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rlp-ag-wahlen - Re: [Rlp-ag-wahlen] Einreichung der Wahlvorschläge 7.4.2014

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Betreff: Rlp-ag-wahlen mailing list

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Re: [Rlp-ag-wahlen] Einreichung der Wahlvorschläge 7.4.2014


Chronologisch Thread 
  • From: sehriehn <sehriehn AT web.de>
  • To: rlp-ag-wahlen AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Rlp-ag-wahlen] Einreichung der Wahlvorschläge 7.4.2014
  • Date: Mon, 14 Apr 2014 18:31:46 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/rlp-ag-wahlen>
  • List-id: <rlp-ag-wahlen.lists.piratenpartei.de>

Am 14.04.2014 18:08, schrieb rolandhartungmz AT aol.com:
Am 12.04.2014 20:11, schrieb Andreas Brühl:
Hi Sascha,

zur Verdeutlichung reduziere die Zahl 48 einfach mal auf eins. Ein Tag vor der Wahl ist nicht der Tag der Wahl, sondern der 24.5. Hochgerechnet bedeutet das, das 48 Tage vor der Wahl der 7.4. ist.

Sorry und Gruss,
Yoga
 
 
Würde aber bedeuten, dass der Tag der Einreichungsfrist {07.04.2014, 18 Uhr) mitgerechnet wird. Obwohl dieser Tag nur die sechs Stunden bis Mitternacht dauert...
Etwas fragwürdig erscheint mir dies schon.

Nein.
Es gibt eine Aussage zum Verfahren der Fristsetzung, wenn ein bestimmter Fristtag auf einen arbeitsfreien Tag fällt.
Wer den Wortlaut haben will muss im KWG gucken, da stehen irgendwo die Fristen drin.

Gruß
Jan Sören
Gruß, Roland
 
Am 12. April 2014 18:24 schrieb "sascha löhle" <haloehle AT gmx.de>:
  Hallo Leute ich hätte da mal eine Frage zu den  Fristen zu der Einreichung der Wahlvorschläge. Wie kommt dieser Termin zum 7.4 Zustande? Wir haben in Zw aus eigener dämlichkeit leider nicht alle Unterschriften rechtzeitig abgeben können. Nun suche ich nach einem Strohalm zum greifen. Meiner meinung nach wäre der 7.4 falsch. den im §16 lautet der Satz "  Die Wahlvorschläge sind spätestens am 48. Tage vor der Wahl, 18 Uhr, beim Wahlleiter oder bei der Gemeindeverwaltung schriftlich einzureichen.  " Also darf der Tag der Wahl der 25.5  NICHT mitgerechnet werden oder gehöhrt dieser dazu??? Sonst noch jemand eine andere Idee das ein kleiner teil von unseren Unterschriften 12 stunden später kammen. Und wie ist es im Bezirk Pfalz mit den 800 Unterschriften ausgegangen.
Danke schon einmal für eure Meinungen
 
Sascha
 
                                                                                                        § 16
Einreichung der Wahlvorschläge

(1) Der Wahlleiter fordert spätestens am 69. Tage vor der Wahl durch öffentliche Bekanntmachung zur Einreichung von Wahlvorschlägen auf. Finden gleichzeitig Wahlen zum Gemeinderat, zum Verbandsgemeinderat und zum Kreistag statt, so erfolgt die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für alle Wahlen durch den Landrat in der für den Landkreis geltenden Bekanntmachungsform. Finden lediglich Wahlen zum Gemeinderat und zum Verbandsgemeinderat statt, so erfolgt die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für diese Wahlen durch den Bürgermeister der Verbandsgemeinde in der für die Verbandsgemeinde geltenden Bekanntmachungsform. Ergänzend zu den Bekanntmachungen des Landrats nach Satz 2 oder des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde nach Satz 3 gibt der Gemeindewahlleiter öffentlich bekannt, wieviel Ratsmitglieder zu wählen und wieviel Unterschriften für die Einreichung eines Wahlvorschlags erforderlich sind; dasselbe gilt für Beschlüsse nach § 9 Abs. 3 über die Einteilung von Wahlgebieten in Wahlbereiche, deren Zahl und Abgrenzung. Die Wahlvorschläge sind spätestens am 48. Tage vor der Wahl, 18 Uhr, beim Wahlleiter oder bei der Gemeindeverwaltung schriftlich einzureichen.

 

 


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