ostwestfalen-lippe AT lists.piratenpartei.de
Betreff: Regionale Liste für OWL (im Nordosten von NRW)
Listenarchiv
- From: Swen <SwenSchmidt AT Piratenpartei-Hessen.de>
- To: Mailingliste des LV Hessen <liste AT piratenpartei-hessen.de>, Mailingliste des KV Kassel-Stadt und Kassel-Land <kassel AT piratenpartei-hessen.de>, nds-goettingen AT lists.piratenpartei.de, Ostwestfalen-Lippe AT lists.piratenpartei.de
- Subject: [OWL] Elektronische Unterschriftenaktion zur Forderung eines Nachtflugverbotes
- Date: Fri, 10 Feb 2012 14:41:54 +0100
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ostwestfalen-lippe>
- List-id: Regionale Liste für OWL (im Nordosten von NRW) <ostwestfalen-lippe.lists.piratenpartei.de>
Sehr geehrte Damen und Herren und Mitstreiter gegen den Fluglärm,
seit dem 6. Februar 2012 können Sie sich an der elektronischen Unterschriftenaktion "Forderung eines Nachtflugverbots zwischen 22 und 6 Uhr" auf elektronischen Wege beteiligen unter
http://www.fluglaerm.de/bvf/petitionen/w_petition.php?id=2
Forderung
- Ein Nachtflugverbot von 8 Stunden zwischen 22 und 6 Uhr und Schutz der Tagesrandzonen zur Gewährleistung gesunden Nachtschlafs;
- Keine Ausweichung der Nachtflugbeschränkungen im Luftverkehrsgesetz;
- Begrenzung des Flugverkehrs und des Fluglärms über Wohngebieten;
- Belastung des Luftverkehrs mit allen Steuern und Gebühren, wie andere Verkehrsträger auch.
Begründung
Lärm bedroht die Gesundheit der Menschen und gefährdet die Entwicklung unser Kinder. Ungeachtet dieser Tatsache ist die Luftverkehrslobby derzeit bestrebt, bei der jetzigen Bundesregierung eine weitgehende Freizügigkeit für den Luftverkehr, gerade auch in der Nacht zu erwirken.
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) wie auch das Umweltbundesamt erkennen längst die gesundheitlichen Gefahren durch Fluglärm. Diese Erkenntnis muss nun endlich auch Berücksichtigung in der Gesetzgebung finden.
Die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen (ADV) fordert gesetzliche Maßnahmen, um die Beschränkung des Flugbetriebs in der Nacht nicht zur Regel werden zu lassen. Würde das Luftverkehrsgesetz entsprechend der Forderungen der ADV geändert, würde der Schutz der Nachtruhe der Bevölkerung dem Betrieb von Luftfahrzeugen untergeordnet. Ein Nachtflugverbot wäre gerichtlich nicht mehr durchsetzbar.
Bitte informieren Sie andere auch andere Mitstreiter, um eine möglichst große Breitenwirkung zu erzielen. Eine Fristsetzung für die Unterschriftenaktion ist nicht gegeben.
Mit freundlichen Grüßen
Inke W. Schumacher
Bundesvereinigung gegen Fluglärm e.V.
Grupellostr. 3
40210 Düsseldorf
Tel.: 0211/668 50 71
Fax: 0211/668 50 73
E-Mail: geschäftsstelle AT fluglaerm.de
www.fluglaerm.de
- [OWL] Elektronische Unterschriftenaktion zur Forderung eines Nachtflugverbotes, Swen, 10.02.2012
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