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rlp-neustadt - Re: [RLP-Neustadt] [ACHTUNG] Antragsfabrik // Am 22.05.2010 um 23:59:59 endet die Frist für SÄA

rlp-neustadt AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Kreisverband Mittelhaardt (Neustadt/RLP)

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Re: [RLP-Neustadt] [ACHTUNG] Antragsfabrik // Am 22.05.2010 um 23:59:59 endet die Frist für SÄA


Chronologisch Thread 
  • From: Lars Matti <Lars.Matti AT piraten-rlp.de>
  • To: rlp-neustadt AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [RLP-Neustadt] [ACHTUNG] Antragsfabrik // Am 22.05.2010 um 23:59:59 endet die Frist für SÄA
  • Date: Sat, 22 May 2010 08:33:15 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/rlp-neustadt>
  • List-id: "Ortsgruppe Neustadt \(RLP\)" <rlp-neustadt.lists.piratenpartei.de>

Ahoi Vincent,

Danke für das erstellen der Antragsfabrik!

Wegen der kürze der Zeit reche ich meine Anträge auf diesem Weg ein (bin über Pfingsten nur eingeschränkt für die Parteiarbeit verfügbar).


Wir haben einen Widerspruch in der Satzung.
Um klar zustellen,dass bestimmte Punkte nicht auf jeden Kreisparteitag (KPT)  abgearbeitet werden müssen (sollten) wir unsere Satzung anpassen. 

http://de.wikipedia.org/wiki/Parteitag

    § 9b Der Kreisparteitag


Aktuelle Version 
        6. Der Kreisparteitag nimmt den Tätigkeitsbericht des Vorstandes entgegen
        und entscheidet daraufhin über seine Entlastung.
     
Neue Version

         6. Der Kreisparteitag nimmt vor der Neuwahl des Vorstandes, den Tätigkeitsbericht 
         des bisherigen Vorstandes entgegen und entscheidet daraufhin über seine 
         Entlastung.
  


Kommentar zum Vorschlag:
Die momentan Version, lässt sich so interpretieren, dass jeder Kreisparteitag über die Entlastung des Vorstands entscheiden muss. Die neue Version beschränkt die Vorstandsentlastung auf Kreisparteitage auf denen ein neuer Vorstand gewählt wird.
 
Aktuelle Version 
        7. Der Kreisparteitag wählt mindestens zwei Rechnungsprüfer, die den
        finanziellen Teil des Tätigkeitsberichtes des Vorstandes und des Schatzmeisters
        vor der Beschlussfassung über ihn prüfen. Das Ergebnis der Prüfung wird dem
        Kreisparteitag verkündet und zu Protokoll genommen. Danach sind die
        Rechnungsprüfer aus ihrer Funktion entlassen.

Änderungsvorschlag  (neue Version)

         7. Wird auf dem Kreisparteitag ein neuer Vorstand gewählt, wählt der Kreisparteitag
         mindestens zwei Rechnungsprüfer, die den finanziellen Teil des Tätigkeitsberichtes
         des Vorstandes und des Schatzmeisters vor der Beschlussfassung über ihn prüfen.
         Das Ergebnis der Prüfung wird dem Kreisparteitag verkündet und zu Protokoll
         genommen. Danach sind die Rechnungsprüfer aus ihrer Funktion entlassen.

  
Aktuelle Version         
        8. Der Kreisparteitag wählt mindestens zwei Kassenprüfer. Diesen obliegen die
        Vorprüfung des finanziellen Tätigkeitsberichtes für den folgenden Kreisparteitag
        und die Vorprüfung, ob die Finanzordnung und das PartG eingehalten wird.
        Sie haben das Recht, kurzfristig Einsicht in alle finanzrelevanten Unterlagen zu 
        verlangen, die ihnen dann vollständig zu übergeben sind. Sie sind angehalten,
        etwa zwei Wochen vor dem Kreisparteitag die letzte Vorprüfung der Finanzen
        durchzuführen. Die Amtszeit der Kassenprüfer ist deckungsgleich mit der Amtszeit
        der Mitglieder des Kreisvorstandes.

Änderungsvorschlag   (neue Version)

         8. Zusammen mit dem Vorstand wählt der Kreisparteitag mindestens zwei
         Kassenprüfer. Diesen obliegen die Vorprüfung des finanziellen Tätigkeitsberichtes und
         die Vorprüfung, ob die Finanzordnung und das PartG eingehalten wird.
         Sie haben das Recht, kurzfristig Einsicht in alle finanzrelevanten  Unterlagen zu
         nehmen.
         Sie sind angehalten, etwa zwei Wochen  vor dem ordentlichen Kreisparteitag die letzte Vorprüfung
         der Finanzen durchzuführen. Die Amtszeit der Kassenprüfer ist deckungsgleich
         mit der Amtszeit der Mitglieder des Kreisvorstandes.



    § 9a Der Kreisvorstand

Aktuelle Version
         5. Die Mitglieder des Vorstandes werden vom Kreisparteitag oder der 
         Gründungsversammlung in geheimer Wahl bis zum nächsten ordentlichen 
         Kreisparteitag gewählt. Gewählt ist, wer die meisten Stimmen für das jeweilige Amt 
         erhält. Der Vorstand wir für maximal 13 Monate gewählt.

Änderungsvorschlag (Neue Version)
         5. Die Mitglieder des Vorstandes werden vom Kreisparteitag in geheimer Wahl, für die Dauer von maximal 13 Monaten
         gewählt. Gewählt ist, wer die meisten Stimmen für das jeweilige Amt erhält.

Kommentar zum Vorschlag:
In der bisherigen Version muss der Vorstand auf jedem ordentlichen Parteitag neu gewählt werden, auch wenn der letzte ordentliche Parteitag nur wenige Wochen her ist. Ohne besonderen Anlass (Rücktritt/Abwahl) sollten Vorstandswahlen in einem festen Turnus stattfinden. (Salorta)

Fals die Anträge bereits so eingereicht wurden, Sorry hat nicht die Zeit die Antragsfabrik durchzulesen.

Viele Grüße

Lars Matti
Schatzmeister
Kreisverband Mittelhaardt
www.piraten-mittelhaardt.de

Piratenpartei Deutschland
Kreisverband Mittelhaardt
Postfach 10 03 61
67403 Neustadt/Weinstr.

Am 20.05.2010 22:51, schrieb Vincent Thenhart:
Hey,

1. am Samstag, 22.05.2010 endet die Frist der SÄA für den aKPT im Juni,
aufgrund eines Widerspruchs in unserer Satzung ist die Frist leider 14 Tage.

2. wir haben jetzt eine kleine Antragsfabrik. (ty @elex für die fixes)
zu finden ist diese unter:
http://wiki.piratenpartei.de/RP:Kreisverband_Mittelhaardt/Antragsfabrik
Es wäre toll wenn es noch wer auf die KV-Wiki-Seite einbinden könnte.

Wie man sieht, habe ich mich schon mal an unserer Satzung ausgetobt ;-)
Ich bitte darum die Änderungen, welche wir das letzte mal durchgegangen
sind noch dort einzutragen.


Grüße,
Vincent

P.S. Ich arbeite auch an einem Entwurf für die Beschlusssanmlung, dazu
aber die Tage mehr
  

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