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schiedsgericht-koordination - Re: [Schiedsgericht-koordination] PAV wegen Beitragssäumnis

schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de

Betreff: Schiedsgericht-Koordination

Listenarchiv

Re: [Schiedsgericht-koordination] PAV wegen Beitragssäumnis


Chronologisch Thread 
  • From: Bastian <bastian@piratbb.de>
  • To: Schiedsgericht-Koordination <schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Schiedsgericht-koordination] PAV wegen Beitragssäumnis
  • Date: Tue, 14 Jun 2011 10:15:25 +0200
  • Accept-language: de-DE
  • Acceptlanguage: de-DE
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/schiedsgericht-koordination>
  • List-id: Schiedsgericht-Koordination <schiedsgericht-koordination.lists.piratenpartei.de>

> -----Ursprüngliche Nachricht-----
> Von: Im Auftrag von Christian Benad
> Gesendet: Dienstag, 14. Juni 2011 09:58
> Betreff: [Schiedsgericht-koordination] PAV wegen Beitragssäumnis
>
> Am Sonntag, 12. Juni 2011, 19:05:47 schrieb Claudia Schmidt:
> > ich sende euch Literatur zum Schiedsverfahren, die es sich zu lesen
> > lohnt.
>
> Wenn ich die ersten Seiten aus dem Text
> Loewisch_Der_Ausschluss_aus_politischen_Parteien.pdf
> lese, habe ich folgendes Fazit.
>
> Ein Parteiauschluss wegen fehlender Mitgliedsbeiträge ist
> möglich, bedarf aber auch einer Entscheidung durch das
> zuständige Schiedsgericht.
> Wie seht ihr das?
>
> Innerherhalb der Partei inzwischen wird das sehr
> unterschiedlich gehandhabt.
> Viele GenSeks beenden aus Verunssicherung keine
> Mitgliedschaften mehr und leben mit Karteilleichen. Andere
> gehen nach den für Mitglieder restriktiven Vorgaben der Satzung vor.
> Was wäre eine korrekte Vorgehensweise?
> Ich würde die Frage auch an die AG-Recht richten, aber der
> Zugang zur dortigen ML lässt auf sich warten.

Ahoi, ich sehe das nach wie vor sehr kritisch. Unsere Satzung ist
hinsichtlich der vermuteten Willenserklärung von anderen Parteien
abgekupfert. Juristisch gesehen, gibt es dieses Konstrukt nicht.

Natürlich kann zB. der Vorstand den Antrag an das SG stellen, ein
Ausschlussverfahren einzuleiten. Mal abgesehen davon, dass die SGs in diesen
Verfahren ertrinken würden, sehe ich bei Beitragssäumigkeit eben keinen
schweren Verstoss gegen die Satzung und/oder eine schwere Schädigung der
Partei, um es einmal verkürzt auszudrücken.

Ruhende Mitgliedschaften gibt es ebensowenig. Art. 21 GG wiegt schwer. Und
das sehen andere Kommentare/Aufsätze zum PartG bzw. der
Parteienschiedsgerichtsbarkeit ebenso.

Wenn nun solche Massenverfahren gestartet werden, muss man sich im klaren
sein, dass zur Herstellung der "Waffengleichheit" (s.Kressel S. 194,196)
ggfls. rechtlicher Beistand gewährt werden muss. Allein diese Möglichkeit
übersteigt die 12,00 EUR, die im günstigesten Fall zu zahlen sind, bei weitem.

Fazit: Drum prüfe, wer sich ewig bindet (und zwar vorher, bei der Aufnahme).

JM2C

Bastian




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