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oberhausen - Re: [Oberhausen] Sevesoichtlinie II Richtlinie- Oberhausen gefährliche Stadt!?

oberhausen AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Oberhausen (NRW)

Listenarchiv

Re: [Oberhausen] Sevesoichtlinie II Richtlinie- Oberhausen gefährliche Stadt!?


Chronologisch Thread 
  • From: "Albert Karschti" <akarschti AT web.de>
  • To: "'Oberhausen \(NRW\)'" <oberhausen AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Oberhausen] Sevesoichtlinie II Richtlinie- Oberhausen gefährliche Stadt!?
  • Date: Wed, 25 Jul 2012 10:30:33 +0200
  • Importance: Normal
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/oberhausen>
  • List-id: "Oberhausen \(NRW\)" <oberhausen.lists.piratenpartei.de>

Danke für deine ehrlichen Worte. Desto trotzt falls jemand genaueres wissen
möchte, stehe ich gerne zur Verfügung.

Albert
Mobil: 0163-4526343


-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: oberhausen-bounces AT lists.piratenpartei.de
[mailto:oberhausen-bounces AT lists.piratenpartei.de] Im Auftrag von Goxy
Gesendet: Dienstag, 24. Juli 2012 23:05
An: Oberhausen (NRW)
Betreff: Re: [Oberhausen] Sevesoichtlinie II Richtlinie- Oberhausen
gefährliche Stadt!?

Am 24.7.2012 22:21, schrieb Albert Karschti:
> Der Art. 12 der Seveso II Richtlinie bzw. § 50 BImSchG wurde in
Oberhausen
> missachtet und Menschenleben möglicherweise gefährdet!
> ...
> Wie gefährlich lebt man in Oberhausen?
Lebt man in einer Stadt gefährlicher als auf dem Land?
Wenn man den von Dir beschriebenen Abstand von 1500 Meter einhalten
würde wäre das halbe Ruhrgebiet unbewohnt. Mach Dir doch mal den Spass
und mach mal um jeden betroffene Lagerstätte bzw. Firma einen solchen
Kreis.
Wo sollen dann all die Menschen hin?
Das Ruhrgebiet ist nun mal nicht die Eifel.
Ja klar, neben der Ruhrchemie würde ich auch nicht wohnen wollen.
Ist zu einfach damit zu argumentieren, wer dort hinzieht ist es selber
schuld? Das kann so oder so sehen.
Sollte man die Firmen in ein oder mehrere Gewerbegebiete zwangsumsiedeln
oder lediglich keine neue Betriebserlaubnis ausstellen?
Ich denke das der TÜV da alles berücksichtigt hat was zu berücksichtigen
war.
Ich denke das der geringere "Sicherheitsabstand" begründet werden kann.
Z.B. durch kürzere Anfahrzeiten von Feuerwehr usw. Müßen die Werke bzw
Firmen evtl. besondere Auflagen erfüllen?
Wer nichts genaues weiß sollte sich nicht äußern, deshalb finde ich
hiermit mein Ende.
--
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