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ostwestfalen-lippe - [OWL] Deutsche Polizeieinheiten üben Einsätze zur Einschränkung des Demonstrationsrechts

ostwestfalen-lippe AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Regionale Liste für OWL (im Nordosten von NRW)

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[OWL] Deutsche Polizeieinheiten üben Einsätze zur Einschränkung des Demonstrationsrechts


Chronologisch Thread 
  • From: "Andreas Rohrmann" <andreas AT rohrmann.com>
  • To: Ostwestfalen-Lippe AT lists.piratenpartei.de
  • Cc: nrw-lippe AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: [OWL] Deutsche Polizeieinheiten üben Einsätze zur Einschränkung des Demonstrationsrechts
  • Date: Wed, 19 Feb 2014 21:47:24 -0000
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ostwestfalen-lippe>
  • List-id: Regionale Liste für OWL (im Nordosten von NRW) <ostwestfalen-lippe.lists.piratenpartei.de>

Da fällt einem doch wirklich nichts mehr zu ein.
Wo ist nur der demokratische, freie und gerechte Rechtsstaat geblieben.

Da paßt der Spruch wieder einmal:
Wer in einer Demokratie schläft, wacht in einer Diktatur auf.


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Bilaterale Polizeiübungen
Mit vereinten Kräften für die Einschränkung des Demonstrationsrechtes

Deutsche Polizeieinheiten üben gemeinsam mit Verbänden aus anderen
EU-Staaten Einsätze zur Einschränkung des Demonstrationsrechtes. Das
geht aus der Antwort

http://dokumente.linksfraktion.net/mdb/KA_18_404_%C3%9Cbungen_Bundespolizei_2012_2013.pdf

der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag hervor.

So fand am 10. Oktober 2013 eine gemeinsame deutsch-französische
Polizeiübung unter dem Codenamen »Demonstration« statt. Die Vorbereitung
und Durchführung oblag der saarländischen Polizei. Beteiligt waren aber
auch alle Inspekteure der Bereitschaftspolizeien der anderen Bundesländer.

Die Bundesregierung teilt mit: »Als Übungsgrundlage wurde ein Aufzug mit
Zwischen- und Abschlusskundgebung in Anlehnung an das
Demonstrationsgeschehen der sogenannten «Blockupy Aktionstage» zugrunde
gelegt."

Trainiert wurde dabei neben der Demonstrationsbegleitung auch «das Lösen
von Blockadesituationen». An der Übung haben französische Paramilitärs
teilgenommen. So waren jeweils eine Hundertschaft der Compagnies
Républicaines de Sécurité (CRS) sowie der Gendarmerie mobile beteiligt.
Die CRS-Truppen sind in Frankreich für ihr häufig brutales Vorgehen bekannt.

Die französische Gendarmerie ist Teil der französischen Streitkräfte und
dem Innen- wie dem Verteidigungsministerium unterstellt. Die
Linksabgeordnete Ulla Jelpke hält es für«ungeheuerlich, dass deutsche
Polizisten mit solchen Paramilitärs die Bekämpfung von Demonstrationen
wie »Blockupy« oder anderer legitimer Protestaktionen üben."

http://www.ulla-jelpke.de/news_detail.php?newsid=2858

Das Demonstrationsrecht dürfe nicht durch die gezielte Brutalisierung der
Polizei eingeschränkt werden, warnt Jelpke. In den vergangenen Jahren
fanden verschiedene deutsche Polizeiübungen mit ausländischer
Beteiligung statt. Dabei wurden auch Szenarien wie Hausbesetzungen sowie
Castortransporte trainiert.

Beim Castortransport ins niedersächsische Gorleben wurden Polizisten aus
anderen Ländern tatsächlich auch eingesetzt. »In der Zusammenarbeit
repressiver Behörden wird die tragische Dimension der EU deutlich«,
sagte Hanno Bruchmann. »Leider haben Erfahrungen immer wieder gezeigt,
dass einzelne Polizistinnen und Polizisten sowie ganze Polizeieinsätze
darauf aus sind, ein Überkochen der Emotionen zu provozieren«, ergänzte er
mit Blick auf die kommenden Blockupy-Proteste im Mai und Herbst, wenn der
Neubau der Europäischen Zentralbank in Frankfurt am Main eröffnet werden
soll.

In einem aktuellen Urteil hat das Landesgericht Frankfurt am Main
Klägern gegen polizeiliche Maßnahmen im Rahmen der Blockupy-Aktionstage
aus dem Jahr 2012 Recht zugesprochen. Die Ingewahrsamnahme von
Blockupy-Aktivisten, die mit dem Bus von Berlin nach Frankfurt unterwegs
waren, war dem Gericht zufolge rechtswidrig. Die Kläger waren in Eschborn
aufgehalten, im Bus mehrere Stunden festgehalten und an ihrem
Demonstrationsrecht gehindert worden.
Schließlich wurden sie in Wiesbaden in Polizeigewahrsam genommen. Das
Land Hessen muss nun den vier Klägern eine Entschädigung von je 550 Euro
zahlen.

Sowohl das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main als auch das Amtsgericht
Gießen hatten bereits festgestellt, dass die Ingewahrsamnahmen unter
sämtlichen Gesichtspunkten rechtswidrig waren. Das Polizeipräsidium
hatte im vergangenen Jahr Betroffenen, die in Gießen in Polizeigewahrsam
genommen wurden, nach entsprechender Aufforderung ein Schmerzensgeld von
jeweils 500 Euro zugesprochen und sich für die bereiteten
Unannehmlichkeiten entschuldigt.

Im Namen von vier Aktivisten, die in Wiesbaden in Polizeigewahrsam
genommen worden waren, forderte Rechtsanwalt Peer Stolle aus Berlin
Schmerzensgeld. Die Frankfurter Polizei lehnte dies mit der Begründung
ab, sie habe rechtmäßig gehandelt. Dem widersprach das Landgericht
Frankfurt nun. »Das Polizeipräsidium Frankfurt am Main sollte sich
endlich rechtmäßig verhalten", sagte Stolle. «Die Weigerung der
Prozessvertreter, gerichtliche Entscheidungen zur Kenntnis zu nehmen und
sich diesen entsprechend zu verhalten, lässt eine bedenkliche Distanz
der Behörde zu Recht und Gesetz erkennen.»






  • [OWL] Deutsche Polizeieinheiten üben Einsätze zur Einschränkung des Demonstrationsrechts, Andreas Rohrmann, 19.02.2014

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