Zum Inhalt springen.
Sympa Menü

schiedsgericht-koordination - Re: [Schiedsgericht-koordination] Landes-Schiedsgericht und Beauftragter (Datenschutzbeauftragter)

schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de

Betreff: Schiedsgericht-Koordination

Listenarchiv

Re: [Schiedsgericht-koordination] Landes-Schiedsgericht und Beauftragter (Datenschutzbeauftragter)


Chronologisch Thread 
  • From: Jan Leutert <jan.leutert@piratenpartei-hessen.de>
  • To: Schiedsgericht-Koordination <schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Schiedsgericht-koordination] Landes-Schiedsgericht und Beauftragter (Datenschutzbeauftragter)
  • Date: Mon, 10 Sep 2012 14:17:54 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/schiedsgericht-koordination>
  • List-id: Schiedsgericht-Koordination <schiedsgericht-koordination.lists.piratenpartei.de>
  • Organization: Piratenpartei LV Hessen

Eine Beauftragung, auch zum DSB, ist kein Amt. Es ist lediglich die
übergabe eines Aufgabenbereiches. Wenn dies für Schiedsrichter nicht
mehr Möglich sein sollte, so könnten diese gar nicht mehr innerhalb der
Partei Mitarbeiten oder auch auf sie einwirken.

Es geht lediglich um gewählte Ämter.

Gruß

Jan

Am 10.09.2012 14:02, schrieb RainerO:
> Hallo zusammen,
>
> ich wollte nochmal nachfragen wie genau §4 (7) SGO [1] zu Handhaben ist.
> Mit der alten SGO gab es, soweit ich nachgeforscht habe, kein Problem
> im LSG zu sein und eine Beauftragung anzunehmen. Darum habe ich mich
> zum Datenschutzbeauftragten beauftragen lassen. Bei der aktuellen SGO
> bin ich mir hier nicht sicher. Jetzt ist kommendes Wochenende LPT in
> Bayern und ich würde mich, falls möglich, gerne wieder für das LSG zur
> Verfügung stellen. (In der SGO steht explizit "Ämter")
>
> Seht ihr irgendwelche Probleme oder habt Einwände?
>
>
> [1]
> https://wiki.piratenpartei.de/Bundessatzung#Abschnitt_C:_Schiedsgerichtsordnung
>
>
> Danke und Gruß
> Rainer
>





Archiv bereitgestellt durch MHonArc 2.6.19.

Seitenanfang