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ostwestfalen-lippe - [OWL] Elektronische Gesundheitskarte: Sozialgericht bestätigt Pflicht zur Karte

ostwestfalen-lippe AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Regionale Liste für OWL (im Nordosten von NRW)

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[OWL] Elektronische Gesundheitskarte: Sozialgericht bestätigt Pflicht zur Karte


Chronologisch Thread 
  • From: André Kahle <husky AT piratenpartei-nrw.de>
  • To: "Ostwestfalen-Lippe AT lists.piratenpartei.de >> Piraten- OWL" <Ostwestfalen-Lippe AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: [OWL] Elektronische Gesundheitskarte: Sozialgericht bestätigt Pflicht zur Karte
  • Date: Mon, 25 Nov 2013 17:27:40 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ostwestfalen-lippe>
  • List-id: Regionale Liste für OWL (im Nordosten von NRW) <ostwestfalen-lippe.lists.piratenpartei.de>

Zur Info:

...weil damals Thema im OWL Mumble.

            Apropos... heute Abend um 20:30 Uhr ist wieder OWL-Mumble, mit tollen Gästen aus Berlin die uns zum Thema #Fanrechte einen Vortrag geben.
            Also vorbeikommen und reinhören! ;)

André


Elektronische Gesundheitskarte: Sozialgericht bestätigt Pflicht zur Karte

Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) ist verfassungsgemäß. Versicherte haben keinen Anspruch darauf, dass die Krankenkassen ihnen einen anderen Versicherungsnachweis zur Vorlage beim Arzt ausstellen. Das hat das Sozialgericht Berlin Mitte November entschieden (S 81 KR 2176/13 ER). „Sowohl die Nutzungspflicht als auch die Speicherung der Personaldaten auf der Karte sind durch ein überwiegendes Interesse der Versichertengemeinschaft gedeckt. Sie sichern eine effektive Leistungserbringung und Abrechnung“, teilte das Gericht mit. Das obligatorische Foto erleichtere die Identitätskontrolle und verhindere damit einen Missbrauch der Karte.

Seit Monaten wehren sich Versicherte vor allem wegen datenschutzrechtlicher Bedenken gegen die Einführung der Karte. Bisher hatte das Sozialgericht entsprechende Rechtsschutzanträge wegen fehlender Dringlichkeit abgewiesen. Erstmals lehnte es jetzt einen Antrag auch aus inhaltlichen Gründen ab. Der mit der Nutzungspflicht verbundene Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung muss dem Gericht zufolge hingenommen werden. Die zwingend anzugebenden Personaldaten beträfen keine höchstpersönlichen oder sensiblen Verhältnisse des Versicherten.

Der Antragsteller sei gesetzlich verpflichtet, ab dem 1. Januar 2014 zum Nachweis seines Versicherungsschutzes die eGK zu nutzen, urteilte das Sozialgericht im Rahmen eines Eilverfahrens. Der Antragsteller kann den Beschluss noch beim Landessozialgericht Berlin-Brandenburg in Potsdam anfechten.

http://www.aerzteblatt.de/archiv/149827/Elektronische-Gesundheitskarte-Sozialgericht-bestaetigt-Pflicht-zur-Karte

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