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rlp-ag-wahlen - Re: [Rlp-ag-wahlen] [PP-RLP] Rechtliches zu den Aufstellungen

rlp-ag-wahlen AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Rlp-ag-wahlen mailing list

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Re: [Rlp-ag-wahlen] [PP-RLP] Rechtliches zu den Aufstellungen


Chronologisch Thread 
  • From: Xander Dorn <xander.dorn AT googlemail.com>
  • To: Landesverband Rheinland-Pfalz <rheinland-pfalz AT lists.piratenpartei.de>
  • Cc: rlp-ag-wahlen AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Rlp-ag-wahlen] [PP-RLP] Rechtliches zu den Aufstellungen
  • Date: Thu, 16 Aug 2012 16:04:39 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/rlp-ag-wahlen>
  • List-id: <rlp-ag-wahlen.lists.piratenpartei.de>

Am 13. August 2012 20:20 schrieb Vincent Thenhart <vincent.thenhart AT piraten-rlp.de>:
- Die Aufstellungsversammlung muss im Wahlkreis stattfinden, Ausnahme
nur in Kreisen und kreisfreien Städten, die mehrere Wahlkreise umfassen.
(Lenksi, BWahlG, § 21, Rn. 41 ff.)

Da möchte ich widersprechen. Das Bundeswahlgesetz und die Bundeswahlordnung machen keine Bestimmungen zu Versammlungsorten. Der entsprechende Passus bezüglich Kreisen und kreisfreien Städten, die mehrere Wahlkreise umfassen, betrifft nur die Wahlberechtigung:

§ 21 (1) Satz 2: Mitgliederversammlung zur Wahl eines Wahlkreisbewerbers ist eine Versammlung der im Zeitpunkt ihres Zusammentritts im Wahlkreis zum Deutschen Bundestag wahlberechtigten Mitglieder der Partei.
§ 21 (2): In Kreisen und kreisfreien Städten, die mehrere Wahlkreise umfassen, können die Bewerber für diejenigen Wahlkreise, deren Gebiet die Grenze des Kreises oder der kreis-freien Stadt nicht durchschneidet, in einer gemeinsamen Mitglieder- oder Vertreterversammlung gewählt werden.


Es ist dagegen sehr wohl erlaubt, mehrere Versammlungen zeitgleich am selben Ort stattfinden zu lassen. Hierbei muss allerdings getrennt akkreditiert werden. Einen solchen Fall kenne ich von der Bundestagswahl 2009. Hier hatte DIE LINKE ihre Landeslisten für Hessen und Rheinland-Pfalz auf einer gemeinsamen Versammlung mit getrennter Akkreditierung aufgestellt. Dies wurde auf der Sitzung des Landeswahlausschusses angesprochen und durch die nachvollziehbare getrennte Akkreditierung war das kein Problem.

Aber ansonsten würde ich dennoch dazu raten, Aufstellungsversammlungen im entsprechenden Wahlkreis stattfinden zu lassen, auch wenn das bedeutet, dass man mehrere Termine braucht. Auf der positiven Seite steht, dass man so auch mehrere Pressemitteilungen verschicken kann und man dadurch vielleicht einmal mehr in der Lokalzeitung steht (sofern diese das überhaupt beachtet).



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