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oberhausen - [Oberhausen] Fwd: Re: [Bochum] Fwd: [AK-Kommunalpolitik] Stimmberechtigte nur aus dem Stadtbezirk!

oberhausen AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Oberhausen (NRW)

Listenarchiv

[Oberhausen] Fwd: Re: [Bochum] Fwd: [AK-Kommunalpolitik] Stimmberechtigte nur aus dem Stadtbezirk!


Chronologisch Thread 
  • From: Ralf Hurnik <Ralf.Hurnik AT Arcor.de>
  • To: "Oberhausen (NRW)" <oberhausen AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: [Oberhausen] Fwd: Re: [Bochum] Fwd: [AK-Kommunalpolitik] Stimmberechtigte nur aus dem Stadtbezirk!
  • Date: Thu, 16 Jan 2014 23:26:44 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/oberhausen>
  • List-id: "Oberhausen \(NRW\)" <oberhausen.lists.piratenpartei.de>

Hi,

Wie schon auf dem Stammtisch besprochen.

Bochum hat das gleiche von seinem Wahlamt gesagt bekommen.

Wir können also davon ausgehen, dass es bei uns genau so ist.

Gruß Ralf


-------- Original-Nachricht --------
Betreff: Re: [Bochum] Fwd: [AK-Kommunalpolitik] Stimmberechtigte nur aus
dem Stadtbezirk!
Datum: Thu, 16 Jan 2014 18:53:40 +0100
Von: Sandra Schulze <teejane.pirat AT googlemail.com>
Antwort an: Ortsgruppe Bochum (Nordrhein-Westfalen)
<bochum AT lists.piratenpartei.de>
An: bochum AT lists.piratenpartei.de

Servus,

gerade kam eine Mail vom Wahlbüro rein:

Sehr geehrte Damen und Herren,

anlässlich mehrerer Anfragen hat das Innenministerium NRW mit heutigem
Erlass zum Aufstellungsverfahren der Bewerber für die
Bezirksvertretungen gem. § 46 a Abs. 5 i.V.m. § 17 Abs. 2 Satz 3
Kommunalwahlgesetz (KWahlG) Stellung genommen.

Danach dürfen auch in einer stadtweiten Aufstellungsversammlung nur die
Partei- oder Wählergruppenmitglieder bei der Aufstellung einer
Bezirksvertretungsliste mitstimmen, die im jeweiligen Stadtbezirk
wahlberechtigt (wohnhaft) sind. Darauf hat die Versammlungsleitung zu
achten.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Im Auftrage





Am 16.01.2014 18:17, schrieb Remosch:
> TeeJane schrieb:
>> Hallo zusammen,
>>
>> ich habe gerade mit Frau Schubert aus dem Wahlbüro telefonisch
>> gesprochen, mit der wohl auch Melano gerade vor Ort gesprochen hatte. Da
>> er aber vermutlich schon unterwegs ist hier eine kurze Erörtung von mir:
>>
>> Wir bekommen zu dem Thema heute oder morgen noch eine Email, da mehrere
>> Parteien bereits angefragt haben.
>> Schönen Tag euch noch.
>
> Grüße und danke Sandra,
>
> abgesehen von der Mail, kann ich ja kurz berichten was das Gespräch
> ergab.
>
> Es begab sich zu der Zeit, als die Wahlämter ein großes Treffen in
> Dortmund hatten. An diesem Treffen nahm auch der Herr Göhr vom
> Landeswahlamt teil.
> Auf dieser Veranstaltung wurde viel geredet und der Herr Göhr hiel
> sich sehr bedeckt mir Meinungen.
> Da begab es sich, dass beim § 42 a Abs. (5), Satz 3 um genau zu sein,
> sich eine große Uneinigkeit breit machte, aber trotz derzeitig
> gängiger Rechtsmeinung Herr Göhr sich eine Meinung faste, dass die
> Listenkandidaten auch nur von Leuten aus den Bezirken auf diese Liste
> gewählt werden könnte.
> Der § 42 a Abs. (5), Satz 3 ist einfach nicht ausreichend erörtert.
> Und der Herr Göhr vertritt hier nur eine ausgelegte Meinung zu einem
> Paragraphen.
>
> Anders gesagt, die Wahlämter können es uns vornerein nicht verbieten,
> auch aus dem Stadtbereich heraus die Bezirkslisten zu wählen.
> Dieses geschieht aber, und das sage ich mit aller Ausdrücklichkeit,
> auf eigene Gefahr hin.
>
> Nichts das Wahlamt, sondern der Wahlausschuss beschließt am Ende die
> Zulassung der Listen. Wenn die diesem Zustimmen, kann das Landswahlamt
> Widerspruch einlegen, wenn der Wahlausschuss die Listen ablehnt, kann
> der KV Widerspruch einlegen.
>
> Ich für meinen Teil trage das gerne genau so an jede AV heran und
> lasse die Teilnehmer der AV drüber entscheiden, wie sie die Bezirke
> wählen möchten.
>
> LG
> Melano

--
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