ovp-hgw-dm AT lists.piratenpartei.de
Betreff: Kreisverband Vorpommern-Greifswald
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[Piraten Greifswald+] Zur Kenntnis: Uni macht doch mit bei Vorratsdatenspeicherung!
Chronologisch Thread
- From: Sebastian Jabbusch <jabbusch AT googlemail.com>
- To: "ovp-hgw-dm AT lists.piratenpartei.de" <OVP-HGW-DM AT lists.piratenpartei.de>
- Subject: [Piraten Greifswald+] Zur Kenntnis: Uni macht doch mit bei Vorratsdatenspeicherung!
- Date: Mon, 26 Oct 2009 00:53:07 +0100
- Authentication-results: rackham-b.piratenpartei.de (MFA); dkim=pass header.i= AT googlemail.com
- Authentication-results: rackham-b.piratenpartei.de (MFA); domainkeys=pass header.from=jabbusch AT googlemail.com
- Domainkey-signature: a=rsa-sha1; c=nofws; d=googlemail.com; s=gamma; h=mime-version:from:date:message-id:subject:to:content-type; b=u9v1y5e+fIcbLFWR24mvs7yraCQA0B/xj/MKwJvAYj3OQE1LrbDBWDaKeLodQ6J3Uy jOvLSdL9UT5+gt6IuIYNwVA5hr/fxS5vVjPmOhUtLw3lOsreCda5TkQRi/0qPie1+ark rsd6Lh0nKVIFFMkAbqTnPcuhxmaqemhpuXi3U=
- List-archive: <http://service.piratenpartei.de/pipermail/ovp-hgw-dm>
- List-id: Kreisverband Region Greifswald <ovp-hgw-dm.lists.piratenpartei.de>
Hallo Leute,
Das stimmt wohl. Aber offenbar speichert die Telekom für die Uni. Unten die vorläufige Antwort des Rechenzentrums auf meine Frage, ob sich die Uni bei der geplanten Internet-Zensur und der Vorratsdatenspeicherung beteiligt.
Wollen wir daraus was politisch machen?
gruß, Sebastian
---------- Weitergeleitete Nachricht ----------
Von: Stefanie ** <**@uni-greifswald.de>
Datum: 21. Oktober 2009 10:54
Betreff: AW: Anfrage Senat
An: Sebastian Jabbusch <jabbusch AT googlemail.com>
Cc: ***
Sehr geehrter Herr Jabbusch,
zu Ihrer Anfrage im Senat zu u.g. Problematik möchte ich
eine erste Zwischeninformation per Mail geben.
1. Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer
verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 206/24/EG
( sog. Vorratsdatenspeicherung)
Vertrag zum Fernsprechdienst zwischen Universität ( einschl. Klinikum) und
DFN ( Deutsches Forschungsnetz)
Die Universität einschl. Bereich Medizin haben einen Vertrag mit dem
DFV-Verein für das Erbringen des Dienstes "DFNFernsprechen" mit den
Anschlussoptionen ISDN/alalog und VoIP nach erfolgter europaweiter
Ausschreibung durch den DFN abgeschlossen.
Im Rahmen dieser Ausschreibung ist z.Zt. T-Systems/Telekom der
Telefonprovider.
Dieser kommerzielle Provider ist gesetzlich zur Speicherung verpflichtet.
Das dieser auch im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang erfolgt, wurde nunmehr
schriftlich vom DFN bestätigt.
Da wir nicht direkter Vertragspartner von T-Systems sind bitte ich um
Verständnis für diese erste Info. Alles Weitere werde ich im direkten
Kontakt mit T-Systems klären.
Eine Anfrage der Staatsanwaltschaft an das URZ zur Herausgabe von Daten gab
es bisher nicht.
2. Zugangserschwerungsgesetz
Im Gesetz ist die Möglichkeit vorgesehen, Sperrmaßnahmen von anderen
Anbietern durchführen zu lassen. Der DFN- Verein prüft derzeit, wie die
Teilnehmer am DFN weitestgehend bei der Umsetzung des Gesetzes unterstützt
werden können.
Da wir Teilnehmer im Deutschen Forschungsnetz sind wären wir als Universität
direkt von der "Sperrverpflichtung" befreit.
Insbesondere die technischen Richtlinien des BKA sind hier noch abzuwarten,
wobei auch die Sperrlisten einer besonderen Geheimhaltungspflicht
unterliegen.
Bitte verstehen Sie diese Mail als erste Rückmeldung.
Für Weitere Fragen stehe ich gern zur Verfügung, auch gern im persönlichen
Gespräch.
Mit freundlichen Grüßen
Stefanie **
Von: Stefanie ** <**@uni-greifswald.de>
Datum: 21. Oktober 2009 10:54
Betreff: AW: Anfrage Senat
An: Sebastian Jabbusch <jabbusch AT googlemail.com>
Cc: ***
Sehr geehrter Herr Jabbusch,
zu Ihrer Anfrage im Senat zu u.g. Problematik möchte ich
eine erste Zwischeninformation per Mail geben.
1. Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer
verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 206/24/EG
( sog. Vorratsdatenspeicherung)
Vertrag zum Fernsprechdienst zwischen Universität ( einschl. Klinikum) und
DFN ( Deutsches Forschungsnetz)
Die Universität einschl. Bereich Medizin haben einen Vertrag mit dem
DFV-Verein für das Erbringen des Dienstes "DFNFernsprechen" mit den
Anschlussoptionen ISDN/alalog und VoIP nach erfolgter europaweiter
Ausschreibung durch den DFN abgeschlossen.
Im Rahmen dieser Ausschreibung ist z.Zt. T-Systems/Telekom der
Telefonprovider.
Dieser kommerzielle Provider ist gesetzlich zur Speicherung verpflichtet.
Das dieser auch im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang erfolgt, wurde nunmehr
schriftlich vom DFN bestätigt.
Da wir nicht direkter Vertragspartner von T-Systems sind bitte ich um
Verständnis für diese erste Info. Alles Weitere werde ich im direkten
Kontakt mit T-Systems klären.
Eine Anfrage der Staatsanwaltschaft an das URZ zur Herausgabe von Daten gab
es bisher nicht.
2. Zugangserschwerungsgesetz
Im Gesetz ist die Möglichkeit vorgesehen, Sperrmaßnahmen von anderen
Anbietern durchführen zu lassen. Der DFN- Verein prüft derzeit, wie die
Teilnehmer am DFN weitestgehend bei der Umsetzung des Gesetzes unterstützt
werden können.
Da wir Teilnehmer im Deutschen Forschungsnetz sind wären wir als Universität
direkt von der "Sperrverpflichtung" befreit.
Insbesondere die technischen Richtlinien des BKA sind hier noch abzuwarten,
wobei auch die Sperrlisten einer besonderen Geheimhaltungspflicht
unterliegen.
Bitte verstehen Sie diese Mail als erste Rückmeldung.
Für Weitere Fragen stehe ich gern zur Verfügung, auch gern im persönlichen
Gespräch.
Mit freundlichen Grüßen
Stefanie **
Universitätsrechenzentrum
Leiterin (komm.)
Ernst-Moritz-Arndt- Universität Greifswald
17489 Greifswald
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Sebastian Jabbusch [mailto:jabbusch AT googlemail.com]
Gesendet: Donnerstag, 17. September 2009 17:11
An: Stefanie **
Cc: **
Betreff: Re: Anfrage Senat
Sehr geehrte Frau ***,
bitte überprüfen Sie:
a) Ob die Universität / das Rechenzentrum von der sogenannten
Vorratsdatenspeichung betroffen ist, bzw. diese bereits anwendet. Oder
ob der Vertragspartner (Deutsche Telekom) dieser Pflicht für die
Universität / das Rechenzentrum nachkommt. (Weitere Infos zum Gesetz
hier: http://bit.ly/7WOzl)
a1.) Falls gespeichert wird: Wie wird der Datenschutz gewährleistet?
Wie sind die gespeicherten Daten abgesichert und verschlüsselt?
a2.) Wie lange wird gespeichert?
a3.) Gab es bereits Anfragen der Staatsanwaltschaft zur Herausgabe der
Daten?
b) Ob die Universität Vorbereitungen zur Umsetzung des Gesetz zur
Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in
Kommunikationsnetzen (Zugangserschwerungsgesetz – ZugErschwG)
vornimmt, welches Ende des Jahres in Kraft treten wird. (Infos hier:
http://bit.ly/mPZLt). Bitte auch hier bitte überprüfen, ob evt. die
Telekom dies für das Rechenzentrum umsetzt.
c) Über beide Sachverhalten (Speicherung von persönlichen Daten sowie
bei der Sperrung von Seiten) sind alle kommerziellen Anbieten bei
Vertragsabschluss verpflichtet in ihren AGB zu informieren. Da es
bisher für Studenten (Wohnheime / UB / Rechenzentrum / W-LAN) und
Professoren (Institute) mit Anschluss ans Rechenzentrum keine solche
Verträge gibt, sollte geklärt werden, ob es Möglichkeiten gibt,
außerhalb eines solchen Vertrags über die Sperrung bzw. Speicherung
von Daten (und eben das Fehlen einer solcher Maßnahme) zu informieren
(z.B. Aushänge in Wohnheimen / Infobildschirm beim Login ins W-LAN
bzw. im Rechenzentrum).
d) Außerdem wäre es interessant zu erfahren, wie die Universität / das
Rechenzentrum bisher mit dem Problem der "Piraterie" (also dem
illegalen Downloaden von urheberrechtlich geschütztem Material)
umgeht. Telekommunikationsanbieter sind dazu verpflichtet auf Anfrage
der Industrie unter Angabe von IP-Adresse die Adressen der Nutzerdaten
(Name / Adresse) herauszugeben.
d1.) Ist dies bereits vorgekommen?
d2.) Sind die Nutzer im Uni-Rechenzentrum generell über IP Adressen
oder bestimmte Logins (z.B. im W-LAN) zurückverfolgbar?
d3.) Wie wird der Datenschutz in diesem Bereich gewährleistet?
Dies ist kein Aufruf zur Erhebung dieser Maßnahmen! Im Gegenteil: Ich
halte beide Gesetze für verfassungswidrig. Gegen beide Gesetze laufen
bereits Verfassungsbeschwerden vor dem Bundesverfassungsgericht. Gegen
die Vorratsdatenspeicherung läuft sogar die Verfassungsbeschwerde mit
über 45.000 Klägern - die größte in der Geschichte der Bundesrepublik.
Ich selbst bin u.a. auch Kläger.
Es ist also kein Aufruf, sondern lediglich die Anfrage, ob es dort
Überlegungen bzw. Umsetzungen zu diesen Gesetzen gibt.
MfG Sebastian Jabbusch
---------------------------------
Mobil: 0176 / 20336676
Home: 03834 / 761640
Mail: sebastian AT jabbusch.de
Skype: "sebastianjabbusch"
Twitter: http://twitter.com/SebJabbusch
Am 17. September 2009 12:14 schrieb Stefanie **
>
> Sehr geehrter Herr Jabbusch,
>
>
>
> im Auftrag von Herrn Schönebeck bitte ich Sie, Ihre gestern im Senat zu
einem datenschutzrechtlichen Problem im URZ gestellten Anfrage mir bitte
nochmals zu benenne. Werde mich dann umgehend um die Klärung kümmern.
>
> Für Rückfragen stehe ich gern zur Verfügung.
>
> Mit freundlichen Grüße
>
> Stefanie **
>
>
>
>
>
> Stefanie **
>
> Stabstelle
> Organisationsentwicklung/ Berufungsangelegenheiten
> Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald
>
> Domstraße 14, 17487 Greifswald
>
> ________________________________
>
>
>
>
- [Piraten Greifswald+] Zur Kenntnis: Uni macht doch mit bei Vorratsdatenspeicherung!, Sebastian Jabbusch, 26.10.2009
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