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schiedsgericht-koordination - Re: [Schiedsgericht-Koordination] Befangenheit: Prozessuales zur Richterablehnung

schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de

Betreff: Schiedsgericht-Koordination

Listenarchiv

Re: [Schiedsgericht-Koordination] Befangenheit: Prozessuales zur Richterablehnung


Chronologisch Thread 
  • From: Florian 'branleb' Zumkeller-Quast <branleb@googlemail.com>
  • To: Schiedsgericht-Koordination <schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Schiedsgericht-Koordination] Befangenheit: Prozessuales zur Richterablehnung
  • Date: Fri, 27 Feb 2015 19:00:15 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/schiedsgericht-koordination>
  • List-id: Schiedsgericht-Koordination <schiedsgericht-koordination.lists.piratenpartei.de>
  • Openpgp: id=241FEB26

Hallo zusammen,

Am 29.01.2015 um 21:57 schrieb Florian 'branleb' Zumkeller-Quast:
> Bis vor kurzem ging ich davon aus, dass die Regelungen des § 5 SGO
> eigentlich klar und eindeutig sind - aber die uns vorgelegten
> Verweisungsanträge (das waren hier nicht die Ersten derartigen Fehler)
> zeigen leider ein anderes Bild.

Ich melde mich nochmal in der Sache »Befangenheit: Prozessuales zur
Richterablehnung« mit einem Nachtrag. Ein weiteres Landesschiedsgericht
hat wegen prozessualer Fehler im Befangenheitsprozedere das Verfahren
»zurückbekommen« (Az. BSG 11/15-H S, http://piraten-bsg.de/#554800279).
Das Problem dabei war diesmal nicht die Anhörung der Parteien, sondern
die u.a. die Besetzung zur Entscheidung.

Daher weise ich explizit nochmal auf zwei ältere Beschlüsse des
Bundesschiedsgerichts zum Thema Befangenheit hin:

Befangenheit I und II zu Az. BSG 2013-05-06-2, verlinkt unter
http://piraten-bsg.de/#11047632

Kurz zusammgefasst legt das BSG die entsprechenden Regelungen der SGO
wie folgt aus:

- Ablehnungsanträge (=»Befangenheitsanträge«) sind nur gegen einzelne
Richter zulässig; Sie müssten getrennt behandelt und beschieden werden.
- Die Besetzung ist für jeden Antrag einzeln in Eingangsreihenfolge zu
bestimmen und die Anträge sind in dieser Reihenfolge zu behandeln. Im
Klartext: Geht bei einem Dreiergericht zuerst ein Antrag gegen Richter A
und dann gegen Richter B ein, müssten zuerst die Richter B, C und D über
den Antrag zu Richter A entscheiden und dann je nach Entscheidung die
Richter A, C, D oder C, D und über den Antrag zu Richter B.
- Im Beschluss sind die jeweilige Beschlussbesetzung, deren
Entscheidung, deren Begründung sowie die Rechtsfolge (Ausscheiden oder
verbleiben) klar zu äußern.

Soweit erstmal von mir dazu. Allerdings noch eine generelle Anmerkung:
Wie immer gilt: Die Rechtsprechung des BSG ist nicht heilig, wenn ihr
als Landesschiedsgericht davon überzeugt seid, dass die SGO so nicht
gelesen werden kann, dann macht es anders. Aber bitte begründet es dann
gut - sodass das BSG gezwungen ist, sich mit euren Argumenten
auseinanderzusetzen. Und Bedenkt bitte: Sowas macht man nicht auf
Verdacht, wenn man unentschieden ist. Die Streitparteien haben ein Recht
auf einen zügigen und fairen Prozess; Hin- und Herverweisung verzögern
diesen erstmal.

-Florian

Attachment: 0x241FEB26.asc
Description: application/pgp-keys

Attachment: signature.asc
Description: OpenPGP digital signature



  • Re: [Schiedsgericht-Koordination] Befangenheit: Prozessuales zur Richterablehnung, Florian 'branleb' Zumkeller-Quast, 27.02.2015

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