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rlp-ag-kommunalpolitik - Re: [Rlp-ag-kommunalpolitik] Frage zur Mehrfachbenennung

rlp-ag-kommunalpolitik AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Rlp-ag-kommunalpolitik mailing list

Listenarchiv

Re: [Rlp-ag-kommunalpolitik] Frage zur Mehrfachbenennung


Chronologisch Thread 
  • From: sehriehn <sehriehn AT web.de>
  • To: rlp-ag-kommunalpolitik AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Rlp-ag-kommunalpolitik] Frage zur Mehrfachbenennung
  • Date: Wed, 08 Jan 2014 16:41:00 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/rlp-ag-kommunalpolitik>
  • List-id: <rlp-ag-kommunalpolitik.lists.piratenpartei.de>

Am 08.01.2014 15:57, schrieb Benedikt Steinhoff - Ahrtal:
> Hallo rlp-ag-kommunalpolitik AT lists.piratenpartei.de
>
> Hier blicke ich nicht so recht durch:
>
>> dass ein Antrag auf Mehrfachbenennung von Bewerberinnen oder
>> Bewerbern nicht gestellt wurde 2, dass auf Antrag die Versammlung in
>> geheimer Abstimmung
>> folgende
>> keine
>> Mehrfachbenennung/Mehrfachbenennungen 2 beschlossen hat.
>> (Bei Mehrfachbenennungen von Bewerberinnen und Bewerbern erscheinen
>> die dreifach aufge-führten Bewerberinnen und Bewerber zuerst und die
>> doppelt aufgeführten Bewerberinnen und Bewerber vor den übrigen
>> Bewerberinnen und Bewerbern; die lfd. Nr. ist nur einmal bei der
>> erstmaligen Namensnennung der Bewerberin oder des Bewerbers zu
>> vergeben.)
>
>
> Wenn wir die Kreisstagliste nicht voll bekommen, wenn wir mehrere
> Kandidaten mehrfach benennen, hat das irgenwelche negativen
> Auswirkungen auf das Auszählergebnis.
>
> Freundliche Grüße
> Bene
>
Moin Bene,

Guckst du hier:
"durch ein Listenkreuz in der Kopfleiste eines Wahlvorschlages. Damit
nehmen Sie diesen Wahlvorschlag unverändert an. Jede Kandidatin oder
jeder Kandidat erhält auf dieser Liste von oben nach unten eine Stimme.
Kandidaten, die zweimal aufgeführt sind erhalten zwei, solche, die
dreimal aufgeführt sind, drei Stimmen. Aber aufgepasst: Enthält der
Wahlvorschlag nicht so viele Bewerber wie Sie insgesamt Stimmen zu
vergeben haben, dann gehen Stimmen verloren."
http://www.kirchen-sieg.de/documents/Allgemein/Kommunalwahlen_in_Rheinland-Pfalz_Broschuere.pdf,
S6.

Will heißen: Bei einem Kreistag mit 20 Mitgliedern müssen 20 Plätze
vergeben werden, um alle Stimmen erhalten zu können. Möglich mit 6
Dreifachbenennungen und 1 Zweifachbenennung (auf 19/20). Bei 5
Dreifachbenennungen und 2 Zweifachbenennungen sind nur 19 Listenplätze
besetzt, eine Stimme geht verloren.
Die automatische Stimmzuteilung durch das Listenkreuz sorgt NICHT für
das Kumulieren von Stimmen. Wer nur einmal benannt ist erhält bei der
automatischen Stimmzuteilung auch nur ein Kreuz. Egal, ob dadurch dann
Stimmen für die Partei verloren gehen. Wer nur ein- oder zweimal
benannt ist erhält nur drei Stimmen, wenn der Wählende diesem
Kandidierenden selbstständig die drei Kreuze gibt.

Dieses Ausfallen von Stimmen wirkt sich negativ aus, da im Modell nicht
die Listen, sondern die Bewerber Stimmen erhalten. Für die
Sitzverteilung werden die Stimmen aller Bewerber einer Liste addiert.
Diese Summe ist Grundlage der Sitzverteilung. Auf der Liste erhalten
dann diejenigen Kandidierenden die errungenen Sitze, die die meisten
Einzelstimmen erhalten haben.

Man kann also nicht gezielt eine Person in einen Rat wählen, sondern nur
eine Person in der Liste hochwählen - und durch seine Stimmen der Liste
mehr Sitze verschaffen.

Gruß
Jan Sören




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