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oberhausen - Re: [Oberhausen] Aufgabe: Plakatierungsgenehmigung

oberhausen AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Oberhausen (NRW)

Listenarchiv

Re: [Oberhausen] Aufgabe: Plakatierungsgenehmigung


Chronologisch Thread 
  • From: Goxy <goxy AT piratenpartei-nrw.de>
  • To: "Oberhausen (NRW)" <oberhausen AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Oberhausen] Aufgabe: Plakatierungsgenehmigung
  • Date: Tue, 20 Mar 2012 12:04:55 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/oberhausen>
  • List-id: "Oberhausen \(NRW\)" <oberhausen.lists.piratenpartei.de>



Am 18.3.2012 16:37, schrieb Daniel Düngel:
>
> Hallo Leute,
>
> kann sich bitte jemand der folgenden Aufgabe annehmen? Ihr würdet mir
> damit etwas Arbeit abnehmen.
>
Planänderung. Habe soeben eine Mail erhalten. Wir müssen nun vorher,
entgegen der gestrigen Aussage vom Amt, Standorte zur Genehmigung
einreichen. Habe erstmal die Liste eingereicht, die im Pad steht.
Weitere Standorte können noch dazu getragen und genehmigt werden.
Also wer noch Standortvorschläge hat bitte ins Pad:
http://goxy.piratenpad.de/plakatgenehmigung
Bitte Zeile 1 beachten!

<zitat>

die an Parlamentswahlen zugelassenen Parteien haben in der Stadt
Oberhausen das Recht, 3 Monate vor Parlamentswahlen im öffentlichen
Verkehrsraum zu plakatieren. Anschlagtafeln, Plakatwände und dergleichen
hierfür stellt die Stadt Oberhausen nicht zur Verfügung. Die Parteien
haben auf eigene Kosten diese Anschlag¬möglichkeiten zu beschaffen und
im öffentlichen Ver¬kehrsraum an geeigneter Stelle anzubringen. Um den
am Wahlkampf beteilig¬ten Parteien einerseits weitestgehend
Möglichkeiten zur Wahlwerbung ein¬zu¬räumen, andererseits aber die
Interessen der Oberhausener Bürger hinsichtlich der Verkehrs¬sicherheit
zu gewährleisten und Belästigungen zu vermeiden, weise ich auf folgende
bei der Plakatierung zu be¬achtende Regularien hin:

Da die Verkehrssicherheit im allgemeinen weniger durch die Art des
Wahl¬plakates, sondern vielmehr durch die besonderen Verhältnisse des
Aufstel¬lungsortes gefährdet wird, ist es erforderlich, dass die
Parteien mir ihre ent¬sprechenden Vorhaben rechtzeitig mitteilen, damit
ggf. die für die Sicherheit des Verkehrs erforderlichen Auflagen jeweils
nach den örtlichen Gegeben¬hei¬ten festgelegt werden können. Um diese
für die Verkehrssicherheit not¬wen¬dige Prüfung durchzuführen, ist es
erforderlich, die Aufstellorte für die Plakat¬träger mit folgenden
An¬gaben einzureichen:

- Straße, auf der der Werbeträger stehen soll,

- nähere Angaben, wie z. B. Kreuzung, Einmündung, Laterne,
Schilder¬pfo¬sten mit Angabe des Verkehrszeichens.


Es ist erforderlich, folgende Aufstellorte für Plakatträger auszuschließen:

- Im unmittelbaren Bereich von Kreuzungen und Einmündungen (der 5
m-Abstand ist ein¬zuhalten),

- vor Bahnübergängen,

- im Bereich von Signalanlagen,

- auf Radwegen,

- auf Gehwegen, wenn nicht mindestens 2 m Gehweg freibleibt,

- am Innenrand von Kurven.


Falls von Ihnen beabsichtigt ist, im Gebiet der Stadt Oberhausen Plakate
anzu¬bringen, bitte ich mir baldmöglichst die Liste mit den
Plakatstandorten einzureichen.

</zitat>


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--
Spenden an den LV NRW:
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Es ist untersagt diese Mail in anderen Medien als die der Piratenpartei
Deutschland zu veröffentlichen.




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