicke. Ich habe Sorgen, dass bei dem Arbeitsanfall beim BSG da niemand weitermachen wird (falls Simon Lange gewählt werden sollte, kann ich mir weitere Überlegungen ohnehin sparen und aufhören).
3. Gemeinsames LSG mehrerer Landesverbände bilden. Meines Erachtens kann man da parteirechtskonform hingelangen. Vor allem für kleine Landesverbände finde ich das interessant. Vorteil wäre, dass durch eine geographische Streuung der Schiedsrichter
Sachverstand gebündelt wird und
die Fälle der Befangenheit wegen Vorbefassung stark abnehmen
Ich stelle mir das so vor, dass jeder Landesverband, der das will, durch Beschluss der Landesmitgliederversammlung das gemeinsame Landesschiedsgericht zum eigenen Landesschiedsgericht bestimmen kann und dann mindestens einen Piraten in das gemeinsame Landesschiedsgericht wählen muss. Intern organisiert das gemeinsame Landesschiedsgericht die Zuständigkeit über seine Geschäftsverteilung, wenn genügend Schiedsrichter vorhanden sind, auch über mehrere Spruchkörper.
Große Landesverbände können unproblematisch weiter ihr eigenes LSG haben.
Was meint ihr dazu?
Wer Lust hat, an einem Satzungsänderungsantrag für Würzburg mitzuarbeiten, kann sich gern bei mir melden. Ich selbst werde aber nicht in Würzburg sein können.
Viele Grüße
Stefan
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auch, wenn die Diskussion schon einmal auf dieser Mailingliste angefangen hat, möchte ich den Faden doch noch einmal aufgreifen. Ich habe mir extra Schreibrechte besorgt :)
Wir haben in Mecklenburg-Vorpommern inzwischen auch einen sehr kleinen Landesverband, ca. 20 halbwegs aktive Piraten. Zum Glück haben wir im letzten Jahr angefangen, Strukturen abzubauen und drei von vier Kreisverbänden aufgelöst. Trotzdem kommen wir natürlich an unsere Grenzen, fähige Leute für den Landesvorstand zu motivieren. Mit Landesvorstand (3), einem Kreisvorstand (3) und dem Schiedsgericht (3+2) haben wir fast mehr Funktionsträger als Basis, verschärft wird das alles durch Wahlerfolge bei den Kommunalwahlen, die neun Piraten in Kreistage und Bürgerschaften gebracht haben.
Im Landesschiedsgericht haben wir zum Glück seit einiger Zeit Ruhe, der personelle Aderlass hat uns leider viele aktive Mitglieder gekostet, aber den Streit auf persönlicher Ebene weitgehend beendet. Dadurch sind wir natürlich in den Blick des BSG gerückt, das uns seit Herbst fünf Verfahren aus anderen Landesverbänden verwiesen hat. Natürlich ist das in Ordnung, aber auf Dauer macht es natürlich wenig Spaß, die Probleme anderer Leute zu regeln. Ich befürchte auch, dass die Auflösungstendenzen nicht aufhören werden, es ist beängstigend, dass manche Landesverbände gar kein LSG mehr wählen (m.E. verstößt das gegen das Parteiengesetz).
Deshalb einige Gedanken, wie man gegensteuern könnte:
1. Untergliederungen auflösen, viele Probleme für Schiedsgerichte entstehen durch zu viele Untergliederungen. Ein radikaler Vorschlag wäre, in der Bundessatzung formelle Gliederungen unterhalb der Landesverbände auszuschließen. Ich weiß, dass das heftig klingt, aber so ähnlich ist z.B. NEOS ist Österreich vorgegangen, mit einer sehr handlungsfähigen Organisationsstruktur.
2. Das Bundesschiedsgericht durch ein Annahmeverfahren (ähnlich wie beim Bundesverfassungsgericht) entlasten. Eine zweite Instanz ist nur für Parteiausschlussverfahren vorgeschrieben, wenn ich das richtig überblicke. Ich habe Sorgen, dass bei dem Arbeitsanfall beim BSG da niemand weitermachen wird (falls Simon Lange gewählt werden sollte, kann ich mir weitere Überlegungen ohnehin sparen und aufhören).
3. Gemeinsames LSG mehrerer Landesverbände bilden. Meines Erachtens kann man da parteirechtskonform hingelangen. Vor allem für kleine Landesverbände finde ich das interessant. Vorteil wäre, dass durch eine geographische Streuung der Schiedsrichter
Sachverstand gebündelt wird und
die Fälle der Befangenheit wegen Vorbefassung stark abnehmen
Ich stelle mir das so vor, dass jeder Landesverband, der das will, durch Beschluss der Landesmitgliederversammlung das gemeinsame Landesschiedsgericht zum eigenen Landesschiedsgericht bestimmen kann und dann mindestens einen Piraten in das gemeinsame Landesschiedsgericht wählen muss. Intern organisiert das gemeinsame Landesschiedsgericht die Zuständigkeit über seine Geschäftsverteilung, wenn genügend Schiedsrichter vorhanden sind, auch über mehrere Spruchkörper.
Große Landesverbände können unproblematisch weiter ihr eigenes LSG haben.
Was meint ihr dazu?
Wer Lust hat, an einem Satzungsänderungsantrag für Würzburg mitzuarbeiten, kann sich gern bei mir melden. Ich selbst werde aber nicht in Würzburg sein können.
Viele Grüße
Stefan
Stefan Kalhorn
Vorsitzender Richter
Landesschiedsgericht
Piratenpartei Mecklenburg-Vorpommern
Vorsitzender Richter
Landesschiedsgericht
Piratenpartei Mecklenburg-Vorpommern
- [Schiedsgericht-Koordination] Zusammenlegung von Landesschiedsgerichten, Stefan Kalhorn, 29.05.2015
- Re: [Schiedsgericht-Koordination] Zusammenlegung von Landesschiedsgerichten, Markus Gerstel, 29.05.2015
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